• Baden-Württemberg weist bundesweit eine der höchsten Inzidenzen auf
  • Um das Coronavirus weiter einzudämmen, gilt in BW seit Mitte September eine neue Corona-Verordnung
  • Im Gespräch ist in Baden-Württemberg nun auch ein 2G-Optionsmodell
  • Vom 11. Oktober an sind die Corona-Tests kostenpflichtig
  • Feiern im Club, Friseurbesuch, Veranstaltungen und Schulen – welche Regeln gelten aktuell in Baden-Württemberg?
  • Alles zu den Maßnahmen und dem dreistufigen Warnsystem der Corona-Verordnung in BW in der Übersicht

Aktuelle Corona-Verordnung in Baden-Württemberg: Diese VO gilt seit 16.09.21

In Baden-Württemberg gilt bis 14. Oktober 2021 noch die am 16. September erlassene Corona-Verordnung. Mit der aktuellen VO wurde vom Kabinett von Ministerpräsident Winfried Kretschmann ein dreistufiges Warnsystem in Baden-Württemberg eingeführt. Dieses richtet sich nach der Belastung der Krankenhäuser mit Covid-19-Patienten, nicht mehr nach der Sieben-Tage-Inzidenz.
Es rücken also Hospitalisierungsrate und Intensivbettenbelegung in den Fokus der Pandemie-Bekämpfung. Erhöht sich die Hospitalisierungsrate und die Belegung der Intensivbetten drastisch, greifen die verschiedenen Warnstufen der Corona Verordnung BW.

Corona-Tests in Baden-Württemberg: Seit 11. Oktober kostenpflichtig

Für die Mehrheit der Bürger und Bürgerinnen endet vom 11. Oktober an die Möglichkeit zum kostenlosen Corona-Test. Grund ist, dass die Finanzierung durch die Bundesregierung ausgelaufen ist. Es gibt aber Ausnahmen. Alle Infos, wie viel ein Test in BW kostet und wer keinen braucht lest ihr in folgendem Artikel:

Kommt in Baden-Württemberg die 2G-Regel für Gastro und Veranstaltungen?

Medienberichten zufolge will Baden-Württemberg ein 2G-Optionsmodell einführen, bei dem Gastronomen und Veranstalter nur noch Geimpfte oder Genesene zulassen können. Gilt die 2G-Regel, haben Nicht-Geimpfte keinen Zutritt, nicht einmal mit einem negativen PCR-Test. Greift das Modell, könne auf Corona-Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht oder Abstandsregeln verzichtet werden, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums der „Heilbronner Stimme“ und dem „Südkurier“. Die neue Regelung zum 2G-Optionsmodell soll mit der Änderung der Corona-Verordnung voraussichtlich Mitte Oktober in Kraft treten. In Bayern gibt es für Veranstalter bereits die Möglichkeit, die 3G-plus-Regel oder die 2G-Regel anzuwenden.

Übersicht Warnsystem: Aktuelle Corona-Regeln in BW auf einen Blick

Am 16. September ist in Baden-Württemberg ein dreistufiges Warnsystem in Kraft getreten. Die Regeln werden strenger, das Land rutscht in die Warnstufe oder sogar Alarmstufe, wenn die Krankenhäuser überlastet sind. Doch derzeit befindet sich Baden-Württemberg in der Basisstufe (Stand: 05.10.). Das bedeutet, dass private Treffen und private Veranstaltungen ohne bestimmte Maßnahmen und Beschränkung der Personenzahl stattfinden können.
Öffentliche Veranstaltungen wie Theater, Konzerte, der Kinobesuch oder Vereinsfeiern unterliegen, wenn sie in geschlossenen Räumen stattfinden, der 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen). Finden öffentliche Veranstaltungen derzeit im Freien statt, dann gilt ab einer Personenzahl von 5000 und bei Nicht-Einhaltung des Mindestabstandes ebenfalls die 3G-Regel. Auch beim Besuch von Kultureinrichtungen wie Museen gilt in geschlossenen Räumen die 3G-Regel. Gedenkstätte im Freien können ohne weitere Regelungen besucht werden.

Dreistufiges Warnsystem der Corona-Verordnung in BW in der Übersicht

Zeichnet sich eine Überlastung der Krankenhäuser ab, tritt anstelle der aktuell geltenden Basisstufe eine höhere Stufe im Warnsystem in Kraft. Die Einstufung richtet sich nach folgenden Werten:
  • Eine erste sogenannte Warnstufe soll landesweit gelten, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder 8 von 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Corona-Symptomen in eine Klinik eingeliefert worden sind. Dann hätten etwa Ungeimpfte nur noch mit einem negativen PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen.
  • In einem zweiten Schritt gilt landesweit die 2G-Regel (Geimpfte und Genesene), sobald 390 Covid-Patienten auf Intensivstationen behandelt werden oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz bei 12 liegt. Dann hätten Ungeimpfte unter anderem keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen. Für öffentliche Veranstaltungen (Theater, Konzerte) in geschlossenen Räumen, für Kultureinrichtungen (Museen), Messen, Kongresse, Gastronomie (Restaurants, Kantinen), Freizeiteinrichtungen (Sportstätten) gilt bei der Warnstufe 3 nämlich die 2G-Regel.

Private Treffen: Das sieht die Corona-Verordnung BW für Personenzahl und Haushalte vor

Im Moment gibt es in Baden-Württemberg weder für private Zusammenkünfte noch für private Veranstaltungen Regelungen oder Beschränkungen der Personenzahl.
Während der Warnstufe gilt für private Treffen und Veranstaltungen, dass sich ein Haushalt mit noch fünf weiteren Personen treffen darf. Allerdings: Auch dann werden Geimpfte und Genesene, Personen bis einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, nicht mitgezählt. Zudem gelten Paare, die nicht zusammen leben, weiterhin als ein Haushalt. In der Alarmstufe gilt dasselbe, jedoch wird dann die Personenzahl auf einen Haushalt plus eine weitere Person begrenzt.

Corona-Regeln laut Verordnung in Baden-Württemberg für Gastronomie und Hotels

Wer während der aktuellen Basisstufe eine auswärtige Übernachtung braucht oder einen Urlaub macht, muss sich nach dem Vorzeigen eines 3G-Nachweises je nach Aufenthalt alle drei Tage testen lassen. Dabei genügt ein Schnelltest. Das gilt auch noch während der Warnstufe. Für eine Beherbergung, also etwa eine Hotelübernachtung, gilt in der Warnstufe 3 die strengere 3G-Regel: wobei nur ein PCR-Test für Ungeimpfte zulässig ist.
In der Gastronomie ist die Regelung in der Alarmstufe noch strenger. Es gilt bei höchster Warnstufe die 2G-Regel, sodass nur Geimpfte und Genesene Zutritt in Restaurant, Bar und Co. haben, sowohl innen als auch außen.
In der aktuellen Basisstufe gilt in geschlossenen Räumen die 3G-Regel, im Freien gibt es aktuell keine Beschränkung. Das ändert sich erst, wenn Stufe 2 des Warnsystems, also die Warnstufe, in Kraft tritt. Dann benötigen ungeimpfte Gäste im Freien einen negativen Corona-Test, in geschlossenen Räumen brauchen Nicht-Geimpfte sogar einen PCR-Test.

Clubs in Baden-Württemberg: 2G oder 3G-Plus mit PCR-Test für Ungeimpfte

In Baden-Württemberg sind Clubs und Discos unter Corona-Bedingungen geöffnet. Seit Anfang September können Besucherinnen und Besucher auch ohne Maske auf die Tanzfläche. Für den Südwesten sind Corona-Kontrollen in Clubs und Diskos angekündigt worden. Welche Corona-Regeln gelten in Clubs und Diskos in BW?

Aktuelle Corona Regeln in BW beim Sport für Zuschauer und Sportler

In der aktuell geltenden Basisstufe ist Sport im Freien unbeschränkt möglich, in geschlossenen Räumen gilt für alle Beteiligten die 3G-Regelung. In der Warnstufe ist auch Sport im Freien nur für negativ Getestete, für Genesene oder für Geimpfte möglich. Der Zutritt zu Sportanlagen in geschlossenen Räumen ist nicht-immunisierten Personen, also Ungeimpften und Nicht-Genesenen, dann nur nach Vorlage eines PCR-Tests gestattet. In der Alarmstufe ist Sport sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen nur noch für geimpfte oder genesene Personen erlaubt. Kinder und Jugendliche sind von dieser 2G-Regelung ausgenommen.
Für die Zuschauer bei Wettkämpfen gelten die Regelungen in den jeweiligen Stufen ähnlich. Lediglich im Freien ist hier bereits in der Basisstufe ab 5000 Zuschauerinnen und Zuschauern oder bei der Nichteinhaltung des Mindestabstandes die 3G-Regelung vorgesehen.

Corona-Regeln für den Einzelhandel in BW laut Verordnung: Das gilt beim Einkaufen

In der Basisstufe ist derzeit Einkaufen ohne weitere Regelungen möglich. Auch in der Warnstufe ändert sich im Handel nichts. In der Alarmstufe gilt allerdings die 3G-Regel im Einzelhandel - also müssen Ungeimpfte einen Antigentest vorweisen. Ein PCR-Test ist nicht notwendig. Ausgenommen von den Einschränkungen sind Geschäfte der Grundversorgung wie Supermärkte, Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote.

Corona-Regeln beim Friseur in BW: Das sieht die Verordnung vor

Die 3G-Regel gilt in Baden-Württemberg auch beim Friseurbesuch. Doch welche Möglichkeiten gibt es bei den Tests? Und welche Freiheiten haben Ungeimpfte? Folgender Artikel gibt eine Übersicht über die Bestimmungen, die derzeit beim Friseur gelten.

Aktuelle Corona Verordnung BW für Schulen: Wann endet die Maskenpflicht in der Schule?

Im Südwesten müssen Schüler und Schülerinnen im Unterricht vom 18. Oktober an keinen Mund- und Nasenschutz mehr tragen, wenn sie an ihrem Platz sitzen. Dies bestätigte am 1.10., das Kultusministerium. Überall sonst im Schulgebäude muss weiterhin Maske getragen werden. In den Pausen im Freien müsse hingegen weiter keine Maske getragen werden, wenn die Abstände eingehalten werden könnten. Ausführliche Infos zu den Corona-Bestimmungen an Schulen gibt es hier.

Corona-Verordnung für Hochschulen in Baden-Württemberg: Es gilt die 3G-Regel

Nach drei Online-Semestern wegen Corona geht es nach und nach wieder los: Mit Beginn des neuen Semesters müssen die Hochschulen und Universitäten im Südwesten kontrollieren, ob Studierende auf Corona getestet, gegen das Virus geimpft oder von einer Erkrankung genesen sind: Das heißt es gilt die 3G-Regel. Wie sie das machen, bleibt ihnen nach Angaben des Wissenschaftsministeriums von Montag überlassen.
Die „Corona-Verordnung Studienbetrieb“ sieht unter anderem Maskenpflicht vor, wenn keine Mindestabstände eingehalten werden können. Ausnahmen gibt es zum Beispiel auch, wenn man einen Vortrag hält, Sport macht, musiziert, isst oder trinkt. Die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen in geschlossenen Räumen ist vom 3G-Nachweis abhängig. Gerade im Lehrbetrieb sei eine händische Vollkontrolle der 3G-Nachweise schwer umzusetzen, räumte die Ministeriumssprecherin ein. Daher regle die Verordnung auch Rahmenbedingungen für Stichproben und mögliche digitale Lösungen für Nachweise.

ÖPNV und Kirche: In welchen Bereichen gilt bei allen drei Warnstufen dasselbe?

Ob Basis-, Warn- oder Alarmstufe: Zwei Lebensbereiche bleiben von weiteren Corona-Maßnahmen unangetastet. Diese sind:
  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • Religiöse Veranstaltungen
Was hier eingehalten werden muss sind die grundsätzlichen Regelungen: Abstand halten, Hygiene praktizieren, medizinische Maske tragen, regelmäßig Lüften und Corona-App nutzen. Hier gibt’s eine ausführliche Übersicht des Landes der geltenden Regeln.

Corona-Regeln Veranstaltungen: Weihnachtsmärkte in BW sind 2021 erlaubt

Trotz andauernder Corona-Pandemie sollen in diesem Jahr 2021 Weihnachtsmärkte in Baden-Württemberg möglich sein. Darauf haben sich das Sozialministerium, die kommunalen Landesverbände und Vertreter der Schausteller geeinigt. „Angesichts der aktuellen vierten Welle der Corona-Pandemie müssen wir jedoch vorsichtig bleiben. Deshalb haben wir uns auf klare und umsetzbare Corona-Regeln verständigt“, sagte Uwe Lahl, Amtschef im Gesundheitsministerium. Welche Regeln das sind, erfahrt ihr hier:

Im Oktober: Neue Corona-Regeln bundesweit

Zum 1. Oktober treten deutschlandweit Gesetzesänderungen und neue Regeln in Kraft. So müssen ab dem 11. Oktober Schnelltests, die Ungeimpfte im Rahmen der 3G-Regelung als Nachweis benötigen, in der Regel selbst bezahlt werden. Für Kinder unter 12 Jahren und Menschen, die sich nicht impfen lassen können, bleiben die Tests kostenlos.