Die sogenannte Energiepauschale ist Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung. Sie soll bei den Menschen die Belastungen angesichts der weiter steigenden Energiepreise abfedern helfen. 300 Euro soll es geben, diese werden aber noch versteuert. Geplanter Auszahlungstermin ist der September. Doch was ist mit Menschen, die einem Minijob nachgehen? Haben die Minijobber auch Anspruch auf die 300 Euro?
Gibt es die Energiepauschale auch für Minijobber?
Ja, Minijobber erhalten auch die 300 Euro. Voraussetzung ist nur, dass man einer der Steuerklassen I bis V zugeordnet wurde. Als weitere Voraussetzung ist nur noch, dass man irgendwann im Jahr 2022 einem Job nachgegangen ist. Konkret heißt das, dass man im September nicht unbedingt erwerbstätig sein muss, solange man es irgendwann in diesem Jahr war.
Energiepauschale: Auszahlung für Minijobber
Für die Auszahlung der Energiepauschale gibt es zwei Wege. Wer zum 1. September einem Minijob nachgeht, bekommt die 300 Euro vom Arbeitgeber ausgezahlt. Das Geld ist steuerpflichtig aber nicht sozialversicherungspflichtig. In manchen Fällen wird die Energiepauschale erst im Oktober ausbezahlt. Warum manche Menschen die 300 Euro erst im Oktober erhalten erfahrt ihr hier.
Die 300 Euro gibt es nicht vom Arbeitgeber, sondern im Rahmen der Steuererklärung, wenn
- der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, Lohnsteuer-Anmeldungen abzugeben
- der Arbeitgeber mit jährlichem Anmeldungszeitraum auf die Auszahlung an den Arbeitnehmer verzichtet hat
- der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nicht schriftlich bestätigt hat, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt
- der Arbeitnehmer kurzfristig beschäftigt oder eine Aushilfskraft in der Land- und Forstwirtschaft ist
Weitere Informationen zur Energiepreispauschale, der Auszahlung und Beantragung gibt es auf dieser Internetseite des Bundesfinanzministeriums.
Wann wird die Energiepauschale ausgezahlt?
Die meisten Menschen werden die 300 Euro mit dem Gehalt bekommen, das im September ausgezahlt wird. Aber manche Arbeitnehmer werden erfolglos nach dem Geld auf dem Lohnzettel suchen. Für diese Menschen wird es wohl eine Auszahlung im Oktober geben.
Erhalten Rentner mit Minijob die Energiepreispauschale?
Geringfügig beschäftigte Rentnerinnen und Renter haben den Anspruch auf die Auszahlung der 300 Euro durch den Arbeitgeber, wenn sie schriftlich erklären, dass es sich bei der Beschäftigung um das erste Dienstverhältnis handelt.
3. Entlastungspaket: Welche Entlastungen kommen?
Ein weiteres, drittes Entlastungspaket, wurde Anfang September von der Regierung beschlossen. Folgende Bestandteile hat das Entlastungspaket, das am 4.9.2022 verkündet wurde:
- Wohngeld: Heizkostenzuschuss von 415 Euro
- Einführung des Bürgergelds, das Hartz IV ablösen soll und erhöht wird
- 1,5 Milliarden Euro für Neun-Euro-Ticket-Nachfolge in einer anderen Form
- Entlastung beim CO₂-Preis
- Entlastungen für Rentner (300 Euro)
- Entlastungen für Studierende (200 Euro)
- Erhöhung des Kindergelds und des Kinderzuschlags für einkommensschwache Familen
- Übergewinnsteuer: Gewinnabschöpfung bei Energiefirmen
- Höhere Grenze bei Midi-Jobs
- Steuerentlastungen
- Unternehmenshilfen
- Verlängerungen des erleichterten Zugangs zur Kurzarbeit
- Strompreisbremse
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