Viele Menschen in Deutschland leiden unter den hohen Energiepreisen. Leider sieht es nicht danach aus, als ob bald ein Ende der Inflation und der Preissteigerungen in Sicht ist. Um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten gibt es eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro, die im September oder Oktober ausgezahlt wird.
- Wer bekommt den 300 Euro Bonus?
- Wer hat keinen Anspruch auf das Geld?
- Wie kommt man an die Energiepauschale?
Wer bekommt die Energiepauschale von 300 Euro?
Das Geld bekommt jede Bürgerin und jeder Bürger, die erwerbstätig sind. Also alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Neben Personen, die einen unbefristeten Vollzeitvertrag haben, gilt das auch für:
- Teilzeitbeschäftigte
- Minijobber
- Personen in Elternzeit
- Selbständige
- Personen in Altersteilzeit
- Alle Personen, die 2022 grundsätzlich mal gearbeitet haben, aber im September nicht mehr arbeiten
Jede Person, die also grundsätzlich in diesem Jahr mal eine Arbeit hatte – egal wie lange und wie viele Stunden – hat Anspruch auf das Geld. Es ändert sich lediglich, wie man das Geld bekommt.
Wann wird die Energiepauschale ausgezahlt?
Die meisten Menschen werden die 300 Euro mit dem Gehalt bekommen, das im September ausgezahlt wird. Aber manche Arbeitnehmer werden erfolglos nach dem Geld auf dem Lohnzettel suchen. Das hat folgenden Hintergrund: Es gibt Arbeitgeber, die nicht jeden Monat eine Lohnsteuervorauszahlung abgeben müssen. Kleinere Arbeitgeber, die weniger als 5000 Euro Lohnsteuer im Jahr vorauszahlen müssen, müssen nur einmal im Quartal die Lohnsteuervorauszahlung abgeben. Diese ist erst zum 10. Oktober 2022 fällig. Entsprechend erhalten die Arbeitnehmer die Energiepauschale erst mit dem Oktober-Gehalt.
Wer hat keinen Anspruch auf den 300-Euro-Bonus?
Folgende Personengruppen haben keinen Anspruch auf das Geld:
- Rentner
- Studierende
- Bezieher von Bafög
- Arbeitslose bzw. Hartz-IV-Empfänger
- Grenzpendler mit Wohnsitz außerhalb von Deutschland
Wie bekommt man die Energiepauschale?
Wie man das Geld bekommt, hängt im Grunde davon ab, in welchem Dienstverhältnis man im September 2022 steht. Alle Personen, die im September eine Lohnabrechnung von ihrem Arbeitgeber bekommen werden, erhalten das Geld vom Arbeitgeber. Die 300 Euro werden also zusätzlich zum normalen Gehalt überwiesen. Der Arbeitgeber erhält das Geld vom Staat zurück. Die 300 Euro sind nicht steuerfrei, es bleibt also etwas weniger übrig.
Alle anderen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, deren Dienstverhältnis im September 2022 ruht oder beendet ist, bekommen das Geld nur über die Steuererklärung im kommenden Jahr. Das gilt auch für Personen, die ihren Job zum 1. September wechseln. Selbständige können das Geld über die Steuervorauszahlung abziehen.
Energiepauschale erst im Oktober?
Manche Arbeitnehmer werden die Energiepauschale erst im Oktober 2022 erhalten. Das liegt daran, dass manche Arbeitgeber die entsprechende Lohnsteueranmeldung nur vierteljährlich (anstatt monatlich) abgeben müssen. In diesem Fällen kommen die 300 Euro erst mit dem Gehalt im Oktober aufs Konto.
300 Euro Bonus im September: Alle Artikel zum Thema
Zur Energiepauschale gibt es viele Fragen. Hier in diesen Artikeln gibt es einige Antworten:
- Energiepauschale für Minijobber: Wie bekommen sie das Geld?
- Wie bekommen Arbeitgeber das Geld vom Staat zurück?
- Wie bekommen Eltern in Elternzeit die 300 Euro?
- Energiepauschale trotz Jobwechsel: So geht‘s nach der Kündigung weiter
- Energiepauschale für Selbständige
3. Entlastungspaket: Welche Entlastungen kommen?
Ein weiteres, drittes Entlastungspaket, wurde Anfang September von der Regierung beschlossen. Folgende Bestandteile hat das Entlastungspaket, das am 4.9.2022 verkündet wurde:
- Wohngeld: Heizkostenzuschuss von 415 Euro
- Einführung des Bürgergelds, das Hartz IV ablösen soll und erhöht wird
- 1,5 Milliarden Euro für Neun-Euro-Ticket-Nachfolge in einer anderen Form
- Entlastung beim CO₂-Preis
- Entlastungen für Rentner (300 Euro)
- Entlastungen für Studierende (200 Euro)
- Erhöhung des Kindergelds und des Kinderzuschlags für einkommensschwache Familen
- Übergewinnsteuer: Gewinnabschöpfung bei Energiefirmen
- Höhere Grenze bei Midi-Jobs
- Steuerentlastungen
- Unternehmenshilfen
- Verlängerungen des erleichterten Zugangs zur Kurzarbeit
- Strompreisbremse