Die Energiepauschale wird bald ausgezahlt: Im September und Oktober 2022 sollen alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine Einmalzahlung von 300 Euro erhalten. Das soll helfen, die hohen Preise durch den Ausbruch des Ukraine-Kriegs zu stemmen.
Für Personen, die im September regulär arbeiten, gibt es keine offenen Fragen: Das Geld wird einfach zusammen mit der Lohnabrechnung für den Monat ausgezahlt. Wie sieht es aber aus bei Personen, deren Arbeitgeber sie selbst sind? Hier erfahren Selbständige, wie sie an das Geld kommen.
Energiepauschale für Selbständige: So gibt es die 300 Euro
Die Energiepauschale erhalten Selbständige, indem sie die Einkommensteuer-Vorauszahlung für das dritte Quartal 2022 herabsetzen. Dabei geht es also um die Vorauszahlung, die zum 10. September 2022 fällig wird. Die Einkommensteuer-Vorauszahlung wird um 300 Euro herabgesetzt. Wenn die Vorauszahlung weniger als 300 Euro beträgt, dann setzt man die Vorauszahlung auf 0 Euro. Das fehlende Geld kommt dann über die Steuer vom Finanzamt zurück.
Zuschuss vom Staat für Selbständige ohne Vorauszahlung
Für alle Selbständigen, die auf diesem Wege keine Energiepauschale bekommen können (z.B. weil sie keine Einkommensteuer-Vorauszahlung leisten müssen), gilt: Die 300 Euro kommen vom Staat über die Steuererklärung 2022. Das bedeutet aber auch, dass das Geld frühestens im kommenden Jahr ankommen kann.
300 Euro Bonus im September: Alle Artikel zum Thema
Zur Energiepauschale gibt es viele Fragen. Hier in diesen Artikeln gibt es einige Antworten:
- Wer hat Anspruch auf die Energiepauschale?
- Energiepauschale für Minijobber: Wie bekommen sie das Geld?
- Wie bekommen Arbeitgeber das Geld vom Staat zurück?
- Energiepauschale trotz Jobwechsel: So geht‘s nach der Kündigung weiter
- Energiepauschale für Eltern in Elternzeit
3. Entlastungspaket: Welche Entlastungen kommen?
Ein weiteres, drittes Entlastungspaket, wurde Anfang September von der Regierung beschlossen. Folgende Bestandteile hat das Entlastungspaket, das am 4.9.2022 verkündet wurde:
- Wohngeld: Heizkostenzuschuss von 415 Euro
- Einführung des Bürgergelds, das Hartz IV ablösen soll und erhöht wird
- 1,5 Milliarden Euro für Neun-Euro-Ticket-Nachfolge in einer anderen Form
- Entlastung beim CO₂-Preis
- Entlastungen für Rentner (300 Euro)
- Entlastungen für Studierende (200 Euro)
- Erhöhung des Kindergelds und des Kinderzuschlags für einkommensschwache Familen
- Übergewinnsteuer: Gewinnabschöpfung bei Energiefirmen
- Höhere Grenze bei Midi-Jobs
- Steuerentlastungen
- Unternehmenshilfen
- Verlängerungen des erleichterten Zugangs zur Kurzarbeit
- Strompreisbremse