Die Energiepauschale kommt: Seit dem 1. September 2022 haben fast alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine Einmalzahlung von 300 Euro erhalten. Dadurch sollen die Bürgerinnen und Bürger angesichts der hohen Preise durch den Ausbruch des Ukraine-Kriegs unterstützt werden.
Für Personen, die im September regulär gearbeitet haben, gibt es keine offenen Fragen: Das Geld wurd einfach zusammen mit der Lohnabrechnung für den Monat ausgezahlt. Es gibt allerdings auch Menschen, die das Geld erst im Oktober bekommen. Was gilt für Eltern in Elternzeit? In diesem Text wollen wir Fragen zur Energiepauschale und Elternzeit beantworten.

Elternzeit und Energiegeld: Das muss beachtet werden

Grundsätzlich haben Personen, die sich zum 1. September 2022 in Elternzeit befinden, einen Anspruch auf die Energiepauschale. Mütter und Väter sollten laut Finanzministerium das Geld vom Arbeitgeber bekommen.
Um die Auszahlung vom Arbeitgeber zu bekommen, müssen Eltern dem Arbeitgeber nachweisen, dass sie Elterngeld bekommen haben. Das bedeutet: Eltern mussten bis 31.08.2022 beim Arbeitgeber signalisieren, dass sie Elterngeld beziehen und deshalb Anspruch auf die Pauschale haben.
Wer die Energiepauschale vom Arbeitgeber nicht bekommen hat, kann das Geld über die Steuererklärung im kommenden Jahr erhalten. Das wird bei Personen in Elternzeit der Fall sein, deren Arbeitsverhältnis im September 2022 ruhte.

300 Euro und Elternzeit: Fragen und Antworten

Mütter und Väter in Elternzeit erhalten also grundsätzlich die 300 Euro Energiepauschale. Die Frage ist nur wie und wann. Hier einige Fragen und Antworten, die zum Thema weiterführen:

Lohnabrechnung und Energiepauschale bei Elterngeld

Um die 300 Euro zu erhalten, muss man dem Arbeitgeber signalisieren, dass man Elterngeld bezieht. Das musste bis 31.08.2022 geschehen, wie ein Sprecher aus dem Finanzministerium dieser Zeitung bestätigte. Dann bekommt der/die Elterngeldbezieher/in die 300 Euro vom Arbeitgeber. Das heißt konkret: Im Monat September haben Mütter und Väter in Elternzeit eine gesonderte Lohnabrechnung bekommen, die sie sonst nicht bekommen würden. Wer Elterngeld bezieht, bekommt Geld vom Staat, nicht vom Arbeitgeber. Das ändert sich einmalig im September. Zu notieren ist: Das Geld wird versteuert.

Ich habe meinem Arbeitgeber nicht Bescheid gegeben: Was tun?

Das hängt vom Arbeitgeber ab. In einigen Fällen wird es wohl möglich sein, die 300 Euro zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt zu bekommen, wenn der Nachweis über den Erhalt des Elterngeldes dann vorliegt. In anderen Fällen gibt es die Energiepauschale nur über die Einkommenssteuererklärung.

Keine 300 Euro vom Arbeitgeber bekommen - und nun?

Wer die 300 Euro Energiepauschale nicht vom Arbeitgeber erhalten hat (was aus verschiedenen Gründen der Fall sein kann), bekommt das Geld über die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022.

Wann wird die Energiepauschale ausgezahlt?

Die meisten Menschen haben die 300 Euro mit dem Gehalt bekommen, das im September ausgezahlt wurde. Aber manche Arbeitnehmer werden erfolglos nach dem Geld auf dem Lohnzettel suchen. Das hat folgenden Hintergrund: Es gibt Arbeitgeber, die nicht jeden Monat eine Lohnsteuervorauszahlung abgeben müssen. Kleinere Arbeitgeber, die weniger als 5000 Euro Lohnsteuer im Jahr vorauszahlen müssen, müssen nur einmal im Quartal die Lohnsteuervorauszahlung abgeben. Diese war erst zum 10. Oktober 2022 fällig. Entsprechend erhalten die Arbeitnehmer die Energiepauschale erst mit dem Oktober-Gehalt.

300 Euro Bonus im September: Alle Artikel zum Thema

Zur Energiepauschale gibt es viele Fragen. Hier in diesen Artikeln gibt es einige Antworten:

3. Entlastungspaket: Welche Entlastungen kommen?

Ein weiteres, drittes Entlastungspaket, wurde Anfang September von der Regierung beschlossen. Folgende Bestandteile hat das Entlastungspaket, das am 4.9.2022 verkündet wurde: