Medienberichten zufolge findet bereits morgen, am Dienstag, 30.11., eine vorgezogene Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) statt. Könnte auf dieser eine bundesweite 2G-Regel beschlossen werden? Öffentlich verlangen immer mehr Politikerinnen und Politiker sowie medizinisches Personal die Wiedereinführung der Bundesnotbremse. In dem Maßnahmenkatalog, der von Ende April bis 30. Juni 2021 galt, war noch keine 2G-Regel enthalten, damals waren aber auch noch nicht so viele Menschen geimpft und die Corona-Fallzahlen waren in dieser Zeit um einiges geringer als aktuell. Beim letzten Bund-Länder-Treffen wurde sich auf die Einführung der 2G-Regel in einem Bundesland ab einer Hospitalisierungsrate von 3 geeinigt.
  • Wo in Deutschland gilt die 2G-Regelung? Wo 2G-plus?
  • Das gilt aktuell in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bayern, Sachsen und Co.:

2G im Jahr 2022: Spahn bringt lange Einschränkungen für Ungeimpfte ins Spiel

Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat in der Corona-Pandemie lange Einschränkungen für Ungeimpfte ins Spiel gebracht. Der CDU-Politiker sagte, er sei grundsätzlich skeptisch, was eine allgemeine verpflichtende Impfung angehe. Eine Alternative, die zu diskutieren sei, sei durchgängig 2G für alle Lebensbereiche, also Zugang nur noch für Geimpfte und Genesene. Es könnte zu einer Ansage kommen: „Stellt Euch darauf ein, 2G, geimpft oder genesen, und zwar auffrischgeimpft dann ab einem Punkt x, gilt mindestens mal das ganze Jahr 2022. Wenn Du irgendwie mehr tun willst als Dein Rathaus oder Deinen Supermarkt besuchen, dann musst Du geimpft sein.“ Dies wäre eine ziemlich klare Ansage. Das sei eine Option, die besprochen werden müsse.

Beschluss zur 2G-Regel nach Ministerpräsidentenkonferenz vom 18.11.2021

Bund und Länder ziehen in der Corona-Pandemie wieder stärker an einem Strang: Die Länderregierungschefs einigten sich am Donnerstag, 18.11., mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) auf eine einheitliche Anwendung der 2G-Regeln. Ab einer Hospitalisierungsrate von 3 in einem Bundesland wird die 2G-Regel eingeführt.

Hospitalisierungsindex wird Maßstab für Corona-Regel 2G und 2G plus

Bei Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken sollen nach dem Willen von Bund und Ländern einheitlich schärfere Corona-Maßnahmen greifen. Die Stufen sind:
  • Hospitalisierungsindex 3: flächendeckende Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie einführen - sofern nicht schon geschehen.
  • Hospitalisierungindex 6: Es kommt 2G+. Bei Überschreiten eines Werts von 6 sollen die Länder darüber hinausgehend in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben
  • Hospitalisierungsindex 9: Spätestens bei Überschreiten des Schwellenwerts von 9 sollen die Länder dann von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen. Dies zielt auf eine vom Bundestag beschlossene Klausel: Nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss sollen die Länder auch härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen verhängen können.

Reicht 2G nicht: Neuer bundesweiter Lockdown nicht gänzlich ausgeschlossen

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer schließt einen Lockdown vor Weihnachten nicht mehr aus. Doch ist ein solcher auch bundesweit im Gespräch? Die wachsende vierte Corona-Welle mit mehr extrem hohen Corona-Zahlen und mehr als 70.000 Neuinfektionen an einem Tag setzt die geplante Ampel-Koalition noch vor Amtsantritt immer stärker unter Zugzwang. Welche Überlegungen und Meinungen es in der Politik dazu aktuell gibt, zeigt folgender Artikel:

2G Regel in Österreich

Tatsächlich macht es Österreich bereits vor: Menschen ohne Corona-Impfung dürfen im Nachbarland bald keine Lokale, Friseure und Veranstaltungen mehr besuchen. Und auch in Deutschland gibt es immer mehr Stimmen, die für eine härtere Gangart plädieren. Ärztepräsident Klaus Reinhardt verlangt, auch hierzulande nur noch Geimpften oder Genesenen den Besuch von Restaurants, Veranstaltungen oder Kinos zu erlauben. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach fordert, die 2G-Regel solle „am besten in allen Bereichen greifen, die nicht wie Lebensmittelgeschäfte oder Drogerien zum täglichen Bedarf gehören“.

2G-Regel Bedeutung: Das bedeutet „2G“ für Corona-Geimpfte, Ungeimpfte, Genesene und Tests

Von der 3G-Regel ist bereits seit längerer Zeit die Rede. Die drei „G“ stehen dabei für geimpft, genesen, getestet. Unter „2G“ versteht man währenddessen nur „geimpft oder genesen“: Das bedeutet, dass Ungeimpfte bei der 2G-Regel ausgeschlossen sind. Selbst mit einem negativen Corona-Test (“getestet“) würden sie im Rahmen der 2G-Regelung an bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens nicht teilhaben können. Bei der 3G-plus Regel reichte noch der Nachweis über einen negativen PCR-Test für den Zutritt. Bei der 2G-Regel nicht mehr.

Corona-Regel „2G“ in Gastronomie, Restaurants, Bars und Kneipen?

Unter dem Druck rasant steigender Corona-Zahlen kommen noch vor der erneuten Krisenrunde von Bund und Ländern immer mehr eilige Regelverschärfungen auf den Weg. In Baden-Württemberg und Bayern haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu Museen, Restaurants und Veranstaltungen. Es gilt die 2G-Regel. Für Bars und Kneipen gilt dasselbe – für Clubs sowieso seit Wochen. Dort galt zu Beginn noch die 3G-Plus-Regel, jetzt reicht ein negativer PCR-Test nicht mehr aus. Auch in Hamburg dürfen Ungeimpfte unter anderem nicht mehr in Bars und Clubs. In Thüringen kommt eine 2G-Pflicht für weite Teile des öffentlichen Lebens.

2G-Regel beim Friseur: Wo gilt welche Corona-Maßnahme?

In Thüringen wurde eine 2G-Pflicht für weite Teile des öffentlichen Lebens beschlossen. Auch die sogenannten „körpernahen Dienstleistungen“ sind betroffen – also Friseure. Auch in Berlin gilt für den Friseurbesuch „2G“. Ausgenommen sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Für sie reicht weiterhin ein nachgewiesener negativer Corona-Test. In Bayern darf man generell noch mit einem negativen PCR-Test zum Friseur. Im folgenden Artikel zudem die Regeln für Baden-Württemberg mit dem 3G-Plus-Modell:

2G-Regel im Handel: Was gilt für Einzelhandel und Supermärkte

In Sachsen gilt 2G sogar im Einzelhandel. Ausgenommen sind aber Supermärkte und Drogerien. In Baden-Württemberg gilt im Einzelhandel in der Alarmstufe jedoch 3G ohne PCR-Test-Pflicht. Ausgenommen sind zudem Geschäfte der Grundversorgung wie Supermärkte sowie Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote. In Thüringen, wo weitreichend 2G gilt, ist der Einzelhandel vorerst von dieser Corona-Maßnahme ausgeschlossen. In Supermärkten und im Einzelhandel wird die 2G-Regel vorerst nicht eingeführt.

2G-Regel gilt in Bayern seit dem 16.11.21 in der Gastronomie - in München jetzt auch Außen

Angesichts der dramatisch steigenden Corona-Zahlen hat das bayerische Kabinett schärfere Regeln beschlossen. Bei roter Krankenhaus-Ampel – wie derzeit – gilt dann auch in Gaststätten, in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben, dass nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt haben. Ein alternativer PCR-Test reicht künftig nicht mehr aus. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet (29.11.2021), weitet die Stadt München 2G-Regel auch auf die Außengastronomie aus. Ab Mittwoch (01.12.) gelte auch hier die 2G-Regelung und damit die gleiche Vorgabe wie drinnen, teilte die Stadt mit. Speisen und Getränke dürfen nur am Sitzplatz verzehrt werden. Und wer nicht sitze, müsse eine FFP2-Maske tragen. „Stehplätze gibt es nicht“, stellte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) klar. Damit reagiert München laut Deutscher Presse-Agentur auf Vorkommnisse in den vergangenen Tagen, bei denen sich viele Menschen rund um einzelne Lokale versammelt hatten. „Auswüchse, wie wir sie dieses Wochenende leider an verschiedenen Stellen in der Stadt beobachten mussten, dürfen sich nicht wiederholen“, stellte Reiter klar.

Corona-Regel 2G in Baden-Württemberg: Was gilt für BW in der Alarmstufe?

Ungeimpfte Menschen werden in Baden-Württemberg von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen. Das Land wird aufgrund der sich zuspitzenden Lage auf den Intensivstationen die sogenannte Alarmstufe erreichen – diese gilt, wenn der Wert von 390 Covid-Patienten auf den Intensivstationen zwei Tage in Folge erreicht oder überschritten wird. Die Corona-Verordnung sieht in diesem Fall landesweit die 2G-Regel etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen sowie bei den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen vor. Wer ungeimpft ist und nur einen Test vorweisen kann, bleibt dann auch im Kino, im Schwimmbad oder im Fitnessstudio, in Volkshochschulkursen und Musikschulen außen vor. Ausnahmen gibt es etwa für öffentliche Verkehrsmittel und Religionsveranstaltungen. Hier alle Infos zu Corona-Regeln in der Alarmstufe in Baden-Württemberg:

Corona-Regeln zu „2G“ in Sachsen – Neue Maßnahmen im November

In Sachsen gerät zunehmend außer Kontrolle. Das Bundesland hat die höchste 7-Tage-Inzidenz. Die neue Schutzverordnung gilt vom 22. November an, weil die Überlastungsstufe in Sachsen erreicht worden ist. Die 2G-Regel gilt laut Verordnung dann flächendeckend in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen (auch im Sport), in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Clubs und Bars. Zudem gilt auch für Geimpfte und Genesene eine Testpflicht (2G-plus) in „besonders gefährdeten Einrichtungen“ wie Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern. Das gilt in der Überlastungsstufe auch für Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 50 Personen.

2G-Regel in Thüringen: Was dürfen nur noch Geimpfte und Genesene?

In Thüringen gilt die Warnstufe 3 – und damit die höchste Stufe – des Thüringer Frühwarnsystems. Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, hat das Thüringer Kabinett nun die Einführung einer 2G-Pflicht für weite Teile des öffentlichen Lebens beschlossen. Die neuen 2G-Regeln sollen schon bald in einer neuen Corona-Verordnung des Landes festgeschrieben werden. 2G gilt dann flächendeckend in Gastronomie, in Hotels, in Freizeit- und Kultureinrichtungen und Sportstätten sowie auf öffentlichen Veranstaltungen. Auch körpernahe Dienstleistungen sind betroffen. Ausgenommen sind nur der Einzelhandel, der ÖPNV, Schulen, Kitas und Behörden.

Berlin und Brandenburg: Hier gilt die 2G-Regel

In der Hauptstadt Berlin gelten umfangreiche 2G-Regeln. Es haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt beispielsweise zu Restaurants, Kinos, Theatern, Museen oder Galerien, ein negativer Test reicht nicht mehr. Das betrifft auch Freizeiteinrichtungen wie Saunen und Thermen oder Vergnügungsstätten wie Spielhallen, außerdem geschlossene Räume in Freizeitparks oder im Berliner Zoo genau wie im Tierpark. Auch für den Friseurbesuch gilt 2G. Ausgenommen sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Für sie reicht weiterhin ein nachgewiesener negativer Corona-Test. Ebenfalls gilt in Brandenburg die 2G-Regel in Gaststätten, Hotels, Kinos, Theatern, Diskotheken, Clubs und Festivals. Eine Ausnahme gibt es für unter 18-Jährige mit negativem Test und für die, die nicht geimpft werden können.

Corona-Regeln an Weihnachten: 2G oder 3G bei Gottesdiensten?

Angesichts der sich zuspitzenden Corona-Lage braucht es nach Ansicht des Bonner Virologen Hendrik Streeck auch wieder eine Einschränkung von Kontakten. „Wir werden nicht darum herumkommen, dass wir in gewisser Weise wieder Kontaktbeschränkungen haben werden und dass man Großveranstaltungen in dieser Form vielleicht nicht mehr durchführen kann - oder wenn, dann nur unter strengen Auflagen“, sagte der Direktor des Virologie-Instituts der Universität Bonn der Deutschen Presse-Agentur. Eine Möglichkeit sei die Durchführung von Veranstaltungen mit einem PCR-Test für Ungeimpfte und einen Antigen-Schnelltest für Geimpfte und Genesene. Hier ein Überblick zu möglichen Corona-Regeln zu Weihnachten.

Gilt die 2G-Regel auch für Kinder?

Tritt die 2G-Regel in Kraft, dürfen bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens nur noch von Geimpften und Getesteten genutzt werden. Gerade viele Kinder unter 12 Jahren sind allerdings noch nicht geimpft. Bei der 2G-Regelung gelten daher bisher noch Ausnahmen für Kinder und Jugendliche. In manchen Bundesländern sind Kinder und Jugendliche sogar bis sie 17 oder 18 Jahre alt sind von der Nachweispflicht befreit. Langfristig soll die Ausnahme nur noch für alle Kinder unter zwölf Jahre gelten.

2G+ inzwischen in einigen Bundesländern: Bedeutung der 2G-plus-Regel

Bei der 2G-plus-Regel müssen sich auch Geimpfte und Genesene vor dem Zutritt in bestimmten Bereichen testen lassen. Man bräuchte also zwei Nachweise: Einen über die vollständige Impfung oder Genesung, plus einen über den negativen Corona-Test. Das hat sich bislang noch nicht durchgesetzt, allerdings wurde schon mehrfach über die Einführung kontrovers diskutiert – beispielsweise für Pflegeheime.