Wegen der steigenden Corona-Fallzahlen in Deutschland sollen die Corona-Maßnahmen verschärft werden. In Bayern steht die Krankenhaus-Ampel auf Rot und in Baden-Württemberg gelten die Regeln der ausgerufenen Warnstufe. Bund und Länder ziehen in der Corona-Pandemie nun wieder stärker an einem Strang: Die Länderregierungschefs einigten sich am 18.11.2021 bei der Ministerpräsidentenkonferenz auf eine einheitliche Anwendung der 2G-Regeln – und damit auch der 2G+ Regel.
- Infolgedessen wurden die Corona-Maßnahmen verschärft
- Bei den Corona-Regelungen gibt es dadurch immer mehr Definitionen und Abkürzungen
- 3G-Regel und 2G-Regel sind mittlerweile geläufig, auch der Begriff 1G ist bereits gefallen.
- Doch welche Bedeutung hat die 2G plus Regel?
- Gesundheitsminister Spahn forderte Zugang zu Veranstaltungen nur noch nach 2G-Plus-Regel
MPK Beschluss am 18.11.: Diese Regel soll jetzt bei 2G und 2G+ gelten
Die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz wird der neue Maßstab für Corona-Regeln in Deutschland. Ab einem Wert von drei gelte in einem Bundesland flächendeckend für Veranstaltungen die 2G-Regel, ab einem Wert von sechs die 2G-Plus-Regel, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag im Anschluss an die Ministerpräsidentenkonferenz. Ab einem Wert von neun sollen noch weitere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen hinzu kommen.
Die Hospitalisierungsinzidenz gibt an, wie viele Menschen je 100.000 Einwohner im Krankenhaus liegen - bei einem Wert von drei sind es also drei Patienten je 100.000 Einwohner.
Hospitalisierungsindex wird Maßstab für Corona-Regel 2G und 2G +
Folgende drei Stufen soll es bei der Hospitalisierungsrate und den daraus resultierenden Bestimmungen geben:
- Hospitalisierungsindex 3: flächendeckende Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie einführen - sofern nicht schon geschehen.
- Hospitalisierungindex 6: Es kommt 2G+. Bei Überschreiten eines Werts von 6 sollen die Länder darüber hinausgehend in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben
- Hospitalisierungsindex 9: Spätestens bei Überschreiten des Schwellenwerts von 9 sollen die Länder dann von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen. Dies zielt auf eine vom Bundestag beschlossene Klausel: Nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss sollen die Länder auch härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen verhängen können.
Wert der Hospitalisierungsinzidenz in einzelnen Bundesländern
Derzeit liegen alle Bundesländer außer Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und dem Saarland über dem Wert drei. Über dem Wert neun liegen Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Merkel forderte, ab dem Wert neun müsse „das gesamte Instrumentarium der Möglichkeiten eingesetzt werden“. Dazu zählte sie Kontaktbeschränkungen und „verschiedene Einschränkungen“. Gleichzeitig zeigte sich die geschäftsführend amtierende Bundeskanzlerin aber unzufrieden mit den getroffenen Absprachen. "Hier bin ich der Meinung, dass dieser Katalog nicht ausreicht." Bereits für den 9. Dezember wurde ein weiteres Bund-Länder-Treffen vereinbart.
- Brandenburg: 3,52
- Berlin: 3,0
- Baden-Württemberg: 5,68
- Bayern: 8,65
- Bremen: 4,41
- Hessen: 4,8
- Hamburg: 1,62
- Mecklenburg-Vorpommern: 5,96
- Niedersachsen: 2,32
- Nordrhein-Westfalen: 4,08
- Rheinland-Pfalz: 3,34
- Schleswig-Holstein: 2,75
- Saarland: 2,64
- Sachsen: 4,14
- Sachsen-Anhalt: 11,97
- Thüringen: 18.54
2G+ Regel Bedeutung: Was ist das? – Erklärung der neuen Corona-Regel
Im Rahmen der 2G-Regel, die in immer mehr Bundesländern angewendet wird, erhalten nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu bestimmen Lebensbereichen. Darunter fallen etwa der Einlass ins Restaurant oder der Zutritt zu einer Veranstaltungen. Wo die 2G-Regel gilt, müssen Geimpfte und Genesene keinen Corona-Test vorzeigen. Wiederum schließt die 2G-Regel aber Ungeimpfte aus – auch ein negativer Corona-Test genügt nicht.
Doch wofür steht das „plus“ in der 2G+ Regel? Aktuell wird über die Anwendung der 2G-plus-Regel debattiert. Dort wo sie Anwendung finden könnte, wären weiterhin nur Geimpfte und Genesene zugelassen. Zusätzlich müssten sie jedoch neben ihrem Nachweis über Impfung und überstandene Corona-Infektion einen Nachweis über einen negativen Corona-Test vorlegen können. Konkret bedeutet das: Man bräuchte zwei Nachweise.
2G-plus-Regel in Pflegeheimen in Deutschland
Auch für gegen das Coronavirus geimpfte und genesene Besucher von Alten- und Pflegeheimen gilt ab Donnerstag eine Testpflicht. „Mit der ab Donnerstag geltenden Verordnung darf jede besuchende Person ab sieben Jahren – unabhängig davon, ob sie ungeimpft, geimpft oder genesen ist – die Einrichtung nur nach einem negativen Test betreten“, hieß es am Mittwoch in einer Klarstellung des Sozialministeriums. Grund für die Maßnahme seien die bundes- und landesweit stark ansteigenden Corona-Neuinfektionen.
2G+ Regel in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz setzt seit längerer Zeit auf die 2G-Plus-Regelung. Demnach ist die Zahl der zugelassenen, ungeimpften Menschen beschränkt und wird weiter reduziert, wenn etwa die Sieben-Tage-Inzidenz oder die Krankenbelegung bestimmte Schwellenwerte überschreiten. So gelten etwa in der Innengastronomie keine Maskenpflicht und kein Abstandsgebot mehr, wenn nicht mehr als 25 Ungeimpfte anwesend sind. Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum wurden generell aufgehoben.
2G+ in Deutschland aktuell: Corona-Test auch für Geimpfte
Die 2G-Regel ist nicht unumstritten. Manche Experten kritisieren, sie wiege die Menschen in falscher Sicherheit, weil auch Geimpfte sich infizieren und das Virus übertragen könnten. Sie fordern deshalb, auch Geimpfte und Genesene regelmäßig zu testen, vor allem dort, wo besonders gefährdete Menschen leben, und diese Tests wieder kostenlos anzubieten.
2G-plus: Voraussetzungen für Besuche im Pflegeheim?
Über die Einführung der 2G-plus-Regel in Pflegeheimen etwa wurde schon kontrovers diskutiert. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt plädierte dafür, eine Impfung als Zugangsvoraussetzung für Pflegeheime zu prüfen. „Bewohnerinnen und Bewohner, Pflegekräfte und Besucherinnen und Besucher müssen regelmäßig getestet werden, auch die, die geimpft oder genesen sind“, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Und wo das nicht reicht, sollten wir über die Notwendigkeit eines Impfnachweises diskutieren.“
2G-plus aktuell: Kostenlose Corona-Tests ab Samstag, 13.11.
Zum 11. Oktober endete das vom Bund finanzierte Angebot kostenloser „Bürgertests“ für alle – nun wird ihr im Prinzip schon angekündigtes Comeback konkreter.
Ab Samstag, 13.11. bekommt man wieder mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche durch geschultes Personal und mit Bescheinigung machen können. Laut einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sollen bisherige Anbieter die Tätigkeit fortsetzen können. Zusätzlich sollen nur noch Sanitätshäuser oder Drogerien beauftragt werden.
2G Plus nach Öffnung der Testzentren
Die vierte Welle wird nach Ansicht von Ärztevertretern, Politikern und Wissenschaftlern die schlimmste der Pandemie bisher sein. Um sie zu brechen, müssten jetzt noch striktere Regeln her.
Nötig seien strikte 2G-Regeln für Geimpfte und Genesene durch die Länder, betonte besipielsweise Grünen-Chef Robert Habeck. Auch müsse die Einhaltung konsequent kontrolliert werden. „Die Erhöhung der Sicherheit auf 2G plus, also das Testen von Geimpften, ist der logisch nächste Schritt, sobald die Testzentren wieder flächendeckend aufmachen“, fügte der Grünen-Chef hinzu. Dringend geboten seien auch 3G-Maßnahmen am Arbeitsplatz und wieder eine stärkere Nutzung von Homeoffice.
„Die Lage in Deutschland hat eine äußerste Dramatik“, machte Habeck deutlich. „Wenn die vierte Welle nicht schnell gebrochen wird, droht das Krankenhaussystem im Dezember zusammenzubrechen“, warnte er.
Party mit 2G: Konzertveranstalter pochen auf Planungssicherheit
Mit den steigenden Corona-Zahlen sieht es auch für die Konzertveranstalter wieder düster aus. Zahlreiche Tourneen mussten im Herbst erneut abgesagt werden. Die Branche hofft nun, dass Konzerte trotz der sich wieder verschärfenden Corona-Lage unter 2G-Bedingungen wie geplant stattfinden können. „Mehr als die 2G-Beschränkung ist doch derzeit gar nicht möglich“, sagte Jens Michow, Präsident des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV), der Deutschen Presse-Agentur. dass auch Geimpfte noch infektiös sein können.“ Notfalls könne die Branche auch mit 2G plus leben, das heißt, die Geimpften und Genesenen müssten zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis vorlegen.