Die Heizkosten werden in diesem Jahr besonders hoch sein - und das bereitet vielen Menschen große Sorgen. Entsprechend hat die Regierung reagiert und im zweiten Entlastungspaket eine Unterstützung beschlossen. Mit dabei ist eine Entlastung für zu hohe Heizosten: 300 Euro Energiepauschale für alle Erwerbstätigen.
Die allermeisten Menschen haben das Geld mit dem Gehalt bekommen, das im September ausgezahlt wurde. Aber manche Arbeitnehmer haben schon erfolglos nach den 300 Euro auf dem Gehaltszettel gesucht. Hier erklären wir, warum das Geld zum Teil erst im Oktober zu erwarten ist.

300 Euro Energiepauschale: Auszahlung im September oder Oktober?

Die Energiepreispauschale wird als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt also über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber muss das Geld an alle Beschäftigten auszahlen, die am 1. September 2022 bei ihnen angestellt waren.
Der Arbeitgeber erhält das Geld vom Staat zurück. Das tut er, indem er bei der Lohnsteuervoranmeldung die Energiepauschale einfach herabsetzt, also in der Vorauszahlung zum 10. September 2022 weniger Geld überweist.
Es gibt aber Arbeitgeber, die nicht jeden Monat eine Lohnsteuervorauszahlung abgeben müssen. Kleinere Arbeitgeber, die weniger als 5000 Euro Lohnsteuer im Jahr vorauszahlen müssen, müssen nur einmal im Quartal die Lohnsteuervorauszahlung abgeben. Diese ist erst zum 10. Oktober 2022 fällig. Entsprechend erhalten die Arbeitnehmer die Energiepauschale erst mit dem Oktober-Gehalt.
Einfach erklärt bedeutet das: Wer bei einem Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern angestellt ist, kann davon ausgehen, dass es noch keine Auszahlung im September gibt, sondern vermutlich erst im Oktober.

Auch im Oktober keine 300 Euro: Energiepauschale kommt nicht vom Arbeitgeber

Wer auch im Oktober vergeblich die Energiepauschale auf der Lohnabrechnung sucht, dem wurde trotzdem noch kein Unrecht angetan. Denn manche Kleinunternehmer müssen die Energiepauschale gar nicht an ihre Arbeitnehmer auszahlen. Das ist bei Unternehmen der Fall, die weniger als 1080 Euro im Jahr an Lohnsteuer vorauszahlen. Denn: Diese Kleinunternehmer müssen nur einmal im Jahr eine Lohnsteuervorauszahlung abgeben, und zwar im Januar (für 2022 also der Januar 2022).
In diesen Fällen müssen Arbeitnehmer die 300 Euro über die Steuererklärung für 2022 einfordern. Das geht erst im kommenden Jahr.

300 Euro Pauschale: Alle Artikel zum Thema

Zur Energiepauschale gibt es viele Fragen. Hier in diesen Artikeln gibt es einige Antworten:

3. Entlastungspaket: Welche Entlastungen kommen?

Ein weiteres, drittes Entlastungspaket, wurde Anfang September von der Regierung beschlossen. Folgende Bestandteile hat das Entlastungspaket, das am 4.9.2022 verkündet wurde: