Der Corona-Gipfel am 02.12.2021, ist zu Ende. Ergebnis: Bund und Länder haben sich wegen der hohen Zahl an Neuinfektionen auf Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, Verschärfungen im Einzelhandel und Schließungen von Clubs und Diskotheken geeinigt. Noch-Kanzlerin Angela Merkel verkündete die Beschlüsse am Donnerstagmittag. Sie dienen als Mindeststandards. Die Bundesländer können auf Basis des Infektionsschutzgesetzes strengere oder lockerere Regeln beschließen.
Bund und Länder beschlossen am Donnerstag nach langem Ringen eine Reihe von Maßnahmen mit Folgen für Millionen Bürger, um die Virusausbreitung zu bremsen. Ungeimpften wird im Weihnachtsgeschäft der Zutritt zu den meisten Läden verwehrt. Auch Apotheken und Pflegefachkräfte sollen Impfungen übernehmen können, im Dezember kommen Millionen Dosen zusätzlich. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird bundesweit verboten.

Das haben Merkel, Scholz und Co. auf dem Corona-Gipfel beschlossen:

  • Im Einzelhandel, im Kino, im Restaurant und bei Veranstaltungen gilt grundsätzlich die 2G-Regel, es dürfen also nur noch gegen Corona Geimpfte und vom Virus Genesene shoppen. Ausgenommen sind lediglich Geschäfte für den täglichen Bedarf wie Supermärkte und Drogerien
  • An den Schulen wird eine generelle Maskenpflicht eingeführt
  • Spätestens ab einer Inzidenz von 350 sollen Clubs und Diskotheken geschlossen werden
  • Es gelten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, die damit faktisch in einem Lockdown leben. Haushalte, in denen mindestens ein Ungeimpfter lebt, dürfen sich ximal mit zwei weiteren Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen
  • Regeln für private Feiern in Städten und Kreisen mit einer Inzidenz von mindestens 350: Maximal 50 geimpfte und genesene Personen in Innenräume und höchstens 200 geimpfte und Genesene draußen
  • Bei öffentlichen Sport- und Kulturveranstaltungen dürfen die Räumlichkeiten maximal zu 30 bis 50 Prozent ausgelastet werden. Zusätzlich gilt: In Innenräume dürfen höchstens 5000 Zuschauerinnen und Zuschauer, draußen sind bis zu 15.000 erlaubt. Das sind aber nur „Mindeststandards – Geisterspiele sind auch möglich
  • Der Verkauf von Böllern, Raketen und Feuerwerk zu Silvester und Neujahr wird grundsätzlich verboten
  • Eine allgemeine Impfpflicht soll im Bundestags debattiert werden
  • Außerdem will der Bund über eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte beispielsweise in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen beschließen
  • Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte sollen künftig auch Corona-Impfungen verabreichen dürfen
  • Alle bestehenden Beschlüsse bleiben weiterhin gültig

Böller-Verbot für Silvester und Neujahr beschlossen

Bund und Länder haben zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch für dieses Jahr ein Feuerwerksverbot zu Silvester beschlossen. Wie Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Donnerstag in Berlin sowie Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) in der Hansestadt sagten, werden die bereits zum vergangenen Jahreswechsel geltenden Regeln erneut in Kraft gesetzt.
Nach Angaben von Tschentscher umfasst das zwischen dem Bund und Ländern bei ihren Beratungen am Donnerstag beschlossene Verbot den Verkauf von Feuerwerk sowie dessen Abbrennen im öffentlichen Raum. Auch alle "Ver- und Ansammlungen am Silvesterabend" würden erneut unabhängig von den Inzidenzen untersagt, sagte der Hamburger Regierungschef. Silvesterfeiern führten nicht nur zu zusätzlichen Belastungen, sondern auch zu weiteren Belastungen in den Kliniken.
Laut Beschlusspapier der Konferenz gilt das Versammlungsverbot bundesweit an Silvester und am Neujahrstag. Die Kommunen sollen die Bereiche genauer definieren, in denen das Verbot zum Zünden von Feuerwerkskörpern gilt. Von dem Feuerwerksverbot betroffene Unternehmen sollen Kompensationen durch Staatshilfen erhalten.

2G im Einzelhandel – eine Reaktion auf die vielen Ungeimpften in Deutschland?

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller räumte ein, dass etwa die bundesweite Einführung der 2G-Regel im Handel für die Händler keine einfache Situation sei. Danach dürfen in einer großen Zahl von Geschäften künftig nur noch gegen das Coronavirus Geimpfte oder von einer Infektion Genesene einkaufen. Müller sagte, er erlebe in Berlin, wo diese Regel bereits gelte, auch die Reaktionen vieler Kunden, die sich sicherer fühlten.
Mit den Ungeimpften sei eine Gruppe, die deutlich in der Minderheit sei, für die Mehrheit der Infektionen verantwortlich, so der SPD-Politiker. „Darauf muss man reagieren.“ Müller sagte, Geimpfte müssten Möglichkeiten haben, die Ungeimpfte nicht hätten. In den nächsten Monaten komme es aber nicht nur auf die Corona-Maßnahmen, sondern auch auf das Verhalten Aller an. „Jeder muss eigenverantwortlich handeln.“

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte – das wurde beschlossen

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind dem Beschluss zufolge auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder bis zum Ende des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen beziehungsweise Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten auch ohne gemeinsamen Wohnsitz als ein Haushalt. Die Regelung gilt nicht für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.
In Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 350 gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.

Impfpflicht für Pflegepersonal: Schon ab 16. März?

Laut einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Freitag) soll die angekündigte Impfpflicht für das Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten ab dem 16. März gelten. Nach Informationen aus "Kreisen der Ampel-Parteien" müssten dem Bericht zufolge alle bereits heute Beschäftigten und alle, die ab 1. Januar neu beginnen, spätestens bis zum 15. März einen Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung vorweisen. Der Gesetzentwurf zur "einrichtungsbezogenen Impfpflicht" solle bis spätestens Mitte Dezember im Bundestag beschlossen werden.

Maskenpflicht und Weihnachtsferien: Welche Corona-Regeln kommen für Schulen?

Maskenpflicht in Schulen: Wo sie noch nicht wieder eingeführt wurde, muss das jetzt passieren. Ob Masken bundesweit auch am Platz getragen werden müssen, bleibt offen. Im Beschluss heißt es nur: „In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.“

In diesen Städten und Landkreisen werden Clubs und Bars geschlossen:

Vereinbart wurde ferner, dass Clubs und Diskotheken bei hohen Corona-Infektionszahlen wegen des Ansteckungsrisikos geschlossen werden müssen. Dies gilt spätestens ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen. In den Schulen gilt generell eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.

Geisterspiele im Fußball – das ist geplant

Der deutsche Profisport ist von bundesweiten Geisterspielen verschont geblieben, muss aber starke Zuschauer-Restriktionen verkraften. Vorerst dürfen die Stadien der Fußball-Bundesliga nur noch zu 50 Prozent ausgelastet werden - bei maximal 15.000 Fans. Für Hallensportarten sind höchstens 5000 Zuschauer erlaubt.
Die Ergebnisse der Bund-Länder-Beratungen vom Donnerstag zur zugespitzten Coronalage sind allerdings wie erwartet nicht deutschlandweit einheitlich gültig. Denn neben diesen "Mindeststandards" sind den Bundesländern zusätzlich schärfere Maßnahmen wie Partien vor leeren Rängen vorbehalten - was unter anderem Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen voraussichtlich umsetzen werden.
"Wir halten Geisterspiele für sinnvoll und werden das auch morgen im bayerischen Kabinett umsetzen", sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU): "Ich finde es schade und auch schlecht, dass wir uns nicht einigen konnten, dass einige Bundesländer Zuschauer erlauben wollen."
Zudem verständigten sich die Spitzenpolitiker bei ihren Beschlüssen darauf, dass medizinische Masken getragen werden müssen. Außerdem gilt, dass nur Geimpfte und Genesene (2G) in die Arenen dürfen. Ergänzend kann für die Zuschauer ein aktueller Test (2G-Plus) vorgeschrieben werden.

Virologen und Epidemiologen kritisieren Corona-Beschlüsse

Führende Virologen und Epidemiologen haben die von Bund und Ländern beschlossenen Kontaktbeschränkungen nur für Ungeimpfte kritisiert. „Es ist ein Fehler, Kontaktbeschränkungen für Geimpfte auszuschließen“, sagte Virologe und Stiko-Mitglied Klaus Überla dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Freitag). Inzwischen trete fast die Hälfte der symptomatischen Infektionen bei Geimpften auf. „Die Geimpften spielen eine beträchtliche Rolle bei der Ausbreitung des Virus“, unterstrich der Virologe.
Überla pochte auf Maßnahmen unabhängig vom Impfstatus, wie es sie bereits im Berufsleben gibt: „Während wir am Arbeitsplatz durch Homeoffice und Hygienemaßnahmen die Übertragungen reduzieren, brauchen wir auch die Möglichkeit, Kontaktbeschränkungen für Geimpfte im privaten Bereich zu verhängen.“

Nach dem Corona-Gipfel: Wie geht es weiter? Wann und wo gelten welche Regeln?

Die Einigung der Kanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten ersetzt keine Verordnungen auf Länderebene. Alle 16 Bundesländer können weitere Beschlüsse fassen, einige haben das auch schon angekündigt. Auf dem Corona-Gipfel haben die Regierungschefs „Mindeststandards“ vereinbart.
In einzelnen Ländern können also strengere oder lockerere Regeln gelten – sofern sie mit dem Infektionsschutzgesetz des Bundes vereinbar sind. Es gibt zudem kein konkretes Datum ab dem die Beschlüsse gelten – die Länder bestimmen das Inkrafttreten ihrer eigenen Verordnungen selbst.