Corona-Bonus 2022: Pflegebonus, Öffentlicher Dienst, Beamte: Steuerfreie Sonderzahlungen – wer bekommt sie?

Pflegekräfte und Beamte können 2022 mit Corona-Sonderzahlungen rechnen. Wie lange sind die Sonderzahlungen für Arbeitnehmer in Unternehmen noch steuerfrei und wer bekommt wie viel Geld?
dpaDie Corona-Pandemie stellt viele Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vor finanzielle Probleme. Häufig sind die Betroffenen angesichts der durch die Pandemie entstandenen finanziellen Engpässe auf Unterstützungsleistungen vom Staat angewiesen. Bereits während der Koalitionsverhandlungen hat die Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen beschlossen, Corona-Hilfen bzw. den sogenannten Corona-Bonus auch im Jahr 2022 auszuzahlen.
- Wer bekommt einen Coronabonus?
- Welche Branchen können mit Soforthilfen rechnen?
- Wieviel Geld wird gezahlt?
- Sind die Zahlungen steuerfrei?
- Und ab wann können Unternehmen und Arbeitnehmer mit dem Geld rechnen?
Alle Infos zum Corona-Bonus hier.
Corona-Bonus 2022 – Wer bekommt zusätzliches Geld?
Einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich in den nächsten Wochen über eine Corona-Sonderzahlung freuen. Damit sollen in der Coronapandemie finanziell angeschlagene Unternehmen und Bürger unterstützt werden. Unterstützen möchte der Staat vor allem den öffentlichen Dienst, Beamte und die Beschäftigten in der Pflege.
Corona-Bonus von 1.500 Euro für Arbeitnehmer nicht mehr lange steuerfrei
Der Corona-Bonus ist eine Sonderzahlung, die bis zu dem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei ist - aber nur noch bis zum 31. März 2022. Anfang April 2020 hatte der damalige Bundesfinanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz verkündet, dass es Unternehmen während der Corona-Pandemie möglich sein soll, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer steuerfreien Sonderzahlung in Höhe von 1.500 Euro pro Person finanziell zu unterstützen. Der Grund: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seien wegen der Pandemie unter erschwerten Bedingungen im Einsatz und dieses Engagement wolle man auch steuerlich honorieren. Arbeitnehmer können bis zum 31. März 2022 maximal 1.500 Euro als steuerfreien Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber erhalten. Das heißt: Wer im Jahr 2020 bereits 1.500 Euro als Corona-Bonus von seinem Arbeitgeber erhalten hat, kann 2021 oder 2022 nicht nochmals eine steuerfreie Auszahlung bekommen.
Hat der Arbeitgeber seiner Mitarbeiterin oder seinem Mitarbeiter 2020 einen Corona-Bonus von 1.000 Euro gewährt, kann die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter noch bis 31. März 2022 einen weiteren Bonus in Höhe von 500 Euro erhalten. Und hat er der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter 2020 keinen Corona-Bonus gewährt, darf er bis 31. März 2022 noch die vollen 1.500 Euro ausschöpfen. Geht der Corona-Bonus erst im April 2022 auf dem Konto der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters ein, so greift die Steuerbefreiung nicht mehr. Die Folge: Dann ist der Bonus lohnsteuer- und sozialversicherungsbeitragspflichtig. Aber: Wer zwei oder mehr Dienstverhältnisse bei jeweils einem anderen Arbeitgeber hat, darf den Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro für jedes Dienstverhältnis erhalten, auch innerhalb eines Kalenderjahres.
So hoch ist der Bonus für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Mehr als eine Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten bis zum 31. März 2022 einen steuerfreien Corona-Bonus von 1300 Euro von ihrem Arbeitgeber. Azubis, Praktikanten und studentische Hilfskräfte erhalten einen Bonus von 650 Euro. Darauf haben sich Gewerkschaften und Länderarbeitgeber bei Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder geeinigt. Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) profitieren außer den Beschäftigten in der Verwaltung auch jene in Unikliniken, Schulen, Kitas, bei der Polizei und Feuerwehr, Straßenmeistereien, Forst- und Abfallbetrieben von den Sonderauszahlungen. Als Frist für Arbeitgeber gilt Ende März 2022, da die Steuerbefreiung für die Bonus-Auszahlungen bis dahin gilt.
