• Beim Corona-Gipfel wurde eine Verlängerung des Lockdowns bis 31.1.2021 beschlossen.
  • Auch gibt es eine Verschärfung der Regeln bei Kontakten
  • Die Länder sind sich einig, dass der Bewegungsradius in Gebieten, die wegen der Inzidenz als Hotspot gelten, begrenzt wird - das käme im weiteren Umfeld einem Bewegungsverbot gleich.
Beim Corona-Gipfel mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ging es nicht mehr nur um eine Verlängerung des harten Lockdowns, sondern auch um Änderungen bei den bereits bestehenden Corona-Regeln.

Beschränkter Bewegungsradius in Corona-Hotspots - Jenseits Radius von 15 Kilometer Bewegungsverbot

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass in Hotspots auch der Bewegungsradius eingeschränkt werden soll im Sinne einer „Stay-at-Home-“-Anordnung. Diese Bewegungseinschränkung soll für einen Radius von 15 Kilometer um den Wohnort herum gelten. Als so genannte Hotspots gelten aktuell Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 200 Infektionen pro 1000.000 Einwohner binnen 7 Tagen.
Baden-Württembergs Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz hatte vor dem Gipfel gesagt, er halte diese Ausgangsbeschränkungen für „notwendig, um das diffuse Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen“. Er fügte hinzu: „Das ist auch verhältnismäßig, da somit das Virus in den stark belasteten Gebieten deutlich eingedämmt werden kann und Sport, Wandern und Radfahren ja im Umkreis von 15 Kilometern möglich ist.“

Bewegungsradius in BW: Entschiedung über Bewegungseinschränkung in Hotspots fällt erst später

Am Abend aber war klar: Baden-Württemberg will erst später entscheiden, ob es wie andere Länder auch in Landkreisen mit hohen Corona-Infektionszahlen den Bewegungsradius beschränkt. „Aktuell planen wir das nicht“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstagabend nach Beratungen von Bund und Ländern über weitere Corona-Maßnahmen. „Wir müssen erstmal zu belastbaren Werten kommen nächste Woche, um dann zu entscheiden.“
Der Vorschlag zur Bewegungseinschränkung soll auf Bundeskanzlerin Angela Merkel zurückgehen. Sie hat sich übereinstimmenden Medienberichten zufolge bereits am Montagabend für eine Beschränkung des Bewegungsradius ab einem 7-Tage-Inzidenzwert von nur 100 Neuinfektionen ausgesprochen. Dafür habe sich aber bei den entsprechenden Vorbesprechungen wohl keine Mehrheit bei den Ländern finden lassen können.

Corona-Bewegungseinschränkungen mit Radius um Wohnort gelten schon in Sachsen

In Deutschland gibt es Bewegungseinschränkungen bisher nur in Sachsen. Hier dürfen sich die Bürger nur maximal 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen, etwa um Sport zu treiben oder zum Einkauf. Für das ebenfalls stark von Covid-19 betroffene Thüringen hat Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) nun eine entsprechende Regelung vorgeschlagen.
Andere europäische Staaten haben bereits Erfahrungen mit solchen Maßnahmen gesammelt. Allerdings waren und sind diese dort oft mit anderen Einschränkungen kombiniert worden - etwa einer nächtlichen Ausgangssperren.

Wissenschaftlerin rät zu „Stay-at-home“-Anordnung für Senkung der Corona-Zahlen

Zuvor hatte der dpa zufolge in einer weiteren Runde auch eine Expertin des Max-Planck-Instituts erklärt, dass es zur Senkung der Corona-Infektionszahlen „möglicherweise“ eine „Stay-at-home“-Anordnung beziehungsweise einen eingeschränkten maximal 5 Kilometer großen Bewegungsradius um den Wohnsitz brauche. Sinnvoll sei auch eine Reduktion der Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) auf 25 Prozent der Sitzplätze.
Es gibt wohl auch Einigkeit über weitere Verschärfungen, zum Beispiel bei den Kontakten, beziehungsweise privaten Treffen.

Private Kontakte: Wegen Corona Treffen nur noch mit einer weiteren Person erlaubt

In Erweiterung der bestehenden Beschlüsse sind private Zusammenkünfte wie schon im Frühjahr 2020 beim ersten Lockdown nur noch alleine, mit 1 weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt. Das sah schon die Beschlussvorlage vor. Diese Regelung wird nicht wie die Bewegungseinschränkung an eine bestimmte Inzidenzzahl geknüpft. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) befürwortete die Regel zu privaten Zusammenkünfte: „Das würde von uns befürwortet“, sagte er. Bisher gilt: Es sind Treffen mit einem anderen Haushalt, aber mit maximal fünf Personen erlaubt.