Nachdem es im Jahr 2022 zeitweise die Möglichkeit gab mit dem 9-Euro-Ticket die öffentlichen Verkehrsmittel in ganz Deutschland zu nutzen, soll es 2023 nun einen Nachfolger geben: Das 49-Euro-Ticket. Im Rahmen der Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Bevölkerung während der Energiekrise haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, das 49-Euro-Ticket in ganz Deutschland anzubieten. Doch noch vor seiner tatsächlichen Einführung sorgt das 49-Euro Ticket für viel Aufregung und Diskussionen. Nach wie vor bestehen viele Unklarheiten. Viele Menschen fragen sich, ab wann das 49-Euro-Ticket erhältlich ist, ab wann es gilt und für welche Züge, ob es nur digital erhältlich ist oder welche Konsequenzen für Semester- und Jobtickets durch die Einführung entstehen. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen zur neuen Ticketoption.

Wann kommt das 49-Euro-Ticket?

Das 49-Euro-Ticket soll ab 1. März 2023 in ganz Deutschland gelten. Erhältlich sein wird es allerdings bereits ab dem 3. April 2023, das teilte die Bundesregierung am 1. Februar mit.

Wie lange ist das 49-Euro-Ticket gültig?

Das 49-Euro-Ticket soll als Monatsabo eingeführt werden. Das heißt, dass es jeden Monat automatisch verlängert wird. Jeden Monat fallen dann erneut die Kosten von 49 Euro für das Ticket an. Gleichzeitig ist es aber auch monatlich kündbar. Im Gegensatz zum 9-Euro-Ticket ist das 49-Euro-Ticket als dauerhaftes Angebot geplant. Der Preis könnte sich allerdings ändern. Für zwei Jahre ist der monatliche Preis von 49-Euro festgesetzt, danach könnten sich die Kosten erhöhen.

Für welche Züge gilt das 49-Euro-Ticket?

Das 49-Euro-Ticket gilt deutschlandweit für Busse und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr. Egal, in welchem Verkehrsverbund man also das Ticket kauft, darf man damit also Regionalbahnen, U-Bahn, Bus und Co. in ganz Deutschland nutzen. Laut § 2 des Regionalisierungsgesetzes der Bundesländer gelten diejenigen Verkehrsmittel als Teil des ÖPNV, die einen Radius von bis zu 50 Kilometern Fahrtweg nicht überschreiten oder innerhalb einer Beförderungszeit von bis zu einer Stunde liegen. Fernverkehrszüge wie ICE, IC oder EC dürfen mit dem 49-Euro-Ticket nicht genutzt werden.

Gilt das 49-Euro-Ticket auch für Fernbusse?

Nach aktuellem Stand ist das 49-Euro-Ticket nicht für Fernbusse gültig. Angebote wie Flixbus oder Flixtrain können also nicht mit dem 49-Euro-Ticket genutzt werden.

Digital, Chipkarte oder Papier: In welcher Form gibt es das 49-Euro-Ticket?

Langfristig soll es das 49-Euro-Ticket nur noch digital geben. Dadurch sollen Daten generiert werden, die die Nachverfolgung der zurückgelegten Strecken der Nutzerinnen und Nutzer ermöglichen, wodurch der Nahverkehr verbessert werden soll. Um Menschen ohne Smartphone nicht auszuschließen, soll es jedoch übergangsweise die Möglichkeit geben, das Ticket in Papierform oder als Chipkarte zu erhalten.

49-Euro-Ticket und Semesterticket – Was gilt für Studierende?

Aktuell ist noch unklar, wie sich das 49-Euro-Ticket auf die Regelungen zu den Semestertickets auswirken wird. Eine Möglichkeit wäre, dass die Begrenzung der Semestertickets auf ihren jeweiligen Gültigkeitsbereich aufgehoben wird und die Tickets somit wie das 49-Euro-Ticket in ganz Deutschland gelten.

49-Euro-Ticket: Gibt es Zuschüsse für den Arbeitgeber?

Mit der Einführung des 49-Euro-Tickets gibt es für Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket auszustellen. Dies bringt neben dem größeren Nutzungsgebiet auch einen preislichen Vorteil mit sich: Sobald Arbeitgeber mindestens 25 Prozent der Kosten des Jobtickets übernehmen, werden zusätzliche fünf Prozent der Kosten von Bund und Ländern übernommen. Arbeitnehmer können so circa 30 Prozent der Kosten für das Ticket sparen und bezahlen selbst nur noch einen Anteil von 34,30 Euro pro Monat.

Darf man mit dem 49-Euro-Ticket das Fahrrad mitnehmen?

Eine kostenlose Fahrradmitnahme ist nicht im 49-Euro-Ticket enthalten. Wer sein Fahrrad mit Bus und Bahn transportieren möchte, muss also ein zusätzliches Ticket lösen. Die entsprechenden Konditionen unterscheiden sich zwischen den Verkehrsverbünden.

Teurer oder billiger - Weitere Änderungen, die sich 2023 auf unser Geld auswirken

Durch geänderte Gesetze gibt es ab 2023 weitere Dinge, die sich auf unseren Kontostand auswirken. Hier sind die wichtigsten Neuerungen: