Kurz vor Weihnachten werden Senioren endlich auch direkt entlastet: Rentner und Rentnerinnen erhalten im Dezember 2022 eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro. Damit ziehen sie gleich mit all denjenigen, die bereits im September und Oktober eine solche Ausschüttung bekommen haben. Wie genau die Auszahlung für Rentner funktioniert und was es alles zu beachten gibt, erfahren Sie hier.
Energiegeld: 300 Euro für Rentner
Nachdem Rentner und Rentnerinnen beim zweiten Entlastungspaket mit der 300-Euro-Einmalzahlung außen vor gelassen wurden, soll es beim dritten Entlastungspaket anders sein. Rentnerinnen und Rentner sollen im Dezember eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro von der Rentenversicherung erhalten. Sie waren bei der ersten Pauschale für Berufstätige leer ausgegangen. Wegen der Steuerpflichtigkeit wirkt die Pauschale bei niedriger Rente stärker.
Energiegeld: Auszahlung zum 15. Dezember
Wer Rente bekommt, erhält auch die Energiepreispauschale. Die vorgesehenen 300 Euro landen ganz automatisch auf dem Konto, auf das die Rente geht. Darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung. Das Geld geht bis zum 15. Dezember dieses Jahres an die Rentnerinnen und Rentner. Am 8. Dezember 2022 informierte die Rentenversicherung, dass die Auszahlung nun erfolgt sei.
Wer allerdings Ende Dezember zum ersten Mal überhaupt Rente ausgezahlt bekommt, der muss aus technischen Gründen noch bis Anfang 2023 auf den Zuschuss zu den gestiegenen Energiekosten warten. Diese Zahlung erfolgt aber ebenfalls automatisch.
Wer die Energiepreispauschale trotz bestehendem Anspruch nicht erhalten hat, soll ab dem 9. Januar einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See stellen können.
Müssen Rentner auf die 300 Euro Steuern zahlen?
Hier gibt es keine guten Nachrichten. Auf die Energiepauschale muss Einkommenssteuer gezahlt werden. Das bedeutet: je niedrigerer die Rente, umso wirksamer ist die absolute Entlastung der Rentnerinnen und Rentner. Die Auszahlung erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung.
Erhalten beschäftigte Rentner die Energiepauschale doppelt?
Viele Beschäftigte dürften sich bereits über die 300 Euro Energiepreispauschale gefreut haben, die ihnen ihr Arbeitgeber ausbezahlt hat. Rentnerinnen und Rentnern wird diese staatliche Zuwendung erst im Dezember zuteil. Was aber gilt für Ruheständler, die noch einer Beschäftigung nachgehen und somit schon eine Energiepreispauschale bekommen haben?
Sie haben nach den gesetzlichen Regelungen trotzdem Anspruch auf die zweite Pauschale, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mit. Es handele sich hierbei nicht um eine unberechtigte Doppelzahlung. Der Bezug muss daher weder bei der Deutschen Rentenversicherung noch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeldet werden.
Energiepauschale für Ehepaare: Auszahlung pro Person oder pro Haushalt?
Jeder Rentner und jede Rentnerin bekommt im Dezember die 300 Euro aus dem 3. Entlastungspaket. Das bedeutet, dass Ehepaare somit 600 Euro erhalten.