• Seit 16.09. ist in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung gültig
  • Für die aktuellen Corona-Regeln in BW gilt es damit nicht nur die 3G-Regel zu beachten, sondern auch eine mögliche 2G-Regel
  • Geimpfte, Genesene und Getestete haben derzeit noch Zugang zu verschiedenen Bereichen im öffentlichen Leben. Das könnte sich – je nach gültiger Stufe innerhalb des Warnsystems – aber schnell ändern
  • Statt eines Schnelltests müssen Nicht-Geimpfte in Baden-Württemberg in der „Warnstufe“ einen PCR-Test vorzeigen
  • Welche Corona-Maßnahmen muss man in der Gastronomie aktuell beachten und ab wann haben Ungeimpfte durch die 2G-Regel keinen Zutritt mehr?
Der Besuch im Restaurants, der Abend in der Bar – wer in Baden-Württemberg Zutritt zur Gastronomie haben möchte, muss entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Das sieht die aktuell gültige Corona-Verordnung – genauer die 3G-Regel – unabhängig von der Inzidenz so vor. Doch abhängig von der Situation in den Kliniken gilt in Baden-Württemberg ein dreistufiges Warnsystem. Mit einer höheren Einstufung reicht ein Schnelltest für Ungeimpfte nicht mehr aus. Doch ab wann braucht man einen PCR-Test? Und wann wird nicht geimpften Menschen durch die 2G-Regel in Baden-Württemberg der Zutritt zur Gastronomie verwehrt? Eine Übersicht.

Welche Corona-Regeln gelten aktuell in BW laut neuer Verordnung für die Gastronomie?

Wer in Baden-Württemberg den Innenbereich eines Lokals betritt, muss eine Maske tragen – mindestens eine medizinische (“OP-Maske“). Die Maskenpflicht gilt nicht am Platz. Aktuell gibt es dabei am Tisch keine maximale Anzahl von Haushalten.
Laut aktueller Corona-VO müssen die Kontaktdaten der Gäste dokumentiert werden. Das ist entweder analog auf Papier möglich oder über eine App – etwa die Luca-App.
Bei einem Außer-Haus-Verkauf oder beim Abholen von Getränken und Essen brauchen Kundinnen und Kunden keinen 3G-Nachweis und müssen sich nicht mit ihren Kontaktdaten registrieren.

Testpflicht für die Gastronomie in BW: Welche Art von Test braucht man im Restaurant?

Wer den Außenbereich eines Gastronomie-Betriebs besucht, braucht bei geltender „Basisstufe“ in Baden-Württemberg als Ungeimpfter keinen Nachweis über einen negativen Corona-Test. Ohne Test ist es als Nicht-Geimpfter jedoch nicht möglich, im Innenbereich Platz zu nehmen. Folgendes muss bei Corona-Tests beachtete werden, während die Basisstufe gilt:
  • Ein Schnelltest ist in der Gastronomie gültig, wenn er nicht älter als 24 Stunden ist.
  • Ein PCR-Test darf höchstens 48 Stunden alt sein.
  • Wie es in der Corona-Verordnung des Landes heißt, kann ein Corona-Schnelltest auch vor Ort unter Aufsicht des Betreibers durchgeführt werden.
  • Schüler benötigen keinen Corona-Test, sondern müssen nur ihren Schülerausweis vorlegen, da davon ausgegangen wird, dass sie sich regelmäßig in der Schule testen.
  • Für Kinder bis einschließlich fünf Jahre besteht ebenfalls keine Testpflicht.

3G-Regel und PCR-Test in der Gastronomie bei der Warnstufe in BW

Im dreistufigen Warnsystem, das in der neuen Corona-Verordnung Baden-Württembergs verankert ist, wird die Warnstufe ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8 erreicht oder die Auslastung der Intensivbetten in den Kliniken an zwei Werktagen hintereinander den Wert von 250 erreichen. Diese Stufe hat Auswirkungen auf das öffentliche Leben in Baden-Württemberg und damit auch auf die Gastronomie.
  • Geimpfte und Genesene erhalten bei Ausrufung der Warnstufe weiterhin Zutritt zur Gastronomie
  • Ungeimpfte müssen auch im Außenbereich die 3G-Regel beachten
  • In geschlossenen Räumen, also im Innenbereich eines Restaurants etwa, gilt für Ungeimpfte zwar noch die 3G-Regel, allerdings mit einer strengeren Auslegung. Ein Schnelltest reicht nicht mehr. Nicht-Geimpfte müssen in der Warnstufe einen PCR-Test vorlegen.
  • Darüber hinaus treten strengere Kontaktregeln für Ungeimpfte in Kraft: In der Warnstufe darf sich ein Haushalt nur noch mit fünf weiteren Person treffen

2G-Regeln in der Gastronomie in Baden-Württemberg während der Alarmstufe

Schon vor dem Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung drohten Ungeimpften in Baden-Württemberg Einschränkungen durch die 2G-Regel. Nun ist gewiss, dass nicht geimpften Menschen starke Einschränkungen in Kauf nehmen müssen, wenn die Alarmstufe ausgerufen wird. Das ist der Fall bei einer Hospitalisierungsinzidenz von 12 oder eine Intensivbettenauslastung von 390.
  • Geimpfte und Genesene erhalten auch in der Alarmstufe Zutritt zur Gastronomie
  • Wer jedoch als ungeimpft gilt, kann durch die 2G-Regel bei der Alarmstufe kein Restaurant mehr betreten, weder im Innenbereich noch im Außenbereich. Selbst mit PCR-Test gibt es dann keinen Zutritt.

Welche Einrichtungen zählen in Baden-Württemberg zur Gastronomie?

Es ist vorgegeben, welche Einrichtungen in Baden-Württemberg zur Gastronomie zählen. Das sind unter anderem:
  • Restaurants
  • Kneipen
  • Gaststätten
  • Imbisse
  • Bewirtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben
  • Shisha-Bars
  • Raucher-Lokale
Nicht dazu zählen Betriebskantinen, Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz. Ebenso zählen Discos und Clubs nicht zur Gastronomie. In letztere erhält man ungeimpft nur Einlass, wenn man einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen kann.