Die Ampel-Koalition hat ein drittes Entlastungspaket geschnürt. Besonders berücksichtigt wurden diesmal Geringverdiener, Rentner und Studenten. Aber auch Familien werden mit einer baldigen Kindergelderhöhung entlastet. Für die Mittelschicht wurden steuerliche Entlastungen sowie eine Inflationsprämie vereinbart: bis zu 3.000 Euro Bonus können Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter steuerfrei auszahlen. Viele Menschen fragen sich jetzt, was mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst geschieht. Erhalten Beamtinnen und Beamte die Inflationsprämie? Wenn ja wann?

Inflationsprämie für Beamte: 3000 Euro auch im öffentlichen Dienst?

Im Rahmen des 3. Entlastungspakets hat die Bundesregierung alle Arbeitgeber in Deutschland dazu aufgerufen, ihren Mitarbeitern einen Inflationsaugleich zu zahlen. Diese Prämie ist im Gegenzug dann bis zu einer Höhe von 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei. Normalerweise werden Bonuszahlungen hoch besteuert.
Als Vorbild für die Inflationsprämie dient die Corona-Prämie. In der Corona-Pandemie blieben Sonderzahlungen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bis zu 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Regelung lief bis Ende März 2022. Die Prämie wurde zusätzlich zum Lohn gezahlt. Genauso soll es nun mit der Inflationsprämie laufen.
Ob Beamte auch die Inflationsprämie erhalten können, wurde noch nicht explizit gesagt. Aber: Den Corona-Bonus haben sehr viele Beamte erhalten. Es ist also schon denkbar, dass Beamte eine Prämie erhalten. Wann die Auszahlung erfolgen könnte, war nicht bekannt.

Wann kommen die Sonderzahlungen für Beamte?

In einem Interview mit der „Osnabrücker Zeitung“ wurde Finanzminister Christian Lindner (FDP) dazu befragt, ob auch der Öffentliche Dienst als größter deutsche Arbeitgeber seinen Beamten die Inflationsprämie auszahlen wird. „Wir schaffen eine Option im Steuerrecht, die während der Inflation hilfreich sein kann. Auch die öffentlichen Arbeitgeber und die Gewerkschaften werden sicherlich in den Tarifrunden über diese Möglichkeit sprechen, ebenso wie es im privaten Bereich der Fall ist. Den Gesprächen kann man aber nicht vorweggreifen.“, so die Antwort des Finanzministers auf die Frage. „Der Staat sollte sich nicht in die Tarifautonomie einmischen. Die steuerfreie Inflationsprämie kann ein Bestandteil von Tarif-Vereinbarungen sein, wenn sich die Partner entsprechend verständigen.“

3. Entlastungspaket: Welche Entlastungen kommen?

Einige der Entlastungsschritte, auf die sich die Ampel-Koalition neu geeinigt hat, haben Wirkungen bis weit über den Winter hinaus. Andere sollen kurzfristig greifen. Folgende Bestandteile hat das Entlastungspaket, das am 4.9.2022 verkündet wurde: