• Seit Anfang Oktober gelten in Bayern neue Corona-Regeln
  • Mit den neuen Regeln kamen in vielen Bereichen weitreichende Lockerungen, vor allem für Geimpfte und Genesene
  • Für Ungeimpfte wurde es dagegen noch schwerer: Seit dem 11. Oktober sind Corona-Tests in Bayern kostenpflichtig
  • Private Treffen, Übernachtungen in Hotels, Friseure, Veranstaltungen, Volksfeste, Gastronomie und Clubs – welche Regeln gelten dort aktuell?
  • Hier findet ihr die Corona-Regeln zu 3G, Krankenhaus-Ampel und Co, für Bayern im Überblick.
In Bayern wurden mit der Einführung der aktuellen Corona-Verordnung einige Regeln im Umgang mit dem Corona-Virus angepasst. So darf beispielsweise wieder in Clubs gefeiert werden, Kunden dürfen ohne FFP2-Maske zum Einkaufen und es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr für Treffen mit Freunden und Bekannten. Auch der Präsenzunterricht an Schulen wurde wieder aufgenommen und für den Winter wurde die Durchführung der Weihnachtsmärkte in Bayern ohne 3G, Maskenpflicht oder Alkoholverbote angekündigt.
Um das Infketionsgeschehen weiter einzudämmen gilt allerdings weiterhin allgemein in die 3G-, 2G-, oder die 3G-plus-Regel und die Krankenhaus-Ampel wurde eingeführt. Alle Infos zur Bedeutung der neuen Regeln im Überblick.

Supermärkte in Bayern: Keine 2G-Regel geplant

Hessen will 2G auch für den Einzelhandel Supermärkte erlauben – in Bayern ist das nicht geplant. Das berichtet merkur.de. Demnach sieht das Gesundheitsministerium eine solche Regelung als faktische Impfpflicht an. Ungeimpfte hätten unter Umständen keine oder weniger Mögichkeiten, sich zu versorgen, sollten einige Einzelhändler die 2G-Regel einführen.

Keine Kontaktdaten-Erfassung mehr in Gastronomie und Kultur in Bayern

In Bayern entfällt von diesem Freitag, 15. Oktober, an auf breiter Front die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung. Insbesondere in der Gastronomie und bei kulturellen Veranstaltungen müssen Kunden und Besucher also dann wegen Corona keine persönlichen Daten mehr angeben. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen.

Bayern: Wo werden Kontaktdaten noch erfasst?

Kontaktdaten müssen demnach nur noch in Schwerpunktbereichen „mit hohem Risiko von Mehrfachansteckungen (Spreading)“ erfasst werden. Dazu zählen laut Kabinettsbeschluss:
  • alle geschlossenen Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen
  • Clubs, Diskotheken, Bordelle „und vergleichbare Freizeiteinrichtungen“
  • sowie gastronomische Angebote mit Tanzmusik
  • Auch bei körpernahen Dienstleistungen und in Gemeinschaftsunterkünften (etwa Schlafsäle in Jugendherbergen oder Berghütten) müssen Kontakte noch erfasst werden.

Corona in Bayern: Die 3G-Regel gilt bald auch für viele Mitarbeitenden

In sämtlichen Bereichen in Bayern, in denen die 3G-Regel gilt, müssen sich von Dienstag (19. Oktober) an neben Besuchern auch alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt an die Regel halten. Auch Betreiber, Beschäftigte und Ehrenamtliche, die Kontakt zu Kunden und Besuchern haben, müssen also geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sein, oder sie müssen regelmäßig einen negativen Test vorweisen. Je nach Bereich muss das ein PCR-Test sein, oder es reicht ein Schnelltest. Den Testnachweis müssen die Mitarbeiter an mindestens zwei Tagen pro Woche vorlegen.

Corona Regeln in Bayern aktuell: Änderungen der Verordnung im Oktober

Zur bereits vereinfachten Corona-Verordnung in Bayern kamen mit Beginn des Oktobers in bestimmten Bereichen weitere Lockerungen hinzu. Das Kernstück der Verordnung bleibt nach wie vor die 3G-Regel. Jedoch greifen diese drei Änderungen:
  • Clubs und Discos können im Freistaat seit 1. Oktober unter bestimmten Bedingungen wieder öffnen
  • Weihnachtsmärkte und Volksfeste dürfen 2021 wieder stattfinden
  • Die Maskenpflicht an bayerischen Schulen im Unterricht ist seit Montag, 04.10., aufgehoben

Corona-Tests in Bayern: Seit 11. Oktober kostenpflichtig

Für die Mehrheit der Bürger endet vom 11. Oktober an die Möglichkeit zum kostenlosen Corona-Test. Grund ist, dass die Finanzierung durch die Bundesregierung ausgelaufen ist. Es gibt aber Ausnahmen. Alle Infos, wie viel ein Test kostet und wer keinen braucht lest ihr in folgendem Artikel:
Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) glaubt nicht, dass durch das Ende der kostenlosen Corona-Schnelltests künftig mehr Infektionen unentdeckt bleiben. „Wenn ich Symptome habe, dann kriege ich ja nach wie vor einen kostenlosen Test“, sagte er am Montag im Deutschlandfunk. Da genügend Impfstoff vorhanden sei, sei es richtig und konsequent, die Tests nicht mehr zulasten der Solidargemeinschaft zu finanzieren. Jetzt komme es darauf an, möglichst viele Menschen zum Impfen zu motivieren. „Das Impfen ist der Weg aus der Pandemie, nicht das Testen.“

3G in der Gastronomie, Masken- und Testpflicht in Bayern – die aktuellen Corona-Regeln

Die 3G-Regel gilt ab einer Inzidenz von 35 in geschlossenen Räumen – beispielsweise bei größeren Veranstaltungen oder in der Gastronomie. Zugang haben nur Geimpfte, Genesene oder aktuell negativ getestete Personen. Als aktueller negativer Testnachweis anerkannt werden ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test, ein maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder manchmal auch ein unter Aufsicht vorgenommener Selbsttest, wenn er von der Einrichtung angeboten wird.
Die 3G-Regel gilt unter anderem:
  • in öffentlichen und privaten Einrichtungen,
  • bei Veranstaltungen,
  • in Krankenhäusern,
  • in Sportstätten wie Fitnessstudios,
  • in Theatern, Kinos und Museen,
  • in der Gastronomie und Beherbergung,
  • in Hochschulen, Bibliotheken und Archiven,
  • in Freizeiteinrichtungen wie Bädern, Thermen, Saunen, Seilbahnen, Ausflugsschiffen, Spielbanken, touristischen Reisebussen
  • bei körpernahen Dienstleistungen.
Ausgenommen von der 3G-Regel sind Kinder, die noch nicht eingeschult sind, allgemein Kinder bis zum 6. Geburtstag und zudem Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen getestet werden.
Die FFP2-Maskenpflicht ist in Bayern entfallen. Es reicht eine medizinische Maske (OP-Maske) aus. Die Maskenpflicht gilt generell in geschlossenen Räumen sowie im ÖPNV und Fernverkehr. Sie gilt nicht in Privaträumen, in der Gastronomie am Sitzplatz und an jedem festen Platz, an dem der Mindestabstand zu Fremden eingehalten werden kann. Unter freiem Himmel entfällt die Maskenpflicht – ausgenommen in den Eingangs- und Begegnungsbereichen von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Corona-Regeln bei Veranstaltungen in Bayern: 2G und 3G-plus-Regel

Bayern lockert die Beschränkungen für all jene Veranstaltungen, zu denen freiwillig nur Geimpfte und von Covid Genesene Zutritt haben durch die 2G-Regel. Das beschloss die bayerische Staatsregierung in der Sitzung des Ministerrates in München.
Alternativ können auch Menschen zu Veranstaltungen zugelassen werden, die einen negativen PCR-Test vorweisen. Dabei handelt es sich um die 3G-plus-Regel. Dafür entfallen dann Maskenpflicht, Obergrenzen bei der Personenzahl, Alkoholverbot und Mindestabstandsgebot. In Kraft tritt diese Regelung am Mittwoch, 06.10.21. Veranstalter können selbst entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen möchten. „Das ist die Fortführung unseres Prinzips von Umsicht und Vorsicht, durch den Impffortschritt mittlerweile gepaart mit stärkerem In-den-Fokus-stellen von Eigenverantwortung“, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung.

Maskenpflicht Bayern: Bei öffentlichen Veranstaltungen keine Maske mehr

Diese Lockerung gilt allerdings nur für vollständig Geimpfte und Genesene. Für sie darf die Maskenpflicht bei öffentlichen Veranstaltungen fallen. Voraussetzung ist, dass Veranstalter das wollen und sich an entsprechende Regeln halten. Eine weitere Option für die Organisatoren: Wer sich einem PCR-Test unterzieht, wird wie ein Geimpfter behandelt – das ist dann die 3G-Plus-Regel.

Corona-Regeln an Schulen in Bayern: Maskenpflicht im Unterricht entfällt

Von Montag, 04.10., an greifen in Bayern Lockerungen bei der Maskenpflicht in Schulen. Das Kabinett hatte diese am Donnerstag zuvor beschlossen. Im Unterricht müssen Schülerinnen und Schüler im Unterricht keine Maske mehr tragen. Das gilt auch bei sonstigen Schulveranstaltungen und in der Mittagsbetreuung - und zwar auch dann, wenn am Platz der Mindestabstand zum Nachbarn nicht eingehalten wird. Ansonsten müssen die Schüler im Schulgebäude weiterhin Maske tragen. Diese Neuauflage der Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 29. Oktober - sie muss alle vier Wochen verlängert werden. Alle aktuellen Corona-Regeln zur Maskenpflicht gibt es hier.

Clubs und Discos haben seit 1. Oktober in Bayern wieder geöffnet

Nach knapp eineinhalb Jahren coronabedingter Zwangspause darf ab diesen Freitag, 1. Oktober, in den Clubs und Diskotheken Bayerns wieder getanzt werden, und zwar ohne Abstand und Maske. Das teilte die Staatskanzlei am Donnerstag nach einem Kabinettsbeschluss im Umlaufverfahren mit. Für Besucher sowie Beschäftigte mit Kundenkontakt gilt eine verschärfte 3G-Regel. Welche Regeln sind zur Öffnung bisher bekannt? Einen Überblick bietet der folgende Artikel:

Weihnachtsmarkt Bayern 2021: Ohne 3G, Maskenpflicht und Alkoholverbot

Nach langer Corona-Pause sind in Bayern nun auch Volksfeste und andere öffentliche Festivitäten wie Weihnachtsmärkte wieder erlaubt. Auf den bayerischen Weihnachtsmärkte werden in diesem Advent keine 3G-Regeln, keine Maskenpflicht und kein Alkoholverbot gelten. Ein gemeinsames Konzept zur Durchführung der Märkte hätten Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) und Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Mittwoch vereinbart, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Auch Kontaktdaten müssten nicht erfasst werden. Die Weihnachtsmärkte werden auch nicht umzäunt, hieß es.
Der zunehmende Impffortschritt erlaube in diesem Jahr wieder mehr Freiheiten auch für Weihnachtsmärkte, sagte Holetschek. Er warnte aber, sich nicht in falscher Sicherheit zu wiegen: „Corona ist noch immer unter uns. Jeder sollte sich weiter Umsicht und Vorsicht auf die Fahnen schreiben - auch bei Glühwein und gebrannten Mandeln.“
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erklärte, Weihnachtsmärkte hätten nicht nur eine wirtschaftliche Bedeutung, sondern auch eine wichtige soziale Funktion. „Für viele Bürgerinnen und Bürger gehört der Besuch eines Christkindlmarkts im Advent genauso zu Weihnachten wie der Christbaum am Heiligabend.“ Dass die Märkte in diesem Winter wieder unbeschwert möglich seien, sie „ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität“.
Der Bayerische Ministerrat hatte bereits Ende September beschlossen, dass Weihnachtsmärkte in diesem Jahr stattfinden sollen, heißt es in der Mitteilung. Zum Infektionsschutz werde es es Abstandsgebote, Besucherlenkung und Waschgelegenheiten geben. Alle Details des Rahmenhygienekonzepts für Weihnachtsmärkte würden zeitnah erarbeitet, hieß es.

Hotel, Gastronomie, Handel: Die aktuellen Corona-Regeln in Bayern

  • Hotels: Bei der Übernachtung in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen usw. gilt die 3G-Regelung. Die Gäste müssen bei der Ankunft einen Impf- oder Genesenennachweis bzw. einen aktuellen negativen Coronatest vorlegen. Alle weiteren 72 Stunden muss erneut ein aktueller Testnachweis erbracht werden.
  • Gastronomie: In der Innengastronomie, in Restaurants, Bars und Co., gilt aktuell die 3G-Regel – Zutritt haben geimpfte, genesene oder aktuell negativ getestete Personen. Die Pflicht der Gäste zum Tragen einer medizinischen Maske endet mit Einnahme des Sitzplatzes. Die coronabedingte Sperrstunde um 1.00 Uhr entfällt.
  • Handel, Dienstleistung und Freizeit: In Geschäften, Dienstleistungsbetrieben und Freizeiteinrichtungen entfallen die Personenbeschränkungen. Es gilt die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. In Dienstleistungsbetrieben und Freizeiteinrichtungen gilt die 3G-Regel – der Handel ist davon ausgenommen.

Private Treffen in Bayern: Diese Corona-Regeln gelten

Aktuell gibt es in Bayern keine Kontaktbeschränkungen. Das bedeutet, man darf sich mit wem man will wieder treffen. Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen sind bereits Anfang September entfallen im Freistaat. Neue Maßnahmen könnten beschlossen werden, wenn die Ampelstufe Gelb oder Rot erreicht wird.

Friseur in Bayern: Die aktuellen Corona-Regeln im Salon

Bei einem Inzidenzwert von über 35 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, gilt dort in Innenräumen breitflächig der 3G-Grundsatz: Zugang zu vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen haben dann nur noch Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem aktuellen negativen Corona-Test. Was das für den Friseurbesuch in Bayern bedeutet, erfahrt ihr im folgenden Artikel:

Corona-Regeln Hochzeit in Bayern – das gilt für die Feier

Für sämtliche Innenräume, die nicht privat sind, gilt die 3G-Regel. Privaträume, die dem Veranstalter gehören oder dauerhaft angemietet sind – wie die gemietete Wohnung oder das eigene Haus. Wird für die Hochzeitsfeier eine Gaststätte angemietet, gilt diese nicht als Privatraum. Der Betreiber der Location ist dafür verantwortlich die entsprechenden Impf-, Genesene- oder Testnachweise zu überprüfen. Kontaktbeschränkungen oder eine Personengrenze gibt es aktuell nicht.
Die 3G-Regel ermöglicht auf Hochzeiten für genesene, geimpfte oder getestete Personen. Sie gilt für geschlossene Räume, sobald die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis oder der kreisfreien Stadt über 35 liegt. Auch die Hospitalisierungsrate in Bayern spielt eine entscheidende Rolle: Springt die momentan grüne Ampel auf Gelb um, werden beispielsweise wieder Kontaktbeschränkungen erlassen, als Testnachweis ein PCR-Test erforderlich oder „Personenobergrenzen für öffentliche und private Veranstaltungen“, steht in der Verordnung.

3G, 3G-plus und 2G: Die Bedeutung der Corona-Regeln

Die Seite des bayerischen Katastrophenschutzes erklärt: 3G steht für geimpft, genesen oder getestet.
  • Die 14. Bayerische Infektionsschmutzmaßnahmen-verordnung sieht vor, dass Basis für Öffnungen das 3G-Prinzip bildet, mit Freiheiten für Geimpfte, Genesene und Getestete.
  • Weiterhin bei 3G bleiben lediglich Geimpfte und Genesene (sog. freiwilliges 2G) oder eben Geimpften und Genesenen zusätzlich Getestete mit einem PCR-Test (sog. freiwilliges 3G+) zulassen.
  • Wo 2G oder 3G-plus gilt, sind die Maskenpflicht und das Gebot des Mindestabstands aufgehoben. Etwaige Personenobergrenzen entfallen. Die Alkoholverbote bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen werden aufgehoben.

Corona-Regeln laut Ampel zur Hospitalisierungsrate in Bayern

In Bayern zeigt die Farbe der sogenannten „Krankenhaus-Ampel“ an, wie sich die Zahl der Corona-Patienten in Krankenhäusern entwickelt. Ob die Ampel je nach Hospitalisierungsrate auf Grün, Gelb oder Rot steht, entscheidet über die Corona-Regeln und Maßnahmen im Freistaat. Alle wichtigen Antworten zum neuen Richtwert und Infos zur aktuellen Hospitalisierungsrate im folgenden Artikel:

Krankenhaus-Ampel: Bei Rot werden die Corona-Regeln verschärft

Aktuell richten sich die Corona-Beschränkungen in Bayern nicht mehr ausschließlich nach der 7-Tage-Inzidenz. Auch die Belastung des Gesundheits- und Krankenhaussystems (Hospitalisierungsinzidenz) spielt eine entscheidende Rolle. Es gilt lediglich noch: Ab einer Inzidenz von über 35 gilt die 3G-Regel in geschlossenen Räumen. Ansonsten ist der Indikator für die Corona-Regeln nun die Krankenhausampel. In Bayern steht diese momentan (Stand 09.10.21) auf der niedrigsten Warnstufe – also auf Grün. Auf Rot schaltet die Ampel, wenn mehr als 600 Corona-Patienten auf Intensivstationen in Bayern liegen – dann sollen die Maßnahmen weiter verschärft werden. Wie genau, ist aber offen.