Mit Spanien und den Niederlanden wurden zweit weitere Länder unter den Corona-Risikogebieten in Europa von der Bundesregierung hochgestuft. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab am Freitag die neue Liste der Hochinzidenzgebiete bekannt. Ist das Urlaubsziel als ein solches eingestuft, macht es die Reise kompliziert. Für Urlauber, die womöglich bereits eine Reise gebucht haben, ergeben sich nun einige Fragen, die der folgende Text beantwortet:
  • Welche Bedeutung hat die Einstufung als Hochinzidenzgebiet?
  • Ab wann gilt ein Land als Hochrisikogebiet?
  • Welche Regeln für die Einreise und Rückkehr gelten bei Hochinzidenzgebieten?
  • Was für Folgen ergeben sich für den Urlaub und die Corona-Regeln?
  • Welche Bestimmungen gelten bei der Quarantäne für Kinder und Geimpfte?

Neue Hochinzidenzgebiete in Europa laut RKI-Liste

In mehreren europäischen Ländern sind die Corona-Zahlen wieder angestiegen. Doch in wenigen Ländern so stark wie in Spanien und der Niederlande. Die Inzidenzwerte liegen aktuell bei über 350. Nun hat das RKI bekanntgegeben, dass die Bundesregierung die Niederlande und Spanien inklusive der Balearen und der Kanaren als Hochinzidenzgebiet eingestuft hat.
Die Niederlande und ganz Spanien,also auch Ibiza die Kanaren und Mallorca, war bisher ein „einfaches Risikogebiet“. Für Reisende hatte das noch nicht viele Auswirkungen, denn eine Quarantäne kann mit einem negativen Test umgangen werden. Doch mit der Hochstufung zum Hochinzidenzgebiet ändert sich das.

Welche Bedeutung hat die Einstufung zum Hochinzidenzgebiet?

Das RKI veröffentlicht jeden Freitag die neuen Corona-Einstufungen der Bundesregierung für das Ausland. Für Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete gilt seitens des Auswärtigen Amtes eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen. Bei einer Reisewarnung handelt es sich laut des Auswärtigen Amts um einen dringenden Appell, eine Reisen nicht zu unternehmen. Die Reisewarnung ist jedoch kein Reiseverbot. Wer einen Urlaub in ein Risikogebiet antreten möchte, entscheiden in eigener Verantwortung.

Regeln für Hochinzidenzgebiete: Das gilt aktuell

Mit der Hochstufung zum Hochinzidenzgebiet sind die Regeln strenger. Wer sich in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten hat und nach Deutschland einreist, muss einen Nachweis über ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen. Ein zweiter Corona-Test kann frühestens fünf Tage nach Einreise, also Rückreise nach Deutschland, gemacht werden, sodass sich die Quarantäne dann um fünf Tage verkürzt. Anstelle eines Corona-Tests können Reiserückkehrer auch einen Nachweis für eine vollständige Impfung oder eine Genesung vorlegen. Ein Nachweis kann über das Einreiseportal der Bundesrepublik übermittelt werden. Geimpfte und Genesene müssen auf diese Weise nicht in eine zehntägige Quarantäne.

Einreise ins Hochinzidenzgebiet: Das gilt bei der Rückreise nach Deutschland

Für Risikogebiete, Virusvariantengebiete und Hochinzidenzgebiete gelten je eigene Regeln zu Einreise und Quarantäne. Reisende müssen sich bei der Rückkehr nach Deutschland online registrieren. Dafür gibt es ein Online-Formular auf einreiseanmeldung.de. Reisende ab sechs Jahren müssen einen Nachweis über eine Impfung, Genesung oder einen Corona-Test vorlegen können. Dieser muss bei der Einreise vorliegen. Was gilt für Quarantäne, „Freitesten“ und Co.? Was genau laut Einreiseverordnung in Deutschland für Hochinzidenzgebiete gilt, erfahrt ihr im folgenden Artikel:

Geimpft ins Hochinzidenzgebiet: Was gilt für Geimpfte für die Quarantäne?

Wer schon vollständig geimpft ist gegen das Coronavirus oder davon genesen, für den hat die Rückkehr aus dem Hochinzidenzgebiet keine wirklichen Folgen. Denn Geimpfte und Genesene müssen lediglich einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. Damit entfällt die Quarantäne. Ein Nachweis kann über das Einreiseportal der Bundesrepublik übermittelt werden.