Voraussetzung für die Sonderzahlung ist, dass das Arbeitsverhältnis am 29. November 2021 (am Tag der Tarifverhandlungen) bestanden hat und dem Arbeitnehmer im Zeitraum vom 01. Januar bis 29. November mindestens einmal ein Entgeld ausgezahlt wurde. Teilzeitbeschäftigte haben demnach keinen Anspruch auf den Corona-Bonus.
Nach separaten Verhandlungen von Gewerkschaften und Arbeitgebern zahlt Hessen einen Corona-Bonus von 1000 Euro aus.
Gibt es den Corona-Bonus auch für Beamte?
Die Beamten in Bayern können genauso wie die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder, mit einem Zuschuss von 1300 Euro rechnen. Der bayerische Finanzminister Albert Füracker möchte das Ergebnis des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten in Bayern übertragen, sagte er der dpa.
Mitte Januar hatte auch das Berliner Abgeordnetenhaus über einen steuerfreien Corona-Bonus für Beamte im Land beraten. Demnach sollen unter anderem Lehrer und Polizeibeamte eine entsprechende Sonderzahlung in Höhe von 1300 Euro erhalten.
Finanzminister Lindner bringt Corona-Hilfen für Pflegekräfte auf den Weg
Bereits während der Koalitionsverhandlungen haben sich SPD, FDP und Grüne für einen Corona-Bonus für Pflegekräfte ausgesprochen. Bundesfinanzminister Christian Lindner bringt diesen nun auf den Weg. Prämien von bis zu 3000 Euro erhalten die Beschäftigten – steuerfrei. Der Bund möchte dafür insgesamt eine Milliarde Euro bereitstellen. Über die Sonderzahlungen freuen dürfen sich nach dpa-Informationen rund 1,5 Millionen Mitarbeiter in Krankenhäusern, in der Intensivpflege, ambulante Pflegekräfte und Beschäftigte in Pflegeheimen. Damit möchte die Bundesregierung vor allem die Pflegekräfte belohnen, die in der Pandemie besonders belastet waren.
Noch im Vorfeld des Beschlusses hatte Bundeskanzler Olaf Scholz offen gelassen, wie sich die Bonuszahlung an Pflegekräfte gestaltet. „Wir sind dabei, diese Frage sorgfältig abzuwägen, wie wir eine möglichst gerechte, gute Lösung finden können“, sagte er im Bundestag.
Stiftung Patientenschutz verlangt vom Bund Finanzierung des Corona-Bonus
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat die Bundesregierung aufgefordert, selbst das Geld für den geplanten Corona-Bonus für Pflegekräfte aufzubringen. „Der Staat verzichtet allein auf Steuereinnahmen bei den Prämien“, sagte er der Nachrichtenagentur AFP am Freitag. Die Boni-Zahlungen müssten aber von den Arbeitgebern aufgebracht werden. Doch viele Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Dienste seien dazu nicht in der Lage. „Schließlich schreiben die Hälfte der Kliniken und immerhin ein Viertel der Pflegeeinrichtungen rote Zahlen“, sagte Brysch. Zwar bezeuge die Ampel im Koalitionsvertrag den Pflegekräften eine herausragende Leistung in der Pandemie. Doch Rot-Gelb-Grün sei nicht bereit, die Corona-Prämien selbst aufzubringen. „So nimmt die Regierung in Kauf, dass viele Beschäftigte leer ausgehen.“
Corona-Bonus nur für Pflegekräfte? Die Pflegebeauftragte ist dagegen
Die Pflegebeauftragte der Bundesregierung fordert eine Ausweitung des Corona-Bonus auf einen größeren Personenkreis: „Der Bonus darf nicht zu Neiddebatten unter den Pflegekräften führen“, sagte Claudia Moll den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch): „In einer Pandemie kann man nicht fragen, wer ist wichtiger und wer nicht.“
Jemand, der in der gynäkologischen Station arbeite, habe vielleicht weniger mit Corona zu tun gehabt als ein Intensivpfleger, aber die hohe Belastung trügen alle gemeinsam. „Wir dürfen keine Spaltung erzeugen“, warnte die SPD-Politikerin.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte angekündigt, dass der Bonus nur besonders belasteten Pflegekräften gezahlt werden solle. Jemand, der jeden Morgen auf der Covid-Station reinigen müsse, sei überdies genauso gefährdet wie eine Pflegekraft, mahnte Moll weiter. Rettungssanitäter gehörten ebenfalls in diese Gruppe und auch diejenigen, die in den Impfzentren und den Laboren arbeiten. Bei diesem Bonus gehe es um Wertschätzung: „Da muss sich der Staat großzügig zeigen.“