Tödlicher Hochbrücken-Unfall: Baufirma Porr zu Anschuldigungen: „Können wir nicht nachvollziehen“

Meik Müller aus der Geschäftsführung der Firma Porr am Tag nach dem Unglück an der Unfallstelle.
Moritz Hagemann (Archiv)- Porr widerspricht Anschuldigungen zum Horber Hochbrücken-Unfall und teilt die Bewertung nicht.
- Die Firma respektiert das Gerichtsverfahren und unterstützt Behörden bei der Aufklärung.
- Porr betont: Gegen Verantwortliche des Unternehmens gab es keine behördlichen Vorwürfe.
- Der Verteidiger des Kranführers sieht Versäumnisse in der Sicherheitsorganisation vor Ort.
- Er fordert Freispruch für den 38-Jährigen, der einen Strafbefehl nicht akzeptiert hat.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Diskussionen um den tödlichen Hochbrücken-Unfall in Horb gehen weiter: Am späten Donnerstagabend, 18. Juni, hat die vom Regierungspräsidium Karlsruhe für den Bau beauftragte Firma Porr auf das Statement des Rechtsanwaltes des beteiligten Kranführers reagiert. „Die darin enthaltenen Ausführungen und Bewertungen einzelner Abläufe oder Verantwortlichkeiten haben wir zur Kenntnis genommen“, teilt das Unternehmen mit Sitz in München mit. „Diese können wir nicht nachvollziehen und teilen sie auch nicht.“
Die Klärung des Unfallhergangs sowie der Verantwortlichen sei Gegenstand des Gerichtsverfahrens. „Dieses Verfahren respektieren wir ausdrücklich“, heißt es aus der Münchener Porr-Pressestelle. Und weiter: „Selbstverständlich unterstützen wir die zuständigen Behörden und die Staatsanwaltschaft bei der weiteren Aufklärung – wie bisher – uneingeschränkt.“
Das Unternehmen betont auch, dass Vorwürfe gegen Porr-Verantwortliche „im gesamten Ermittlungsverfahren seitens der Ermittlungsbehörden nicht an das Unternehmen herangetragen wurden“. Diese gab es hingegen von Matthias Koch, dem Verteidiger des Kranführers, der sich wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung in drei tateinheitlichen Fällen verantworten muss. Koch hatte am Mittwoch, 17. Juni, eine Mitteilung verschickt und sieht darin den „Kern des Unglücks in der Sicherheitsorganisation vor Ort“.
So sei sein Mandant, der 38-jährige Kranführer, nicht ausreichend über die Gefahren informiert und eingewiesen worden. Koch fordert für seinen Mandanten Freispruch. Der Strafbefehl, gegen den der Verteidiger vorgeht, sieht eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten auf Bewährung sowie eine Geldbuße von 10.000 Euro vor.
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