• Trotz hoher Corona-Zahlen hat für Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg am 13.09. der Unterricht wieder begonnen
  • Präsenzunterricht soll gewährleistet werden
  • Für die Quarantäne in der Schule gibt es neue Regeln
  • Maskenpflicht, Sport, Ausflüge und Lüften – was gilt laut der Corona-Verordnung aktuell an den Schulen in Baden-Württemberg?
Das Kultusministerium in Baden-Württemberg hatte bereits schon längere Zeit vor dem Schulstart neue Regeln innerhalb der Corona-Verordnung für Schule und Kita ausgearbeitet. Zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 wurden die Maßnahmen nun konkretisiert.

Corona-Test in der Schule in BW: Wie oft muss man sich testen?

Für ungeimpfte Kinder und Jugendliche sind in Baden-Württemberg in den ersten zwei Schulwochen zwei Schnelltests pro Woche Pflicht. Ab der dritten Schulwoche, also ab 27.09.21, müssen die Kinder dreimal in der Woche einen Corona-Schnelltest machen – bei PCR-Tests bleibt es bei zwei Pflichttests. Die Regel gilt nicht für Geimpfte und Genesene.

Testpflicht für Beschäftigte an Schulen in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg müssen sich alle Beschäftigten an Schulen und in Kitas täglich vor Dienstbeginn testen. Der Corona-Test ist jedoch nur Pflicht, wenn man nicht geimpft ist. Das heißt also, dass entweder einmalig ein Impfnachweis oder Genesenennachweis vorgelegt werden muss oder jeden Tag ein Nachweis über einen negativen Corona-Test. Die Durchführung des Tests muss von einer volljährigen Person, etwa einem Kollegen, überwacht und bestätigt werden.

Diese Regeln gelten an Schulen in BW für eine Quarantäne

Fünfmal Testen statt fünf Tage nicht in die Schule: Baden-Württemberg will die etwas stärker gelockerten Quarantäne-Regeln bei Corona-Fällen in Schulen und Kitas beibehalten. Das gilt im neuen Schuljahr:
  • Wer positiv auf Corona getestet wurde, muss in Quarantäne
  • Auf einen Corona-Fall in der Klasse folgt nicht automatisch Quarantäne für alle anderen Schüler.
  • Stattdessen müssen sich alle ungeimpften und nicht genesenen Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse fünf Tage lang mindestens mit einem Schnelltest pro Tag testen
  • Das Gesundheitsamt kann allerdings im Einzelfall trotzdem eine Quarantäne anordnen für Kontaktpersonen, falls die Maskenpflicht nicht eingehalten oder nicht ausreichend gelüftet wurde

Maskenpflicht in der Schule in BW: Ausnahmen bei Sport und Klassenarbeiten

Auch im neuen Schuljahr gilt in Baden-Württemberg in den Klassenzimmern unabhängig von den örtlichen Infektionszahlen Maskenpflicht. Ausnahmen von der Maskenpflicht in den Schulen gibt es unter anderem
  • im Sportunterricht (außer bei Hilfestellung)
  • bei Prüfungen, also Klassenarbeiten
  • beim Essen und Trinken
  • bei Pausen außerhalb der Gebäude
  • mit Attest
  • beim Singen und Spielen von Blasintstrumenten.

Ausflüge, Abstand, Lüften: Welche Regeln gibt es in der Schule in BW noch zu beachten?

„Wir haben den festen Vorsatz, Präsenzunterricht anzubieten und zu gewährleisten“, hatte Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) vor dem Schulstart gesagt. Doch an welche Regeln muss man sich in der Schule aktuell halten?
  • Zum Lüften schreibt die Corona-verordnung für Schulen in BW vor, dass Räume, in denen sich mehr als eine Person aufhält, alle 20 Minuten gelüftet werden müssen
  • Unterricht kann, sofern es keinen Covid-Fall in der „Kohorte“ gibt, ohne ein Abstandsgebot gehalten werden. Eine Abstandsempfehlung von 1,5 Metern gilt dennoch.
  • Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts, also etwa Ausflüge, sind im Inland für mehrere Tage möglich. Im Ausland sind sie bis 31.01.2022 untersagt
  • Schülerinnen und Schüler dürfen in der Mensa essen
  • Berufliche Orientierung ist möglich

An den Schulen in BW herrscht Präsenzpflicht

Laut Kultusministerium gibt es grundsätzlich eine Präsenzpflicht: Schülerinnen und Schüler, welche ein Zutritts- oder Teilnahmeverbot haben, weil sie keine Maske tragen oder sich nicht testen lassen, verletzen demnach ihre Schulpflicht. Diese Schüler können auch keinen Fernunterricht beanspruchen, so das Ministerium.