Härtefallfonds kommt
: Wer mit Holz, Pellets oder Öl heizt, muss auf Zuschuss nicht mehr lange warten

Wer mit Öl, Holz oder Pellets heizt, kann auf einen Heizkostenzuschuss vom Staat hoffen. Jetzt haben sich Bund und Länder auf einen Weg zur Beantragung geeinigt.
Von
Daniel Steiger
Berlin
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Auch für die Betreiber von Öl-, Pellet- oder Holzheizungen soll es Hilfen vom Staat geben. Jetzt gibt es einen Start-Zeitpunkt für die Beantragung.

Hauke-Christian Dittrich/dpa

Gute Nachrichten für alle, die ihre Häuser und Wohnungen mit Öl, Pellets oder Holz heizen. Auch für diese Heizungsarten sollte es in bestimmten Fällen einen Zuschuss vom Staat geben. Das hat der Bundestag bereits Ende des Jahres 2022 beschlossen. Am 16. Dezember gab dann auch der Bundesrat grünes Licht. Der Heizzuschuss ist als Ausgleich für die Bürger gedacht, die etwa von den Preisbremsen für Gas- und Stromkunden nicht in großem Umfang profitieren. Jetzt kommt endlich Bewegung in die Sache. Bereits im April sollen Anträge möglich sein. Hier gibt es alle Infos:

Wann gibt es den Heizzuschuss für Öl, Holz und Pellets?

Wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe jetzt berichteten, haben Bund und Länder mit einer Verwaltungsvereinbarung den Weg für einen geplanten Härtefallfonds freigemacht. Privathaushalte, die von stark gestiegenen Preisen betroffen waren und zugleich nicht von der Gaspreisbremse profitieren, sollen demnach ab April staatliche Gelder beantragen können. „Nachdem sich Bund und Länder nun in einer gemeinsamen Vereinbarung auf die Auszahlungsmodalitäten verständigt haben, sind jetzt sind die Bundesländer am Zug“, erklärte der SPD-Abgeordnete Matthias Miersch. „Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Bürger und Bürgerinnen schnellstmöglich ihre Anträge einreichen und die Unterstützung erhalten können.“

Wieviel Geld gibt es als Zuschuss für Holz, Pellets und Öl?

Der Rahmen für den Heizzuschuss ist allerdings schon festgelegt. Die Obergrenze soll bei 2000 Euro pro Haushalt liegen, die Untergrenze bei 100 Euro. Der Bund stellt 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert über die Bundesländer organisiert werden.

Wer bekommt den Heizzuschuss?

Voraussetzung für den Heizkostenzuschuss ist, dass sich die Kosten der Haushalte für Pellets, Öl, Flüssiggas, Kohle und ähnlichem im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 verdoppelt haben. Verbraucher können dann ihre Rechnungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 einreichen und sich bis zu 80 Prozent der Mehrkosten und maximal 2000 Euro erstatten lassen.

Kritik an Heizzuschuss für Öl, Pellets und Holz

Die geplanten Einmalzahlungen für Haushalte sind laut dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) nicht sehr zielgenau. „Große Teile der Hilfen dürften an Haushalte fließen, die die höheren Belastungen auch ohne den Staat tragen könnten“, sagte der IW-Ökonom Maximilian Stockhausen Ende Dezember.

Die geplante Einmalzahlung von bis zu 2000 Euro werde vor allem Menschen im ländlichen Raum erreichen, die mit nicht leitungsbezogenen Brennstoffen heizen, hieß es in einem IW-Bericht. Durch diese Hilfe würden besonders Haushalte adressiert, die häufiger über Wohneigentum und im Mittel über höhere Einkommen verfügten. „Die Zielgenauigkeit dieser einkommensunabhängigen Entlastung ist zumindest fragwürdig, wenngleich damit eine bestehende Gerechtigkeitslücke geschlossen wird“, erklärte Stockhausen.

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