Die Energiepauschale wird bald ausgezahlt: Im September und Oktober 2022 sollen alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine Einmalzahlung von 300 Euro erhalten. Das soll helfen, die hohen Preise durch den Ausbruch des Ukraine-Kriegs zu stemmen.
Für Personen, die im September regulär arbeiten, gibt es keine offenen Fragen: Das Geld wird einfach zusammen mit der Lohnabrechnung für den Monat ausgezahlt. Wie sieht es aber aus bei Personen, deren Arbeitgeber sie selbst sind? Hier erfahren Selbständige, wie sie an das Geld kommen.

Energiepauschale für Selbständige: So gibt es die 300 Euro

Die Energiepauschale erhalten Selbständige, indem sie die Einkommensteuer-Vorauszahlung für das dritte Quartal 2022 herabsetzen. Dabei geht es also um die Vorauszahlung, die zum 10. September 2022 fällig wird. Die Einkommensteuer-Vorauszahlung wird um 300 Euro herabgesetzt. Wenn die Vorauszahlung weniger als 300 Euro beträgt, dann setzt man die Vorauszahlung auf 0 Euro. Das fehlende Geld kommt dann über die Steuer vom Finanzamt zurück.

Zuschuss vom Staat für Selbständige ohne Vorauszahlung

Für alle Selbständigen, die auf diesem Wege keine Energiepauschale bekommen können (z.B. weil sie keine Einkommensteuer-Vorauszahlung leisten müssen), gilt: Die 300 Euro kommen vom Staat über die Steuererklärung 2022. Das bedeutet aber auch, dass das Geld frühestens im kommenden Jahr ankommen kann.

300 Euro Bonus im September: Alle Artikel zum Thema

Zur Energiepauschale gibt es viele Fragen. Hier in diesen Artikeln gibt es einige Antworten:

3. Entlastungspaket: Welche Entlastungen kommen?

Ein weiteres, drittes Entlastungspaket, wurde Anfang September von der Regierung beschlossen. Folgende Bestandteile hat das Entlastungspaket, das am 4.9.2022 verkündet wurde: