Viele Menschen in Deutschland blicken angesichts der stark gestiegenen Energiepreise mit Sorgen auf den Winter. Um in dieser Zeit zu helfen plant die Bundesregierung eine Soforthilfe und eine Gaspreisbremse, die die Preise für Gas stabilisieren soll. Zur Soforthilfe gehört eine Einmalzahlung für Gasverbraucher. Diese wird im Dezember ausgezahlt.
Für wen soll es die Einmalzahlung geben?
Die Einmalzahlung für Fernwärme- und Gaskunden soll private Kunden und kleinere Firmen entlasten. Sie geht damit an alle Gas- und Wärmekunden.
Wie hoch ist die geplante Einmalzahlung?
Die Soforthilfe wird die Höhe des monatlichen Abschlags betragen. Die Höhe der Entlastung wird errechnet auf der Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Lieferant für die sogenannte Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hatte, sowie des Gaspreises vom Dezember. So sollen die zum Jahresende teils deutlich gestiegenen Preise mit berücksichtigt werden.
Bei Fernwärme sollen der Betrag der Septemberrechnung und ein "pauschaler Anpassungsfaktor" herangezogen werden, der die Preissteigerungen bis Dezember berücksichtigt.
Bekommt man das Geld oder wird der Abschlag bezahlt?
Alle diejenigen, die direkt mit einem Gasversorger einen Vertrag abgeschlossen haben – das sind in der Regel Eigentümer – müssen nichts weiter tun. Sie müssen den Abschlag, den sie für den Monat Dezember normalerweise bezahlen würden, einfach nicht leisten. Es geschieht also alles automatisch.
Bei denjenigen, die keinen Direktvertrag mit ihrem Versorger haben – in der Regel Mieter – sieht es etwas komplizierter aus, kommt aber auf das gleiche raus. Wenn Mieter die Versorgung über ihre Vermieter regeln, wird die Dezember-Entlastung erst mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung weitergegeben. Das kann dauern: Vermieter haben ein Jahr Zeit, um die Abrechnung zu erstellen und vorzulegen. Vermieter müssen zwar schon in diesem Dezember über die geschätzte Gutschrift informieren. Wie hoch die Entlastung tatsächlich ist, erfahren Mieter im ungünstigsten Fall aber erst im Dezember 2023.
Bis Mitte November sollen die Versorger die zu erstattende Abschlagssumme ermitteln. Bis zum 21. November sollten auf den Internetseiten der Erdgaslieferanten die Details der Dezember-Soforthilfe bekannt sein. Zum 1. Dezember sollen die Versorger vom Staat die Erstattung der Abschläge bekommen.
Ist die Gaspreisbremse schon beschlossen?
Ja, die Soforthilfe ist beschlossen. Bei den restlichen Beschlüssen zur Gaspreisbremse zieht es sich allerdings noch. Das Kabinett hat die Preisbremse abgesegnet, im Dezember sollen dann Bundestag und Bundesrat zustimmen. Hier geht‘s zum Artikel über die Gaspreisbremse.
Strompreisbremse & 49-Euro-Ticket: Weitere Entlastungen
Neben der Gaspreispremse gibt es weitere Entlastungen. Besonders wichtig sind dabei das 49-Euro-Ticket und die Strompreisbremse, die ebenfalls im kommenden Jahr in Kraft treten sollen.
Energiesparen leicht gemacht - Wichtige Tipps oder Fragen zum Thema
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