Angesicht der stark steigenden Verbraucherpreise fordert die Bundesregierung die Unternehmen auf, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Inflationsprämie zu zahlen. Firmen können jetzt bis zu 3000 Euro steuer- und abgabenfrei an ihre Mitarbeiter auszahlen, um die hohen Kosten durch die Energiekrise abzufedern. Wann kann die Prämie ausgezahlt werden? Wie bekommt man das Geld? Wird die Inflationsprämie auch an Minijobber ausgezahlt und ist es möglich, die Inflationsprämie statt Weihnachtsgeld auszubezahlen? Hier sind die Infos.
Drittes Entlastungspaket: Inflationsprämie soll gezahlt werden
Arbeitgeber dürfen ihren Beschäftigten einmalig oder gestückelt bis zu 3000 Euro steuer- und abgabenfrei als Inflationsprämie zahlen. Durch die zulässige Sonderzahlung sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet werden, die mit stark gestiegenen Energie- und Nahrungsmittelpreisen zu kämpfen haben. Die Auszahlung ist bis zum 24. Dezember 2024 möglich
Wie wird die Inflationsprämie gezahlt?
Die Inflationsprämie folgt dem Beispiel der Corona-Prämie: In der Corona-Pandemie blieben Sonderzahlungen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bis zu 1500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Regelung lief bis Ende März 2022. Die Prämie wird zusätzlich zum Lohn gezahlt.
Die Idee einer steuerfreien Einmalzahlung als Inflationsausgleich war bereits Anfang Juli vor der konzertierten Aktion der Regierung mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern diskutiert worden. Gewerkschaftsvertreter und Ökonomen hatten sie abgelehnt. SPD-Chefin Saskia Esken betonte bei der Vorstellung des Entlastungspakets "wir wollen, dass die Löhne insgesamt steigen".
Zu betonen gilt es jedoch, dass es in der Hand des Arbeitgebers liegt, ob er die Einmalzahlung ermöglichen kann, oder nicht.
Wann wird die Einmalzahlung ausgezahlt?
Die Inflationsprämie kann seit Oktober 2022 bis einschließlich Ende 2024 bezahlt werden. Im Rechtstext, der Mitte Oktober final beschlossen wurde, steht: „Zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise“ können Arbeitgeber bis Ende 2024 „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ Zuschüsse und Sachbezüge bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuerfrei gewähren.
Wichtig ist auch, dass die beschlossene Inflationsprämie nur Appell-Charakter hat. Wie viel Geld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fließen wird und ob überhaupt ist daher allein Sache der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Viele Unternehmen leiden aktuell ebenfalls stark unter der Preisexplosion bei Energie und Material. Ob sich die Unternehmen daher überhaupt das Auszahlen einer Prämie leisten können wird daher von vielen Beschäftigten angezweifelt.
Inflationsprämie wird teilweise schon gezahlt
Die Mitarbeiter der „Schwarz Gruppe“ - zu denen in Deutschland die Supermarktketten Lidl und Kaufland gehören - sollen eine Inflationsausgleichzahlung bekommen. Darüber informierte am 28. Oktober 2022 das Unternehmen. Damit wolle man die Mitarbeiter in der Krise unterstützen. In diesem Artikel gibt es alle Informationen dazu:
Inflationsprämie öffentlicher Dienst: Werden auch Beamten entlastet?
Ob Beamte auch die Inflationsprämie erhalten können, wurde noch nicht explizit gesagt. Aber: Den Corona-Bonus, an dem sich die Inflationsprämie orientiert, haben sehr viele Beamte erhalten. Es ist also denkbar, dass Beamte eine Prämie erhalten. Wann die Auszahlung erfolgen könnte, war nicht bekannt. In diesem Artikel gibt es alle Informationen zu den Entlastungen für Beamtinnen und Beamte.
Bekommen Menschen mit Minijob die Inflationsprämie?
Die Inflationsausgleichsprämie können alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten – unabhängig davon, ob sie eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung ausüben. Demnach kann die Inflationsprämie auch Minijobberinnen und Minijobbern ausbezahlt werden.
Darf die Inflationsprämie statt Weihnachtsgeld gezahlt werden?
Die Inflationsausgleichsprämie dürfen Arbeitgeber nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zahlen. Die Inflationsprämie anstatt eines vertraglich vereinbarten Weihnachtsgeldes auszuzahlen, ist somit nicht erlaubt.
3. Entlastungspaket: Welche Entlastungen kommen?
Einige der Entlastungsschritte, auf die sich die Ampel-Koalition neu geeinigt hat, haben Wirkungen bis weit über den Winter hinaus. Andere sollen kurzfristig greifen. Folgende Bestandteile hat das Entlastungspaket, das am 4.9.2022 verkündet wurde:
- Wohngeld: Heizkostenzuschuss von 415 Euro
- Einführung des Bürgergelds, das Hartz IV ablösen soll und erhöht wird
- 1,5 Milliarden Euro für Neun-Euro-Ticket-Nachfolge in einer anderen Form
- Entlastung beim CO₂-Preis
- Entlastungen für Rentner (300 Euro)
- Entlastungen für Studierende (200 Euro)
- Erhöhung des Kindergelds und des Kinderzuschlags für einkommensschwache Familen
- Übergewinnsteuer: Gewinnabschöpfung bei Energiefirmen
- Höhere Grenze bei Midi-Jobs
- Steuerentlastungen
- Unternehmenshilfen
- Verlängerungen des erleichterten Zugangs zur Kurzarbeit
- Strompreisbremse
Entlastungspakete 2022: Das hat es schon gegeben
Bisher wurde bereits der Strompreiszuschlag zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) abgeschafft, es gibt eine Energiepauschale von 300 Euro für alle Beschäftigten und eine Einmalzahlung von 100 bis 200 Euro für alle Arbeitslosen, das Kindergeld wurde einmalig um 100 Euro pro Kind aufgestockt, drei Monate lang bis August wurde der Spritpreis gestützt, und es gab für die Monate Juni, Juli und August das 9-Euro-Ticket im öffentlichen Nahverkehr.
mit dpa und AFP