Bevor die steigenden Energiekosten die Bürger so richtig treffen, nimmt der Staat noch einmal Geld in die Hand: Direktzahlungen für Rentner und Studierende, eine Strompreisbremse für Haushalte und ein Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger: Mit einem dritten Entlastungspaket reagiert die Ampel-Koalition auf die massiv gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten. „Wir werden niemanden alleine lassen“, bekräftigte Bundeskanzler Olaf Scholz nach mühsamen Beratungen von SPD, Grünen und FDP am ersten Septemberwochenende. Auch für Menschen mit kleinerem Einkommen sind Entlastungen geplant. Was bedeutet das konkret?

Wer gilt als Geringverdiener und was sind Vorteile vom Midijob?

Ein Midi-Job ist eine Beschäftigung, bei der der Arbeitnehmer mehr als 450 Euro und weniger als 1300 Euro verdient. Das Einkommen ist in einer sogenannten Gleitzone, häufig wird von Geringverdienern gesprochen. Der Vorteil ist, dass man im Midi-Job weniger Steuern und Abgaben zahlen muss. Dennoch ist man versichert (Sozialversicherung).

3. Entlastungspaket: Unterstützung für Geringverdiener zugesagt

Auch Geringverdiener sollen durch eine Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen unterstützt werden: Beschäftigung knapp über der Mini-Job-Schwelle mit geringeren Sozialbeiträgen soll erleichtert werden. Für Niedrigverdiener wird bei den sogenannten Midi-Jobs ab 2023 die Grenze, ab der Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen, auf 2.000 Euro angehoben. Menschen mit einer geringfügigen Beschäftigung behalten damit mehr vom Einkommen übrig.

Midijob: Wie erfahren geringfügig Beschäftigte eine Entlastung?

Doch wie ist das Vorgehen? Konkret heißt das: Die Höchstverdienstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich steigt im Oktober von 1300 auf 1600 Euro und im Januar auf 2000 Euro brutto. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Lohnbereich müssen dadurch weniger Beiträge für ihre Sozialversicherung zahlen. Die Regierung beziffert das Gesamtvolumen mit rund 1,3 Milliarden Euro jährlich.

Inflationsausgleich: Ausgleich der Inflation bei Einkommensteuer beschlossen

Die Auswirkungen der hohen Inflation auf die Einkommensteuer sollen im kommenden Jahr durch eine Steuerreform abgefedert werden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch Pläne von Finanzminister Christian Lindner (FDP) zum Ausgleich der sogenannten kalten Progression. Dafür soll unter anderem der Grundfreibetrag angehoben werden, also das Einkommen, bis zu dem man keine Steuer zahlt.
Die Bundesregierung will diese Grenze von derzeit 10.347 Euro auf 10.632 Euro im kommenden Jahr und 10.932 Euro 2024 anheben. Auch weitere Eckwerte des Steuertarifs werden verschoben, um den Effekt der kalten Progression auszugleichen. So bezeichnet man eine Art schleichende Steuererhöhung, wenn man weiter hohe Steuern zahlt, obwohl die Kaufkraft wegen der Inflation sinkt. Die relative Steuerbelastung steigt damit. Auch der Spitzensteuersatz soll künftig erst bei höheren zu versteuernden Einkommen greifen. Konkret bei 61.971 Euro im kommenden Jahr und bei 63.514 Euro im Jahr 2024. Die Grenze für den noch höheren Reichensteuersatz will die Bundesregierung dagegen nicht antasten. Zuletzt gab es Kritik, dass Topverdiener von den Plänen in absoluten Zahlen stärker profitieren als Geringverdiener.

Steinmeier fordert faire Lastenverteilung bei Krisenkosten

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat angesichts der aktuellen Krisen Hilfen für finanziell bedrängte Bürgerinnen und Bürger angemahnt - und eine faire Lastenverteilung gefordert. Die Akzeptanz der Politik hänge davon ab, dass "die Menschen den Eindruck haben, dass die Lasten gerecht verteilt werden", sagte Steinmeier am Sonntag in einem Interview mit der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin". Deutschland sei ein Land, "in dem der Staat die Substanz hat, helfen zu können", sagte er - etwa jenen Menschen, die angesichts der Preisentwicklung Sorgen "mit Blick auf die Nebenkostenabrechnungen" hätten. Der Bundespräsident bekräftigte seine Forderung, dass reiche Menschen mehr Lasten schultern müssten. Auf die Forderung nach einer konkreten Art der Belastung - etwa in Form einer Reichensteuer oder eines Krisen-Soli - wollte er sich in dem Interview aber nicht festlegen.

3. Entlastungspaket: Welche Entlastungen kommen?

Folgende Bestandteile hat das Entlastungspaket, das am 4.9.2022 verkündet wurde:
mit dpa, epd, AFP