Quarantäne für Kinder nach Rückkehr aus Hochinzidenzgebiet?

Auch Kinder müssen in Quarantäne, nachdem sie sich in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben. Für sie gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene. Kinder und Jugendliche in Deutschland sind in der Regel noch nicht gegen das Coronavirus geimpft, müssen daher auf negative Corona-Tests hoffen. Das bedeutet, nach fünf Tagen können sie sich „freitesten“ und die Quarantäne kann beendet werden. Ob die Eltern bereits geimpft sind, macht für die Quarantäne der Kinder keinen Unterschied.
Der Reiseverband DRV kritisierte die Entscheidung der Bundesregierung. Dies mache mitten in der Ferienzeit „zahlreichen Reisenden und insbesondere vielen Familien mit Kindern die Urlaubspläne zunichte“, sagte DRV-Präsident Norbert Fiebig. Die von der Corona-Krise hart getroffene Reisewirtschaft befürchtet, dass eine drohende Quarantäne Menschen verunsichert, die gerade im Urlaub sind oder kurz davor stehen.

Hochinzidenzgebiet Definition: Was ist ein Hochinzidenzgebiet?

Das Robert-Koch-Institut (RKI) beschreibt auf seiner Seite ein Hochinzidenzgebiet als ein Risikogebiet mit besonders hohen Fallzahlen.

Ab wann spricht man vom Risikogebiet?

Ab wann gilt ein Land als Hochinzidenzgebiet? Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach einer gemeinsamen Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Als Risikogebiete können Länder und Regionen eingestuft werden, in denen die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) über 50 liegen.

Wann wird ein Land zum Hochinzidenzgebet? Ab welcher Inzidenz Hochinzidenzgebiet?

Als Hochinzidenzgebiet stuft die Bundesregierung Länder ein, die besonders hohe Fallzahlen haben. Indiz ist meist die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen – 7-Tage-Inzidenz – von über 200. Die Einstufung geschieht allerdings nicht immer sofort bei Erreichen dieser Inzidenz, es ist also keine Momentaufnahme.

Was kommt nach Hochinzidenzgebiet?

Nur eine Warnstufe ist noch höher, das Virusvariantengebiet. Als solches kann ein Land erklärt werden, wenn dort eine besonders gefährliche Mutation auftritt. Das gilt anders als bei der Einstufung als Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet unabhängig von der Inzidenz.

Hochinzidenzgebiete in Europa: Karte gibt Überblick über Risikogebiete

Welche Länder in Europa gelten aktuell als Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete oder Virusvariantengebiete?
Welche Länder in Europa gelten aktuell Risiskogebiet, Hochinzidenzgebiet, Virusvariantengebiet?
Welche Länder in Europa gelten aktuell Risiskogebiet, Hochinzidenzgebiet, Virusvariantengebiet?
© Foto: dpa-infografik GmbH/ Ben Bolte, Redaktion: I. Kugel

Welche Länder gelten aktuell laut RKI als Hochinzidenzgebiet?

Diese Länder gelten nach der aktuellen Liste des RKI aktuell schon oder mit Wirkung von Sonntag, 25.07.2021, als Hochinzidenzgebiete. (Spanien und die Niederlande erst ab Dienstag, 27. Juli 2021. )
  • Ägypten (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021)
  • Argentinien (Hochinzidenzgebiet seit 18. April 2021)
  • Bolivien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021)
  • Chile (Hochinzidenzgebiet seit 3. April 2021)
  • Costa Rica (Hochinzidenzgebiet seit 9. Mai 2021)
  • Ecuador (Hochinzidenzgebiet seit 31. Januar 2021)
  • Fidschi (Hochinzidenzgebiet seit 11. Juli 2021)
  • Georgien (Hochinzidenzgebiet seit 25. Juli 2021)
  • Indien (Hochinzidenzgebiet seit 7. Juli 2021)
  • Indonesien (Hochinzidenzgebiet seit 18. Juli 2021)
  • Iran (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021)
  • Kolumbien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021)
  • Kuba (Hochinzidenzgebiet seit 18. Juli 2021)
  • Kuwait (Hochinzidenzgebiet seit 21. März 2021)
  • Libyen (Hochinzidenzgebiet seit 18. Juli 2021)
  • Malaysia (Hochinzidenzgebiet seit 13. Juni 2021)
  • Mongolei (Hochinzidenzgebiet seit 13. Juni 2021)
  • Nepal (Hochinzidenzgebiet seit 7. Juli 2021)
  • Niederlande: inkl. der autonomen Länder und der karibischen Teile des Königreichs der Niederlande (Hochinzidenzgebiet seit 27. Juli 2021)
  • Oman (Hochinzidenzgebiet seit 20. Juni 2021)
  • Paraguay (Hochinzidenzgebiet seit 21. März 2021)
  • Peru (Hochinzidenzgebiet seit 3. April 2021)
  • Portugal inkl. der autonomen Regionen Madeira und Azoren - (Hochinzidenzgebiet seit 7. Juli 2021)
  • Russische Föderation (Hochinzidenzgebiet seit 7. Juli 2021)
  • Seychellen (Hochinzidenzgebiet seit 14. Februar 2021)
  • Spanien inkl. der Balearen und Kanaren (Hochinzidenzgebiet seit 27. Juli 2021)
  • Sudan (Hochinzidenzgebiet seit 31. Januar 2021)
  • Suriname (Hochinzidenzgebiet seit 23. Mai 2021)
  • Syrische Arabische Republik (Hochinzidenzgebiet seit 31. Januar 2021)
  • Tansania (Hochinzidenzgebiet seit 14. März 2021)
  • Tunesien (Hochinzidenzgebiet seit 25. April 2021)
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete (Hochinzidenzgebiet seit 7. Juli 2021)
  • Zypern (Hochinzidenzgebiet seit 11. Juli 2021)

Hochinzidenzgebiet: Urlaub stornieren? Das gilt jetzt

Viele Menschen haben sich auf ihren Urlaub auf Mallorca, den Kanaren oder an der Costa Blanca gefreut. Doch nun wird Spanien zum Hochinzidenzgebiet. Ergibt sich aus dieser Hochstufung das Recht, die gebuchte Pauschalreise ohne Stornogebühren abzusagen - sofern man dies denn möchte?
Die kurze Antwort: Das kann durchaus möglich sein. Aber eine höchstrichterliche Entscheidung gibt es dazu noch nicht.

Wann darf ich eine Pauschalreise kostenlos stornieren?

Generell gilt: Die Reise muss durch sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt sein. So sieht es das in Deutschland geltende Pauschalreiserecht vor. Wann dies der Fall ist, lässt sich aber nicht immer so genau sagen.
Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt als starkes Indiz für außergewöhnliche Umstände. Vor der Pandemie bedeutete die Warnung der Bundesregierung de facto ein kostenloses Stornorecht.
Als aber lange Zeit jedes Corona-Risikogebiet eine Reisewarnung bekam, änderte sich dieser Automatismus. Mittlerweile kommt es auch darauf an, ob die Reisewarnung schon zum Zeitpunkt der Buchung bestand. Dann ergibt sich nach Ansicht mancher Gerichte nicht unbedingt ein kostenloses Rücktrittsrecht. Denn das Risiko war von Anfang an bekannt. Dieser Auffassung schließt sich zum Beispiel auch das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) in Kehl an.

Was heißt das nun konkret für Spanien?

Die Reisewarnung ist ein Indiz für außergewöhnliche Umstände, aber nicht das einzige. Auch andere Faktoren können eine Rolle spielen. Die vom Gesetz geforderten unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände müssen laut EVZ objektiv gegeben sein und auch noch zum Zeitpunkt der Reise bestehen. Entscheidend sei die Situation vor Ort.
- Erster Faktor: Für Spanien wird nun formal erneut eine Reisewarnung ausgesprochen. Die Warnungen waren für einfache Risikogebiete aufgehoben worden, nicht aber für Hochinzidenzgebiete.
- Zweiter Faktor: Ungeimpfte Urlauberinnen und Urlauber müssen laut der geltenden Einreiseverordnung der Bundesregierung mindestens fünf Tage in Quarantäne, wenn sie aus einem Hochrisikogebiet heimkehren. Die notwendige zweite Impfung, um diesem Szenario zu entgehen, lässt sich in der Regel auch nicht einfach vorziehen. Und Kinder unter zwölf Jahren können sich ohnehin nicht impfen lassen.
Nach Ansicht des EVZ dürfte dieser Punkt aber nicht in die Beurteilung einfließen, weil die Quarantäne erst zu Hause ansteht. Es gebe aber auch Juristen, die in einer unabwendbaren Quarantäne eine Störung der Geschäftsgrundlage nach Paragraf 313 BGB sehen. Hier bleibt abzuwarten, wie Gerichte das bewerten werden.
- Dritter Faktor: Angesichts der hohen Fallzahlen in Spanien besteht ein höheres Corona-Infektionsrisiko als noch vor wenigen Wochen. Zudem führen die Behörden wieder strengere Maßnahmen ein.
„Das sind alles Faktoren, mit denen Urlauber bei der Buchung ihrer Spanien-Reise noch nicht rechnen mussten“, sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Sich als Reiseveranstalter auf die bekannte Gefahr durch Corona zu berufen, reicht seiner Ansicht nach nicht.
Degotts Einschätzung lautet daher: „Pauschalurlauber haben eher gute Chancen, kostenlos von ihrer Reise zurücktreten zu können.“
Das EVZ sieht das ähnlich: „Reisende können aus unserer Sicht kurz bevorstehende Pauschalreisen in Länder, für die eine Reisewarnung ausgesprochen wird, grundsätzlich unter Berufung auf außergewöhnliche Umstände kostenlos stornieren.“ Kurz bevorstehend heißt hier: ungefähr ab vier Wochen vor Reiseantritt.
Anders beurteilt das die Reisewirtschaft: „Die Hochstufung eines Zielgebietes in ein Hochinzidenzgebiet begründet aus Sicht des Deutschen Reiseverbands nicht automatisch das Recht auf eine kostenlose Stornierung“, erklärt DRV-Sprecherin Kerstin Heinen und verweist auf das Ausstehen eines höchstrichterlichen Urteils. „Grundsätzlich bemühen sich die Reiseveranstalter, individuelle, kundengerechte Lösungen herbeizuführen“, ergänzt sie.

Was gilt für Individualtouristen?

Wer seinen Urlaub eigenständig gebucht hat, für die oder den gilt das Pauschalreiserecht nicht. Das heißt konkret: Solange der gebuchte Flug stattfindet, ergibt sich kein kostenloses Rücktrittsrecht. Reisende können hier lediglich vom gebührenfreien Umbuchen Gebrauch machen, das die meisten Fluggesellschaften anbieten.
Für Unterkünfte gilt: Wer ein Hotel mit kurzfristiger Storno-Option gebucht hat, kann diese Möglichkeit nutzen. Ansonsten fallen die Stornierungsgebühren wie vertraglich vereinbart an. Das Gleiche gilt für Ferienwohnungen. Solange die Unterkunft geöffnet und auch erreichbar ist, ergibt sich allein durch die Einstufung eines Landes als Hochrisikogebiet noch kein Gratis-Stornorecht.
Jeder Individualreisende muss also eigenverantwortlich entscheiden, ob er die Reise absagt, verschiebt oder antritt - und die möglichen finanziellen Folgen dieser Entscheidung in Kauf nehmen.

Urlaub stornieren und oder beenden: Was können Touristen im Hochinzidenzgebiet nun tun?

Pauschalurlauber, die aktuell in Spanien sind, werden dem DRV zufolge von ihrem Veranstalter über die geänderte Situation informiert. Sollten Reisende vorzeitig ihren Urlaub beenden wollen, kümmerten sich die Veranstalter um eine Flugumbuchung. Urlauber, die in den nächsten Tagen eine Reise nach Spanien geplant haben, würden von den Veranstaltern sukzessive kontaktiert. Deutschlands zweitgrößter Reiseveranstalter DER Touristik hatte bereits angekündigt, sollte Spanien als Hochinzidenzgebiet eingestuft werden, würden Gästen kostenfreie Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten angeboten.

Spahn plant Ausweitung der Testpflicht für Reiserückkehrer

Bundesgesundheitsminister Spahn plant wohl Ausweitung von Testpflicht für Reiserückkehrer. Die Testpflicht soll unabhängig von Reiseverkehrsmittel und Herkunftsgebiet gelten. Das würde bedeuten, dass alle Urlauber sich bei der Rückreise nach Deutschland testen lassen müssen.

Urlaub im Sommer 2021: Welche Regeln gelten in folgenden Ländern, Regionen und auf Inseln?

In vielen Ländern gelten aktuell wegen hoher Inzidenzwerte strenge Corona-Regeln. Einige Länder sind als Risikogebiete eingestuft worden. Wo ist Urlaub im Sommer 2021 also überhaupt noch möglich? Und welche Bestimmungen gelten an beliebten Urlaubszielen aktuell? Eine Übersicht: