Horber Hochbrücken-Unfall: Fahrlässige Tötung in drei Fällen – was dem Kranführer jetzt droht

Zwei Polizisten begutachten die abgestürzte Gondel.
Christoph Schmidt/dpa- Ermittlungen zum Horber Hochbrücken-Unfall sind abgeschlossen – Strafbefehl gegen Kranführer.
- Vorwurf: fahrlässige Tötung in drei Fällen, ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.
- Zusätzlich soll er als Auflage einen niedrigen fünfstelligen Eurobetrag zahlen.
- Begründung: zu früher Rechtsschwenk, Sicherungsseil übersehen, Kollision führte zum Abriss.
- Technische Mängel wurden ausgeschlossen. Einspruch gegen den Strafbefehl ist binnen zwei Wochen möglich.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Nach dem tödlichen Unfall an der Horber Hochbrücke im Mai 2025 sind die Ermittlungen nun abgeschlossen. Der Kranführer, der die abgestürzte Gondel steuerte, soll wegen fahrlässiger Tötung in drei tateinheitlichen Fällen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung bekommen und zudem als Bewährungsauflage einen niedrigen fünfstelligen Eurobetrag bezahlen. Das teilte die Erste Staatsanwältin Sama Martina von der Staatsanwaltschaft Rottweil am Donnerstag mit. Der Kranführer kann gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen – dann würde öffentlich vor Gericht verhandelt werden. Ansonsten wäre die Strafe rechtskräftig.
Martina begründet den durch das Horber Amtsgericht erlassenen Strafbefehl: „Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, den Unfall unter Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt dadurch verursacht zu haben, dass er mit dem Kran während des Hubvorgangs zu früh einen leichten Rechtsschwenk vollzog und hierbei das horizontal gespannte Sicherungsseil zwischen Brückenpfeiler und Hilfsgerüst übersah.“
In der Folge kollidierte das Kranseil, an welchem die Transportgondel hing, kurz vor Erreichen der angepeilten Arbeitsplattform, die sich in 60 Metern Höhe befand, mit einem der beiden dort verlaufenden Sicherungsseile. Diese waren „bereits seit mehreren Wochen“, so Martina, in einer Höhe von 55 Metern dort angebracht, um das Gerüst gegen Schwanken und Umkippen zu sichern. Die aufgrund der fortdauernden Aufwärtsbewegung entstehenden Kräfte hätten zunächst zu einem Schwanken der Gondel und des Krans und letztlich innerhalb kürzester Zeit zu einem Abriss des Kranseils geführt, so die Staatsanwältin. „Technische Mängel konnten im Rahmen der durchgeführten Begutachtung ausgeschlossen werden.“

Unmittelbar nach dem Unfall war dieses abgerissene Seil zu sehen.
Moritz Hagemann (Archiv)Minister mahnte zur Sorgfalt
Bei dem Unfall waren drei Männer im Alter zwischen 40 und 46 Jahren gestorben. Sie hatten durch die Wucht des Aufpralls aus großer Höhe keine Überlebenschance. Die Gondel war am Haken der Kranflasche eines 105 Meter hohen Arbeitskrans eingehängt. Der damalige Verkehrsminister Winfried Hermann war am Tag danach nach Horb gekommen und versprach eine lückenlose Aufklärung. Der Grünen-Politiker sah den Unfall schon damals als „Ermahnung, dass wir auf Baustellen höchste Sorgfalt walten lassen müssen“. Denn Bauen sei immer noch sehr gefährlich.
Seit dem 20. Mai 2025 liegt ein großer Schatten über dem sogenannten Horber Jahrhundertprojekt. Die Solidarität in der Stadtgesellschaft war groß: Viele Menschen legten Blumen nieder, bei einer Gedenkfeier kamen zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in die Horber Stiftskirche. Am ersten Jahrestag des Unfalls hatten die Stadt Horb und das Regierungspräsidium Karlsruhe gemeinsam einen Stein mit einer Gedenktafel enthüllt.
Die Bauarbeiten an der Horber Hochbrücke werden nach aktuellem Stand im Jahr 2028 abgeschlossen sein. Schon vor dem Unfall war klar, dass das anvisierte Bauende Ende 2026 nicht zu halten sein wird. Nach Fertigstellung sollen Autos in einer Fahrbahnhöhe von 70 Metern über das Neckartal rollen und die Innenstadt entlasten.
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