• Ab dem 24. August gelten Kreta, Rhodos, Kos und Mykonos als Hochrisikogebiet.
  • In den Gebieten sind die Corona-Zahlen und Inzidenzwerte besonders hoch.
  • Deshalb gelten strengere Corona-Regeln für die Rückkehr nach Deutschland.
  • Was bedeutet die Einstufung zum Hochinzidenzgebiet auf der RKI-Liste für Quarantäne und Tests für Geimpfte und Ungeimpfte?
Zahlreiche Urlauber in Griechenland sind von den neusten Einstufung der Bundesregierung für die Urlaubsländer betroffen. Die Hochstufung zum Hochinzidenzgebiet, also zu einem Land oder einer Region mit besonders hohem Corona-Risiko, hat direkte Auswirkungen auf die Rückkehr nach Deutschland. Einige haben ihre Reise daher vorzeitig abgebrochen, andere sind noch im Urlaub und nehmen die strengeren Regeln für Quarantäne und Tests in Kauf. Was gilt für die Rückreise nach Deutschland aus einem Hochinzidenzgebiet?

Neue Hochrisikogebiete: Kreta und südliche Ägäis hochgestuft

Das RKI hat am Freitag die Liste der neuen Hochrisikogebiete veröffentlicht. In Griechenland werden die beiden Regionen Kreta und südliche Ägäis ab Dienstag 24.08.21 also Hochrisikogebiet gelistet. Zum Gebiet des südlichen Ägäis zählen unter anderem Kos, Rhodos und Mykonos.

Corona-Risikogebiet Spanien: Diese Regionen sind keine Hochrisikogebiete laut RKI mehr

Das RKI hat seine neue Liste der Risikogebiete veröffentlicht. Demnach gilt Spanien inklusive der Balearen immer noch als Hochrisikogebiet. Die Kanaren dafür nicht mehr.

Einreise aus Hochrisikogebiet: Was gilt bei der Rückreise nach Deutschland?

  • Allgemein gilt: Bei der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet, muss das digitale Einreiseformular ausgefüllt werden. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhält man eine PDF-Datei als Bestätigung. Diese wird in der Regel vor der Beförderung kontrolliert. Anderenfalls wird man nicht mitgenommen.
  • Wenn man die digitale Einreiseanmeldung nicht ausfüllen kann, muss alternativ eine Ersatzmitteilung in Papierform ausgefüllt werden.
Was gilt sonst bei der Einreise nach Deutschland nach dem Aufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet?

Einreise nach Deutschland: Test oder Impf- bzw. Genesenennachweis

Bei der Rückreise aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland müssen Reisende, die nicht geimpft oder genesen sind, neben dem Einreiseformular bereits vor dem Check-In einen negativen Testnachweis vorlegen. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden, ein Antigentest nicht älter als 48 Stunden sein. Geimpfte und Genesene müssen ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis vor dem Flug ebenso vorlegen. Diese Nachweispflicht am Flughafen gilt unabhängig davon, ob man sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat.

Einreise nach Deutschland mit Auto, Bus und Fähre: Geimpft, Genesen, Getestet

Auch wenn man mit dem Auto, Bus oder Schiff nach Deutschland zurückkehrt, muss das Einreiseformular ausgefüllt werden und die erhaltene Bestätigung mitgeführt werden. Diese kann kontrolliert werden. Wer keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis hat, muss den Nachweis über einen negativen Corona-Test vorlegen.

Einreise aus Hochrisikogebiet für Geimpfte und Genesene

Impf- und Genesenennachweise sind einem negativen Corona-Testnachweis gleichgestellt. Sie können außerdem von der Einreisequarantäne aus Hochrisikogebieten befreien. Das heißt Geimpfte und Genesene müssen nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet nicht in Quarantäne.

Quarantäne und Test: Einreise nach Deutschland bei Rückreise aus Hochinzidenzgebiet

Wenn man sich in einem Risikogebiet aufgehalten habt, muss man sich grundsätzlich direkt nach der Ankunft nach Hause begeben – oder sich anderweitig isolieren.
  • Die Quarantänezeit beträgt zehn Tage. (Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet vierzehn Tage)
  • Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis über das Einreiseportal übermittelt wird.
  • Die Quarantäne kann dann ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden.
  • Ein negativer Test befreit nicht von der Quarantänepflicht. Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann man sich allerdings fünf Tage nach Einreise Testen lassen und ist bei einem negativen Ergebnis von der Quarantäne befreit.
  • Die Quarantänepflicht beträgt in jeden Fall mindestens fünf Tage.
  • Steht das Urlaubs-Gebiet zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland nicht mehr auf der Liste der Hochinzidenzgebiete, ist eine Isolation nicht mehr nötig.

Quarantäne für Kinder: Müssen Kinder nach dem Urlaub im Hochinzidenzgebiet in Isolation?

Auch Kinder müssen in Quarantäne, nachdem sie sich in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben. Für sie gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene. Kinder und Jugendliche in Deutschland sind in der Regel noch nicht gegen das Coronavirus geimpft, müssen daher auf negative Corona-Tests hoffen. Das bedeutet, nach fünf Tagen können sie sich „freitesten“ und die Quarantäne kann beendet werden. Ob die Eltern bereits geimpft sind, macht für die Quarantäne der Kinder keinen Unterschied.