Draußen wird es immer kälter – und mit dem Herbstwetter verlagert sich auch in der Gastronomie mittlerweile fast alles in den Innenbereich. Dort gelten jedoch andere Corona-Auflagen als in den Außenbereichen. Denn egal ob essen gehen im Restaurant oder mit Freunden in der Kneipe oder der Bar was trinken: Deutschlandweit gilt innen bereits in allen Bundesländern die 3G-Regel. Das Bedeutet: Der Zugang ist nur mit Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder einen negativen Corona-Test möglich.

Corona-Regeln aktuell in der Gastronomie (Bars, Restaurants, Kneipen)

Doch auch die 2G-Regel wird in einigen Bundesländern mittlerweile angewandt oder könnte bald kommen. Zugang haben demnach nur Geimpfte und Genesene. Für Ungeimpfte resultieren starke Einschränkungen.
Angesichts der steigenden Inzidenz und der Corona-Zahlen kommt es nun teilweise zu einer Verschärfung der Corona-Regeln für die Gastronomie. Welche Beschlüsse gelten aktuell für Bars, Restaurants und Kneipen?
  • Seit 23. August gilt in Deutschland eine erweiterte Testpflicht für Ungeimpfte, um Zugang zur Gastronomie zu erhalten
  • In Baden-Württemberg gilt seit 16.09. eine Corona-Verordnung BW, die Ungeimpften durch die 2G-Regel während der sogenannten Alarmstufe den Zugang zur Gastronomie untersagt
  • In vielen weiteren Bundesländern wurde die 2G-Regel jüngst eingeführt
  • In Clubs sind die Regeln strenger als in der Gastronomie. Ungeimpfte und Nicht-Genesene benötigen einen PCR-Test

Corona-Regeln Gastronomie aktuell: Wann gilt die Testpflicht für Ungeimpfte?

Für Ungeimpfte gilt in Deutschland seit 23. August eine erweiterte Testpflicht in Innenräumen. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss sich vor dem Besuch im Restaurant, in der Kneipe oder Bar testen lassen. Liegt die Inzidenz unter 35, kann diese Regel laut der aktuellen Verordnung ausgesetzt werden. In manchen Bundesländern gelten jedoch eigene, veränderte und teils verschärfte Maßnahmen.

2G-Regel in der Gastronomie: Ungeimpfte dürfen auch mit PCR-Test nicht ins Restaurant

Immer mehr Bundesländer ermöglichen es Restaurants, Bars, Kneipen und anderen Gastronomiebetrieben, optional das 2G-Modell einzuführen. Demnach dürfen nur Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis hinein. Das stößt auf heftige Kritik in vielen Bereichen. Einige Gastronomen entscheiden sich daher laut Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) gegen die 2G-Regel, obwohl sie damit die Möglichkeit hätten, unbegrenzt Personen hineinzulassen. Viele Corona-Regeln und Auflagen entfallen nämlich, wenn man nur geimpfte und genesene Gäste empfängt. Aber: nach einer Dehoga-Umfrage hat eine klare Mehrheit der Betriebe bisher nicht vor, von dem Optionsrecht Gebrauch zu machen. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland hat Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges erklärt, warum das Modell in der Branche auf so wenig Gegenliebe stößt: „Die optionale 2G-Regel dient nach Ansicht vieler unserer Mitgliedsunternehmen insbesondere dazu, die Impfquote zu erhöhen. Deshalb haben sie den Eindruck, dass hier eine kontroverse Debatte auf ihrem Rücken ausgetragen wird“, sagte sie dem RND.

Testpflicht in Restaurants und Bars: Gibt es in Bundesländern auch Ausnahmen für die Gastro?

Als neue Kennzahl für die 3G-Regel in Innenräumen – also Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete – vereinbarten Bund und Länder einen Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern: Wenn der Wert in einem Landkreis stabil unter dieser Zahl liegt, können die Länder die 3G-Regel ganz oder teilweise aussetzen.
Ausgenommen von der Regelung sind alle Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler. Die Erforderlichkeit der 3G-Regel wird mindestens alle vier Wochen überprüft.
Ein Bundesland, das bei der 3G-Regel und der Testpflicht für Ungeimpfte von Anfang an einen eigenen Weg ging, war Baden-Württemberg. In Hamburg gilt die 2G-Option.

Corona-Schnelltest oder PCR-Test in der Gastronomie: Welchen Test braucht man für Restaurants?

Ungeimpfte, die Innenräume von Restaurant und Co. betreten wollen, müssen entweder einen höchstens 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest oder einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorlegen.

Neue Corona Verordnung BW: Das gilt für die Gastronomie in Baden-Württemberg

Wer den Außenbereich eines Gastronomie-Betriebs besucht, braucht bei geltender „Basisstufe“ in Baden-Württemberg als Ungeimpfter keinen Nachweis über einen negativen Corona-Test. Ohne Test ist es als Nicht-Geimpfter jedoch nicht möglich, im Innenbereich Platz zu nehmen.
Im dreistufigen Warnsystem, das in der neuen Corona-Verordnung Baden-Württembergs verankert ist, wird die Warnstufe ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8 erreicht oder die Auslastung der Intensivbetten in den Kliniken an zwei Werktagen hintereinander den Wert von 250 erreichen. Ungeimpfte müssen auch im Außenbereich die 3G-Regel beachten. Im Innenbereich müssen nicht geimpfte Menschen sogar einen PCR-Test vorlegen.
Schon vor dem Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung drohten Ungeimpften in Baden-Württemberg Einschränkungen durch die 2G-Regel. Nun ist gewiss, dass nicht geimpften Menschen starke Einschränkungen in Kauf nehmen müssen, wenn die Alarmstufe ausgerufen wird. Wer als ungeimpft gilt, kann durch die 2G-Regel dann kein Restaurant mehr betreten.

