2G-Regel, Testpflicht für Beschäftigte mit Kundenkontakt, Lockerungen der Maßnahmen bei Veranstaltungen – das alles war seit einiger Zeit in Baden-Württemberg im Gespräch. Seit Freitag, 15.10.21 gelten nun die Änderungen der neuen Corona-Verordnung.
  • Welche Corona-Regeln gelten jetzt für Test- und Maskenpflicht?
  • Welche Maßnahmen gelten je nach Warnstufe in Baden-Württemberg für Geimpfte und Ungeimpfte?
  • Was muss man aktuell in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, beim Friseur, in der Schule und Co. beachten?

Neue Corona Verordnung BW – das gilt seit dem 15.10.2021

In Baden-Württemberg galt bis zum 14.10.2021 noch die am 16. September erlassene Corona-Verordnung. Das baden-württembergische Kabinett hat am 13. Oktober 2021 einer Änderung der Verordnung zugestimmt. Die damit verbundenen neuen Regeln treten am Freitag, den 15. Oktober 2021 in Kraft.
Die bereits mit der letzten Verordnung eingeführten Stufen (Basis-, Warn- und Alarmstufe) sowie die damit verbundenen Regelungen bleiben bestehen. Jedoch werden sie ergänzt um einige Änderungen. Welche sind das?

Neue Corona-Regeln BW – Alle Änderungen im Überblick

Am Mittwoch, 13.10.2021, informierte das Sozialministerium Baden-Württemberg über die wesentlichen Änderungen, die mit der neuen Corona-Verordnung am 15.10.2021 in Kraft treten werden. Das Land fährt in der Corona-Politik zweigleisig: Auf der einen Seite wird bei Großveranstaltungen gelockert. Auf der anderen muss bei den Unternehmen mit Außenkontakt mehr getestet werden. Die Änderungen auf einen Blick:
  • Einführung eines 2G-Optionsmodells zur Lockerung der Maskenpflicht für den Publikumsverkehr in der Basisstufe
  • Ausweitung der Möglichkeit der Datenerhebung auf die Corona-Warn-App und vergleichbare Applikationen
  • Aufhebung der Personenobergrenze von 25.000 Teilnehmern bei Großveranstaltungen, sofern ausschließlich Geimpften und Genesenen Zutritt gewährt wird. Neben geimpften oder genesenen Personen sind auch Schüler, Schülerinnen und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zugelassen.
  • Aufhebung der Untersagung des Betriebs von Dampfbädern, Dampfsaunen und Warmlufträumen; der Zutritt ist nur für Genesene und Geimpfte (2G) zulässig
  • Ausweitung der zweimal wöchentlichen Testpflicht für ungeimpfte und nicht-genesene Beschäftigte sowie Selbstständige mit Außenkontakt auch in der Basisstufe

Polizei kontrolliert bald die Corona-Regeln in der Gastronomie in BW

Am 21. und 22. Oktober führt die Polizei verstärkt Kontrollen in der Gastronomie in Baden-Württemberg durch. Dabei soll überprüft werden, ob die aktuellen Corona-Regeln auch eingehalten werden.

Corona Schule BW: Regeln für Maskenpflicht werden gelockert

Trotz zahlreicher Corona-Fälle bei Kindern und Jugendlichen hält Baden-Württemberg an den Lockerungen der Maskenpflicht in Schulen ab Montag fest. Noch am Wochenende will das Kultusministerium eine geänderte Corona-Verordnung notverkünden.
Die Pläne sind schon bekannt: Schülerinnen und Schüler müssen am Platz keine Maske mehr tragen. „Auf den sogenannten Begegnungsflächen gilt die Maskenpflicht aber weiterhin – sie bleibt dort als Sicherheitszaun erhalten“, erläuterte das Ministerium. Auch Lehrer und Lehrerinnen können die Maske ablegen, wenn sie 1,5 Meter Abstand einhalten. „Selbstverständlich verbieten wir das Tragen der Maske nicht. Wer will, kann also im Klassenzimmer weiterhin freiwillig eine Maske tragen“, so Ministerin Theresa Schopper (Grüne).

Corona Verordnung Baden-Württemberg: Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte mit Kundenkontakt

Baden-Württemberg verschärft mit der neuen Corona-Verordnung die Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte in Unternehmen mit Publikumsverkehr. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa in der Gastronomie oder in Friseursalons müssen sich künftig zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen, wie das Sozialministerium am Mittwoch in Stuttgart mitteilte. Geimpfte und genesene Beschäftigte müssen sich nicht testen lassen. Bisher galt eine solche Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte mit Außenkontakt nur dann, wenn sich die Corona-Lage im Südwesten deutlich verschärft, also in der sogenannten Warn- und der Alarmstufe. Die neue Verordnung tritt an diesem Freitag in Kraft.
Das Land reagiert mit der Verschärfung auf einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom Montag. Danach ist der Paragraf 28 im Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage für die Einführung einer solchen Testpflicht geeignet. Die Maßnahme ist Teil der neuen Corona-Verordnung in Baden-Württemberg, die in Kürze verkündet werden soll.

Corona Gastronomie: Neue Regeln zur Maskenpflicht für Kellnerinnen geplant

Die Maskenpflicht für geimpfte oder genesene Beschäftigte zum Beispiel in der Gastronomie soll sehr bald wieder gelockert werden. Darauf haben sich Sozialminister Manne Lucha (Grüne) und der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink am Freitag in einem Gespräch geeinigt. Demnach können geimpfte oder genesene Mitarbeiter beispielsweise von Restaurants und Cafés auf eine Maske zum Schutz vor dem Coronavirus verzichten, sofern der Arbeitgeber einverstanden ist und dies der Arbeitsschutzverordnung entspricht.
Die aktuelle Corona-Verordnung, die noch eine Maskenpflicht vorschreibt, werde entsprechend angepasst, sagte Lucha der Deutschen Presse-Agentur. Er versprach eine „möglichst einfache und praktikable Anwendung für die Beschäftigten“. „Dann müssen geimpfte und genesene Beschäftigte bei 2G auf eigenen Wunsch auch keine Maske mehr tragen“, sagte Lucha. Die neuen Lockerungen sollen nicht nur für die Gastronomie gelten, sondern überall dort, wo bei Veranstaltungen oder in der Gastronomie ein sogenanntes Optionsmodell für geimpfte oder genesene Gäste gilt.

2G-Regeln in BW: Lockerungen bei Veranstaltungen

Schon länger bekannt ist, dass das Land auch größere Veranstaltungen ohne Maskenpflicht und Abstandsregeln erlaubt, wenn nur Geimpfte und Genesene zugelassen sind. Mit diesem 2G-Optionsmodell, das es in einigen Bundesländern schon länger gibt, kann es auch wieder volle Säle und volle Fußballstadien geben. „Neben geimpften oder genesenen Personen sind auch Schülerinnen und Schüler sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zugelassen“, schreibt das Ministerium. Bisher lag die Obergrenze für Großveranstaltungen bei maximal 25.000 Besuchern unter 3G-Bedingungen.
„Wir beobachten derzeit ein stabiles Infektionsgeschehen“, sagte Sozialminister Manne Lucha (Grüne). „Deshalb ermöglichen wir Veranstaltern und Anbietern mit dem Optionsmodell mehr Flexibilität.“ Der VfB Stuttgart und die TSG 1899 Hoffenheim haben schon angekündigt, diese Option nutzen zu wollen.
Minister Lucha warnte aber vor zu großer Sorglosigkeit: „Die Bewährungsprobe steht uns noch bevor, wenn sich die Menschen im Herbst und Winter wieder vermehrt in Innenräumen aufhalten.“ Mit dem Stufenmodell samt einer Warn- und einer Alarmstufe könne man früh reagieren, wenn dem Gesundheitssystem die Überlastung drohe.

2G-Regeln in der Gastronomie in Baden-Württemberg?

Schon bisher können Gastronomen und Veranstalter selbst entscheiden, ob sie nur Geimpfte oder Genesene zulassen - allerdings müssen die Gäste trotzdem Maske tragen und auf Abstand achten. Das soll nun wegfallen. Hintergrund sind die stagnierenden Infektionszahlen und die höhere Impfquote.
Der Hotel- und Gaststättenverband im Südwesten erklärte, die meisten Betriebe würden eher daran festhalten, auch Ungeimpfte mit Corona-Test zuzulassen, „um keine Gäste auszugrenzen“.

Corona-Regeln in BW je nach aktueller Stufe – Basisstufe, Warnstufe, Alarmstufe

Aktuell befindet sich Baden-Württemberg nicht in der Warn- oder Alarmstufe, sondern in der Basisstufe. Die Warnstufe gilt erst, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 8,0 oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 250 erreicht oder überschreitet.
Die Alarmstufe dann wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz noch höher liegt, genauer: an fünf Werktagen in Folge bei 12,0 oder darüber oder die Auslastung der Intensivbetten an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 390 erreicht oder überschreitet.
Momentan, am 15.10.21, liegt die Hospitalisierungsinzidenz in BW bei knapp über 2 – das bedeutet, das Land ist in der Basisstufe. Erst in der Warnstufe und Alarmstufe würden dann folgende Regeln gelten:
  • Basisstufe: In vielen Bereichen gilt für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen bei 3G eine PCR-Testpflicht. In der Warnstufe gibt es zudem Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte und genesene Personen. Ein Haushalt darf sich mit fünf weiteren Personen treffen. Ausgenommen von der Personenzahl sind genesene und geimpfte Personen, Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt. Auch Paare die nicht zusammen leben gelten als ein Haushalt.
  • Alarmstufe: In der Alarmstufe gelten abgesehen von den oben genannten Ausnahmen in vielen Bereichen für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G-Regel).

Übersicht der aktuellen Corona-Regeln in BW seit September

Grundsätzlich gelten in Baden-Württemberg in den meisten Bereichen folgende Regeln: Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Corona-App nutzen, regelmäßig Lüften und: Die medizinische Maskenpflicht ab sechs Jahre bleibt bei öffentlichen Veranstaltungen und in Innenräumen weiterhin bestehen. Ausnahmen:
  • Kinder bis einschließlich fünf Jahre
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig)
  • In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen, Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben
  • Im Freien nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft eingehalten werden kann

Gastronomie Regeln BW: Das gilt in Restaurants, Bars und Kneipen aktuell

In der Basisstufe, in der sich Baden-Württemberg, aktuell befindet, gilt in der Gastronomie, also in Restaurants, Mensen, Kantinen und auch in Kneipen und Bars für Innenräumen die 3G-Regel. Zutritt haben also nachweislich geimpfte, genesene und negativ getestete Personen. In Außenbereichen entfallen diese Regelungen und jeder hat Zutritt. In jedem Fall gilt die Maskenpflicht, wenn man nicht am Platz sitzt und Besucher müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen.
In der Warnstufe würden die sogenannten 3G-plus-Regeln gelten. Es dürfen nur Geimpfte und Genesene in die Innengastronomie. Getestete dürfen nur mit PCR-Test hinein. Im Freien gilt in der Warnstufe das klassische 3G-Modell. Für die Alarmstufe ist das 2G-Modell für die Gastronomie innen und außen vorgesehen. Das heißt: Es haben ausschließlich Geimpfte und Genesene Zutritt. Auch mit Corona-Test dürfen Ungeimpfte nicht in Restaurants, Bars und Co.

Friseur BW: Diese Corona-Regeln gelten beim Friseur

Für körpernahe Dienstleistungen wie Friseure in Baden-Württemberg gilt sowohl in der aktuell geltenden Basisstufe als auch in der Warnstufe die 3G-Regel. In der Alarmstufe gilt dann wie in anderen Bereichen auch die 2G-Regel. Ausgenommen sind zum Beispiel Logopädie, Physio- und Ergotherapie. In diesen Bereichen gelten gesonderte, lockerere Regeln.

Corona-Regeln in der Schule: Was gilt in BW zur Masken- und Testpflicht?

Das Land ist wieder in den Präsenzunterricht gestartet. Das Kultusministerium hat die Corona-Verordnungen Schule und Kita angepasst. Damit entfallen die inzidenzabhängigen Vorgaben, nach denen sich bisher die einschränkenden Maßnahmen bestimmt haben. Die Änderungen betreffen ferner Absonderungen im Falle einer Infektion sowie die Masken- und Testpflicht. Die Testpflicht an Schulen und Schulkindergärten wird das Kultusministerium fortführen. Hiervon ausgenommen sind Menschen, die geimpft oder genesen sind. Außerdem gilt die Maskenpflicht, und zwar unabhängig von der Inzidenz. Sie entfällt demnach auch nicht beim Unterschreiten eines früheren Schwellenwertes. Die Ausnahmen der Maskenpflicht bleiben allerdings bestehen. Masken müssen demnach beispielsweise nicht im fachpraktischen Sportunterricht oder im Unterricht in Gesang und mit Blasinstrumenten getragen werden. Beim Essen und Trinken sowie in den Pausenzeiten außerhalb des Gebäudes entfällt die Maskenpflicht genauso wie für Schwangere, die aufgrund der Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz im Unterricht eingesetzt werden können, sofern der Abstand von 1,5 Metern zu allen Personen immer sicher eingehalten werden kann.

Corona-Regeln BW: Das gilt bei Veranstaltungen und im Einzelhandel

Öffentliche Veranstaltungen sind in der Basisstufe in geschlossenen Räumen unter der Einhaltung der 3G-Regeln erlaubt. Draußen entfällt diese, wenn weniger als 5000 Personen teilnehmen oder Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Gilt die Warnstufe, ist draußen 3G und drinnen 3G-plus. Ab der Alarmstufe gilt 2G. Bei religiösen Veranstaltungen gilt wie überall die Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung, außerdem muss es entsprechende Hygienemaßnahmen geben. Bei Ausstellungen und Kongressen beispielsweise sind die Regeln strenger. In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel in der Basisstufe. Diese gilt in der Alarmstufe zusätzlich im Freien. Außerdem wird die 3G-Regel für Innenräume in dieser Verschärft – es gilt 3G+. Ist die Alarmstufe erreicht, tritt das 2G-Modell in Kraft.
Im Einzelhandel gelten in der Basisstufe und in der Alarmstufe noch keine Beschränkungen – außer der geltenden Maskenpflicht und Hygieneregeln. In der Warnstufe tritt die 3G-Regel in Kraft (Grundversorgung sowie Lieferung und Abholung ausgenommen).

Corona-Verordnung BW: 3G-plus in Clubs und Discos

Die Diskotheken in Baden-Württemberg haben seit September wieder geöffnet. Es gilt neben den Pflichten zur Kontakterfassung (zum Beispiel per Luca-App), zum Tragen einer Maske und zur Einhaltung eines Hygienekonzepts, selbst in der Basisstufe die 3G-plus-Regel für Innenräume. Im Freien gelten dieselben Regeln wie für öffentliche Veranstaltungen (siehe oben). Sobald die Warnstufe oder die Alarmstufe in Kraft tritt, gelten die 2G-Corona-Regelungen.

Kontaktbeschränkungen für private Treffen: Das steht in der Corona-Verordnung BW

Im Moment gibt es in Baden-Württemberg weder für private Zusammenkünfte noch für private Veranstaltungen Regelungen oder Beschränkungen der Personenzahl.
Während der Warnstufe gilt für private Treffen und Veranstaltungen, dass sich ein Haushalt mit noch fünf weiteren Personen treffen darf. Allerdings: Auch dann werden Geimpfte und Genesene, Personen bis einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, nicht mitgezählt. Zudem gelten Paare, die nicht zusammen leben, weiterhin als ein Haushalt. In der Alarmstufe gilt dasselbe, jedoch wird dann die Personenzahl auf einen Haushalt plus eine weitere Person begrenzt.

Fasnet 2022 in Baden-Würrtemberg: Regierung beschließt Fahrplan für die 5. Jahreszeit

In Baden-Württemberg soll der Fasching 2022 nicht wieder komplett ausfallen. Veranstaltungen und Umzüge sollen möglich sein. Unter welchen Bedingungen und wie die Regeln aussehen, erfahrt ihr in folgendem Artikel:

Inzidenz und Hospitalisierung in Baden-Württemberg

Die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen in Baden-Württemberg ist Anfang der Woche (12.10.2021) gestiegen: Wie das Landesgesundheitsamt in Stuttgart mitteilte, lag der Inzidenzwert bei 84,9. Pforzheim und Heidelberg markierten die beiden extremen Pole: In Pforzheim lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 192,0, in Heidelberg bei 38,4. Die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz stieg auf 2,13 nach zuletzt 2,05. Neben der Zahl der Covid-19-Patienten in Intensivbehandlung ist der Wert ausschlaggebend für mögliche strengere Maßnahmen - vor allem für Ungeimpfte. Die Zahl der Covid-Fälle auf Intensivstationen stieg um vier auf 181.

Neue Corona-VO im Oktober: Schnelltests sind kostenpflichtig

Zum 1. Oktober sind deutschlandweit Gesetzesänderungen und neue Regeln in Kraft getreten. So müssen seit dem 11. Oktober Schnelltests, die Ungeimpfte im Rahmen der 3G-Regelung als Nachweis benötigen, in der Regel selbst bezahlt werden. Für Kinder unter 12 Jahren und Menschen, die sich nicht impfen lassen können, bleiben die Tests kostenlos. Was kosten die Schnelltests für Ungeimpfte?

Umfrage: Die meisten halten Corona-Maßnahmen für angemessen

Quarantäne, Maskenpflicht, Abstand und Testpflicht: Trotz zahlreicher Vorgaben und mancher Einschränkung halten die meisten Menschen in Baden-Württemberg die aktuell geltenden Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie für angemessen. Allerdings hat das Verständnis in den vergangenen Monaten auch ein wenig abgenommen, wie eine am Donnerstag veröffentlichte Umfrage von Infratest dimap im Auftrag von SWR und „Stuttgarter Zeitung“ ergeben hat. Etwas mehr als die Hälfte der Baden-Württemberger (56 Prozent, minus 4 im Vergleich zu Februar 2021) stimmt der Verordnung weiter zu. Für etwa jeden vierten Wahlberechtigten (28 Prozent, plus 4) gehen die Maßnahmen zu weit, weitere 13 Prozent (minus 2) würden sich hingegen sogar strengere Vorgaben wünschen.