- Die Verlängerung des Lockdowns in Deutschland bis Ende Januar ist angesichts der weiterhin hohen Corona-Zahlen beschlossen
- Dort wurde aufgrund der hohen Fallzahlen die Einschränkung des Bewegungsradius’ in Hotspot-Regionen sowie die Verschärfung der Kontaktregeln beschlossen
- Bei einer Sondersitzung des Landtags wurde festgelegt, am Donnerstag, 14.1.21, darüber zu entscheiden, ob Grundschulen und Kitas schon am Montag, 18.1.21, wieder öffnen dürfen
- Bei der Sitzung wurde hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen eine Ausnahmeregelung für Kinder unter 14 Jahren beschlossen
- Welche Regeln also gelten von Montag, dem 11.1.21, an in Baden-Württemberg?
Baden-Württemberg bekommt neue Corona-Regeln, sie gelten zum größten Teil von diesem Montag, dem 11.1., an. Damit einher gehen für viele Bürgerinnen und Bürger sehr viele Fragen aus vielen Lebensbereichen - und nicht immer sind die Antworten ganz einfach. Ein paar Beispiele?
- Nachts Wahlplakate kleben: ja
- Kinder in die Kita schicken: nein
- Demonstrieren gehen: ja
- Klamotten shoppen: nein
- Zehntägige Quarantäne und Testung bei Einreise aus Risikogebiet
Corona-Regeln in BW: Neue Corona Verordnung BaWü am Freitag beschlossen
Das Kabinett von Ministerpräsident Kretschmann hat die neue Corona-Verordnung für den Südwesten am Freitag beschlossen. Baden-Württemberg setzt damit überwiegend die Beschlüsse von Bund und Ländern vom Dienstag um. Abweichungen wie eine mögliche Öffnung von Grundschulen und Kitas ab dem 18. Januar - abhängig vom weiteren Infektionsgeschehen - waren schon bekannt gegeben worden. Die Regierung hat zudem eine Liste mit Einrichtungen und Aktivitäten veröffentlicht, die ab Montag geöffnet beziehungsweise erlaubt bleiben - und was verboten oder geschlossen ist. Die Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 31. Januar.
Corona BW - Eine Auswahl der Regeln der Landesverordnung
Im Folgenden geben wir einen auszuweisen Überblick über die verabschiedeten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Baden-Württemberg.
Dabei geht es unter anderem um:
- Schulen und Kitas
- Private Treffen
- Kontaktbeschränkungen
- Bewegungsradius
- Handel und Geschäfte
- Dienstleistungen
- Bars und Restaurants
- Reglungen zur Arbeit
Corona-Regeln in Schulen und Kitas in Baden-Württemberg: Wann öffnen die Schulen?
Auf dem Gipfel im Dezember war eine zunächst befristete Schließung der Schulen und Kitas bis 10. Januar beschlossen worden. Lediglich die Abschlussklassen sollten Fernunterricht erhalten. Für Kinder bis zur 7. Klasse wurde eine Notbetreuung eingerichtet.
Doch wann öffnen die Schulen und Kitas wieder? Die Kultusminister beschlossen am Montag eine stufenweise Öffnung für untere Klassen und Abschlussklassen.
In baden-württembergischen Schulen wird es einer Meldung der Nachrichtenagentur DPA vom Dienstagabend zufolge ansonsten nach Ende der Weihnachtsferien zunächst aber keinen Präsenzunterricht geben. Denn: Die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich am Dienstag mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) auf eine Verlängerung des Lockdowns an Schulen und Kitas. In Baden-Württemberg enden am Sonntag die Weihnachtsferien für etwa 1,5 Millionen Schüler und rund 130.000 Lehrkräfte.
Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hatte gefordert, dass Kitas und Grundschulen am 11. Januar in jedem Fall wieder in Präsenz öffnen sollten - „unabhängig von den Inzidenzzahlen“. Dies wurde von den Ministerpräsidenten aber mit Blick auf die Corona-Zahlen abgelehnt.
Kretschmann: Grundschulen und Kitas in BW könnten unter Umständen am 18.1. öffnen
Immerhin ein wenig Hoffnung gibt es zumindest für einen Teil der Eltern, Kinder und Lehrer im Land: Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann will Grundschulen und Kitas im Land vom 18. Januar an nämlich unter Umständen wieder öffnen. Bei einer Sondersitzung des Landtags am 8.1.021 wurde beschlossen, am kommenden Donnerstag, 14. Januar, darüber zu entscheiden.
Im Interesse der Kinder würde man gern zu dem Datum wieder öffnen, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) im Landtag in Stuttgart. „Doch garantieren können wir es heute noch nicht.“ Dazu brauche man „belastbarere Zahlen über die Infektionslage“, die noch nicht vorlägen. „Deshalb werden wir diese Entscheidung erst am kommenden Donnerstag treffen.“
Der verlängerte Corona-Lockdown bedeutet für die meisten Schüler, dass es im Januar statt Präsenz- nur Fernunterricht geben wird. Das gilt insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen. Nur für jüngere Kinder könnte es Ausnahmen geben.
Zu den Ergebnissen des Corona-Gipfels und der Notwendigkeit der verlängerten Maßnahmen hatte Kretschmann bereits auf einer früheren Pressekonferenz gesagt: „Wir sind noch nicht über den Berg. Es liegt noch eine schwierige Strecke vor uns, wahrscheinlich die schwierigste der Pandemie.“
Eisenmann hatte jüngst erklärt, sie sei gegen eine Verlängerung der Weihnachtsferien. Dem Vernehmen nach sollen Schülerinnen und Schüler in weiterführenden Schulen Fernunterricht erhalten. Grundschüler sollen wie im ersten Lockdown im Frühjahr mit Materialien zu Hause lernen. Zudem soll es eine Notbetreuung für kleinere Kinder geben.
Corona Schule BW: Präsenzunterricht für Abschlussklassen laut Kultusministerium möglich
Zusätzlich zur Öffnung der Grundschulen und Kitas soll nach Angaben des Kultusministeriums vom 18. Januar an auch flächendeckend Präsenzunterricht für Abschlussklassen in Baden-Württemberg angeboten werden. „Dazu wird es kommende Woche auf der Basis dann vorliegender Daten erneut Gespräche geben“, sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) am Mittwoch in Stuttgart. Neben dem Fernunterricht sei Präsenzunterricht in Ausnahmefällen auch bereits vom kommenden Montag (11. Januar) an möglich sein. Dieser müsse dann aber „zwingend zur Prüfungsvorbereitung erforderlich“ sein.
Kontaktbeschränkungen: Sonderregelung für Kinder unter 14 Jahren
Private Treffen von Mitgliedern eines Haushalts sind nur mit einer anderen Person erlaubt - egal ob zu Hause oder in der Öffentlichkeit. Kinder der beiden Haushalte unter 15 Jahre werden nicht mitgezählt. „Dabei ist dringendst empfohlen, feste "Haushaltspartnerschaften" zu bilden und sich möglichst nur mit diesem einen weiteren Haushalt zu treffen und nicht heute mit Haushalt A, dann mit Haushalt B und am nächsten Tag mit Haushalt C.“ Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Gemeinschaft betreut werden.
Die grün-schwarze Landesregierung hat auf Druck der CDU bei den neuen Corona-Kontaktbeschränkungen eine weitergehende Ausnahme für Kinder beschlossen. „Um familiäre Härten abzumildern, und insbesondere den Bedürfnissen von Familien mit kleinen Kindern oder Alleinerziehenden gerecht zu werden, werden dabei Kinder bis 14 Jahren in Baden-Württemberg aber nicht mitgezählt“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bei einer Sondersitzung am Freitag im Landtag.
Bund und Länder hatten sich am Dienstag darauf verständigt, dass private Treffen von Montag an nur noch mit einer Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich sein sollen. Anders als im Lockdown über die Weihnachtsferien sollten Kinder unter 14 Jahren mitgezählt werden. Kretschmann erklärte, man werde das nun in der Corona-Verordnung für das Land ändern.
Zudem könnten Familien mit einer anderen Familie eine Betreuungsgemeinschaft bilden. Allerdings müssen es während des Lockdowns immer dieselben zwei Familien sein, die sich bei der Kinderbetreuung unterstützen. Die CDU hatte am Donnerstag gewarnt, viele Alleinerziehende, Eltern und Selbstständige mit Kindern stünden „vor einer unlösbaren Aufgabe“. Die grüne Seite hatte zwar Betreuungsgemeinschaften und Erleichterungen für Alleinerziehende zugesagt, eine allgemeine Ausnahme für Kinder unter 14 Jahren aber zunächst abgelehnt.
Die neue Corona-Verordnung ist derzeit noch in der Abstimmung mit allen Ministerien und soll am Wochenende verkündet werden. Wegen der Corona-Pandemie müssen die Menschen zumindest bis Ende Januar weitere erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens hinnehmen.
In Baden-Württemberg gilt eine Ausgangssperre
Um die Kontakte zwischen Menschen weiter zu reduzieren hatte Baden-Württemberg bereits vor dem letzten Corona-Gipfel im Dezember eine Ausgangssperre verfügt. Zwischen 20 und 5 Uhr darf das Haus nur aus triftigen Gründen verlassen werden.
Private Kontakte: Wegen Corona Treffen nur noch mit einer weiteren Person erlaubt?
In Erweiterung der bestehenden Beschlüsse sollen private Zusammenkünfte in Deutschland wie schon im Frühjahr 2020 beim ersten Lockdown nur noch alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt sein. Das sah die Beschlussvorlage vor dem Corona-Gipfel von Bund und Ländern vor. Diese Regelung wird nicht wie die Bewegungseinschränkung an eine bestimmte Inzidenzzahl geknüpft. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) etwa befürwortete die Regel zu privaten Zusammenkünften: „Das würde von uns befürwortet“, sagte er. Bisher gilt: Es sind Treffen mit einem anderen Haushalt, aber mit maximal fünf Personen erlaubt. Das sei innerhalb der Länder „konsensfähig“, berichtet unter anderem „Zeit Online“ unter Berufung auf die Nachrichtenseite „Business Insider“ unter Berufung auf einen Teilnehmer der Vorbesprechung.
Ausgangssperre BW: Was ist ein triftiger Grund?
Als triftige Gründe zählen:
- Arbeit
- Besuch beim Arzt
- Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, Sorge- und Umgangsrecht.
- Begleitung Sterbender und Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen.
- Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B. Gassi gehen oder füttern.
- Besuch von religiösen Veranstaltungen.
- Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung.
- Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes.
Auch tagsüber gelten Ausgangsbeschränkungen. Allerdings darf man Sport treiben oder einkaufen. Nachts ist die Auswahl schmaler: dann gelten als Grund etwa noch religiöse Veranstaltungen oder - zwei Monate vor der Landtagswahl - Wahlkampfaktivitäten wie das Verteilen von Flyern.
Bewegungsradius in Corona-Hotspots - Jenseits eines Radius’ von 15 Kilometern Bewegungsverbot
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass in Hotspots auch der Bewegungsradius eingeschränkt werden soll im Sinne einer „Stay-at-Home-“-Anordnung. Diese Bewegungseinschränkung soll für einen Radius von 15 Kilometer um den Wohnort herum gelten. Als so genannte Hotspots gelten aktuell Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 200 Infektionen pro 1000.000 Einwohner binnen 7 Tagen. In Baden-Württemberg wären das nach Zahlen vom Mittwoch allerdings keine.
Baden-Württembergs Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz sagte der dpa dazu, er halte diese Ausgangsbeschränkungen für „notwendig, um das diffuse Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen“. Er fügte hinzu: „Das ist auch verhältnismäßig, da somit das Virus in den stark belasteten Gebieten deutlich eingedämmt werden kann und Sport, Wandern und Radfahren ja im Umkreis von 15 Kilometern möglich ist.“
15 Kilometer Regel BW: Baden-Württemberg hat keinen Bewegungsradius Hotspots
Baden-Württemberg wird die 15 Kilometer-Regelung nicht umsetzen. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Regelung nicht den gewünschten Effekt erreicht. Die Regierung setzt vielmehr in Ausflugsgebieten wie dem Schwarzwald oder der Schwäbischen Alb auf Straßenkontrollen und die Sperrung von Parkplätzen.
Kinderbetreuung: Ausnahmen für Kinder bei Kontaktbeschränkungen?
Nach Kritik der CDU will die Landesregierung nun die Kontaktbeschränkungen für Kinder lockern. Das Land will nun möglich machen, dass sich zwei Familien zur Kinderbetreuung zusammentun können. Allerdings sollen dafür feste Betreuungsgemeinschaften gebildet werden, um zu verhindern, das die Kinder in wechselnden Haushalten betreut werden.
Handel und Geschäfte in Baden-Württemberg geschlossen
Seit Mitte Dezember sind auch die meisten Geschäfte in Baden-Württemberg geschlossen. Geöffnet haben lediglich Lebensmittelgeschäfte und Geschäfte des täglichen Bedarfs. Ausnahmen gelten für:
- Babyfachmärkte
- Bäckereien und Konditoreien
- Banken
- Drogerien
- Getränkemärkte
- Großhandel
- Hörgeräteakustiker
- Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten sowie Ersatzteilverkauf
- Lebensmittelmärkte
- Metzgereien
- Optiker
- Orthopädieschuhtechniker
- Poststellen und Paketshops, aber ohne den Verkauf von weiteren Waren
- Reformhäuser
- Reinigung und Waschsalons
- Reise- und Kundenzentren für den öffentlichen Verkehr
- Sanitätshäuser
- Tafeln
- Tankstellen
- Tierbedarf- und Futtermärkte
- Verkauf von Weihnachtsbäumen im Freien
- Wochenmärkte
- Zeitschriften- und Zeitungskiosk
Weite Teile des Handels werden auch bis Ende Januar nach den Beschlüssen des Corona-Gipfels von Bund und Ländern geschlossen bleiben.
„Click & Collect“ in Baden-Württemberg wieder erlaubt
Es war kurz vor Weihnachten ein Schock für den Handel in Baden-Württemberg. Die Landesregierung untersagte Abhol-Angebote wie „Click & Collect“, um „lange Schlangen in der Innenstadt zu vermeiden.“ Nun atmen viele Ladeninhaber auf: Am 5. Januar hat ein Regierungssprecher bekanntgegeben, dass Abhol-Stationen wieder erlaubt werden sollen.
Bars, Restaurants und Hotels in BW - Das gilt in der Gastronomie
„Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen“, hat die Regierung beschlossen. Bis 20.00 Uhr darf man aber Essen abholen. Lieferangebote seitens der Restaurants bis zur Haustür sind auch danach erlaubt. Weiterhin gilt ein Verbot von Ausschank und Verzehr alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum.
Homeoffice und Arbeit - Die Regeln ab Montag, 11.1.
Treffen im dienstlichen Rahmen sind den Angaben zufolge genehmigt. Allerdings sollten Arbeitgeber - wann immer machbar - Homeoffice ermöglichen. Ferner gelten in Büros und Betrieben Regeln wie eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Tübinger OB Palmer will Ende des Lockdowns Anfang Februar
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) fordert ein Ende der strikten Corona-Maßnahmen. „Es reicht jetzt“, sagte er am Sonntagabend in der „Bild“-Sendung „Die richtigen Fragen“. Anfang Februar müsse kontrolliert wieder geöffnet werden. Nach den Worten Palmers steigen die Schäden an der Wirtschaft und Gesellschaft expotenziell.
„Der Innenstadthandel ist schon auf der Intensivstation, der fällt bald ins Koma. Die Insolvenzen werden anrollen. Ich meine, wir halten das nicht durch“, so der Grünen-Politiker. Es sei der falsche Weg, die Zahl der Neuinfektionen zuerst auf unter 50 pro 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen zu drücken. Unter diesen Umständen werde der Lockdown noch mehrere Monate dauern.
Corona-Regeln in Bayern - Das gilt im Freistaat ab dem 11.1.
Auch in Baden-Württembergs Nachbar-Bundesland Bayern sind die Infektionszahlen noch immer sehr hoch, wie auch zum Beispiel die Corona-Zahlen vom 9.1. belegen. Markus Söder und sein Kabinett setzen die auf dem Corona-Gipfel beschlossenen Maßnahmen rigoros durch. Diese Regeln gelten in Bayern von Montag, dem 11.1.21, an.
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