Verschärfte Testpflicht für Beschäftigte in der Gastronomie in BW

Baden-Württemberg verschärft mit der neuen Corona-Verordnung die Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte in Unternehmen mit Publikumsverkehr. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa in der Gastronomie oder in Friseursalons müssen sich künftig zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen, wie das Sozialministerium am Mittwoch in Stuttgart mitteilte. Geimpfte und genesene Beschäftigte müssen sich nicht testen lassen. Bisher galt eine solche Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte mit Außenkontakt nur dann, wenn sich die Corona-Lage im Südwesten deutlich verschärft, also in der sogenannten Warn- und der Alarmstufe. Die neue Verordnung tritt an diesem Freitag in Kraft.annten Warn- und der Alarmstufe.

Gastronomie Regeln Bayern: Das gilt in Restaurants, Bars und Clubs

In Bayern gelten seit September völlig neue Corona-Regeln – im Oktober könnte es bereits Neuerungen geben. Nach dem Kabinettsbeschluss hat die Inzidenz als Maßstab ausgedient, stattdessen zählt die Ampel-Stufe je nach Hospitalisierungsrate. Die Sperrstunde in der Gastronomie entfällt. Stattdessen gilt in Innenräumen breitflächig der 3G-Grundsatz: Zugang zu vielerlei öffentlichen und privaten Einrichtungen haben nur noch Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem negativen Test.
Außerdem dürfen seit dem 1. Oktober Clubs und Discos im Freistaat wieder öffnen. Weihnachtsmärkte und Volksfeste können auch wieder stattfinden. Auf was man in Bayern beim Besuch von Restaurant und Biergarten im Detail achten muss, gibt es hier nachzulesen:
Bayern lockert in Zeiten stagnierender Corona-Zahlen die Beschränkungen für all jene Veranstaltungen, zu denen freiwillig nur Geimpfte und von Covid Genesene Zutritt haben durch die 2G-Regel. Das beschloss die bayerische Staatsregierung in der Sitzung des Ministerrates am 04.10. in München. Welche 2G- und 3G-plus-Regel gelten  in Bayern jetzt?

Corona-Kontrollen Gastro: Ablauf der Nachweispflicht in der Gastronomie

In Bayern müssen Wirte ab einer Inzidenz von 35 prüfen, ob Gäste in den Innenräumen geimpft, genesen oder getestet sind. Bayerns Gesundheitsminister vertraut darauf, dass das auch passiert. Aber werden die Kontrollen auch kontrolliert?
Es sei im Interesse der Gastronomen, das Ansteckungsrisiko in ihren Betrieben so gering wie möglich zu halten. „Daher vertraue ich darauf, dass sie die erforderlichen Nachweise kontrollieren. Klar ist jedoch auch, dass an die Gastronomen keine übertriebenen Anforderungen bei der Kontrolle der Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweise zu stellen sind. Die vorgezeigten Nachweise sind lediglich einer Plausibilitätskontrolle zu unterziehen“, sagt Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) auf BR-Anfrage.
Für die Feststellung und Ahndung von Verstößen sind die jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden mit Unterstützung der Polizei zuständig, teilt das Bayerische Gesundheitsministerium mit.
Zahlreiche Verstöße gegen die Corona-Regeln haben Polizei und Zoll nach Angaben der Deutschen Presse Agentur zuletzt bei der Kontrolle von Gaststätten in Nürnberg aufgedeckt. Es seien unter anderem die Maskenpflicht und die 3G-Regel nicht eingehalten worden, teilte die Stadt am Dienstag, 21.09., mit. Die Ermittler hatten am Samstag rund 30 Gaststätten, Lokale und Clubs kontrolliert. In 50 Fällen gab es Anzeigen.
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Gastronomie Regeln Brandenburg: Diese Maßnahmen gelten aktuell

In Brandenburg ist für Ungeimpfte der Nachweis eines negativen Corona-Tests für den Besuch der Gastronomie allgemein Pflicht. Vorgelegt werden muss ein Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist. Diese Testpflicht besteht nicht, wenn die Inzidenz in Landkreisen und kreisfreien Städten unter 20 liegt. Im Außenbereich ist das nicht notwendig.

Niedersachsen: Freiwillige 2G-Option für Gastronomie

Niedersachsen führt eine freiwillige 2G-Option für viele weitere Branchen ein, darunter auch die Gastronomie. Wie Regierungschef Stephan Weil (SPD) im Landtag in Hannover ankündigte, dürfen künftig Gastronomen auf eigenen Wunsch hin nur Geimpfte und Genesene einlassen. Besucher, die lediglich einen Corona-Test vorlegen, müssen draußen bleiben. Im Gegenzug werden dann die Masken- und Abstandspflicht ausgesetzt.

Clubs PCR-Test: Was kostet der Corona-Test für Ungeimpfte?

Es wird wieder getanzt, die Clubs dürfen in einigen Bundesländern wieder öffnen, darunter auch in Baden-Württemberg und Bayern. Wer eintreten will, muss allerdings einen PCR-Test vorweisen, es sei denn man hat bereits beide Corona-Impfungen erhalten und ist voll geschützt oder man ist nachweislich von Covid-19 genesen. Der PCR-Test dauert länger und ist deutlich teurer als ein Antigen-Schnelltest. Alle Infos zum PCR-Test und zu den Clubs in Bayern – die seit dem 1. Oktober wieder öffnen dürfen – hier.