Tödlicher Horber Hochbrückenunfall
: Jetzt wehrt sich der Kranführer – weshalb er Freispruch fordert

Der Rechtsanwalt des Kranführers erhebt schwere Vorwürfe gegen die Baufirma Porr: Der Kranführer sei erstmals am Unglückstag auf diesem Kran eingesetzt und nicht ausreichend eingewiesen worden.
Von
Moritz Hagemann
Horb am Neckar
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Hochbrücke: Hochbrücke

Die Horber Hochbrücke am Tag des Unfalls. Oben am Bildrand ist die Arbeitsplattform zu sehen, auf die die Arbeiter gebracht werden sollten.

Moritz Hagemann (Archiv)
  • Kranführer wehrt sich gegen Vorwürfe zum Horber Hochbrückenunfall und fordert Freispruch.
  • Drei Arbeiter stürzten am 20. Mai 2025 in einer Gondel aus etwa 55 Metern in den Tod.
  • Staatsanwaltschaft wirft einen zu frühen Rechtsschwenk vor, doch der Anwalt bestreitet das.
  • Anwalt: Keine Einweisung, Seile neu und aus der Kabine kaum erkennbar – Kennzeichnung erst nachher.
  • Porr sieht keine sicherheitsrelevanten Mängel, setzte aber zusätzliche Schulungen mit der BG Bau um.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Diese Aussage ist eindeutig: „Da unseren Mandanten nach unserer Überzeugung keine Schuld trifft, werden wir Freispruch beantragen“, heißt es in einer Mitteilung des Frankfurter Rechtsanwaltes Matthias Koch, der den am Horber Hochbrückenunfall beteiligten Kranführer (38) vertritt. Schon vor der Verhandlung am Horber Amtsgericht wehrt sich der Kranführer damit am Mittwoch erstmals öffentlich gegen die von der Staatsanwaltschaft Rottweil erhobenen Anschuldigungen.

Doch von vorn: Am 20. Mai 2025 waren bei dem Unfall an der Horber Hochbrückenbaustelle drei Arbeiter im Alter zwischen 40 und 46 Jahren aus etwa 55 Metern in einer Transportgondel in den Tod gestürzt. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Kranführer, „den Unfall unter Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt dadurch verursacht zu haben, dass er mit dem Kran während des Hubvorgangs zu früh einen leichten Rechtsschwenk vollzog und hierbei das horizontal gespannte Sicherungsseil zwischen Brückenpfeiler und Hilfsgerüst übersah“, wie sie in der vergangenen Woche mitgeteilt hatte.

Keine Einweisung in die Sicherheitsseile

Dem widerspricht Koch: „Unser Mandant hat keinen Schwenk durchgeführt.“ Ein Schwenk nach rechts sei gar nicht angezeigt gewesen, „da die Plattform, auf die die verunglückten Arbeiter befördert werden sollten, einen Schwenk nach links erfordert hätte“, so der Rechtsanwalt weiter. „Die technischen Untersuchungen stellten fest, dass der genaue Unfallhergang nicht eindeutig rekonstruierbar ist und der Abriss des Seils auch durch ein Verhaken der Kabine in der Aufwärtsbewegung ohne aktives Schwenk-Manöver erfolgen konnte.“ Für Koch beruht die Annahme eines fehlerhaften Manövers daher „auf Spekulation, nicht auf technischen Beweisen“.

Der Rechtsanwalt sieht den „eigentlichen Kern des Unglücks in der Sicherheitsorganisation vor Ort“. Zum einen seien die Sicherungsseile erst wenige Wochen vor dem Unfall montiert worden. Koch: „Unser Mandant war allerdings ausschließlich auf einem anderen Kran eingesetzt, dessen Schwenkbereich nicht von den Seilen betroffen war. Er hatte daher keine Kenntnis über die Existenz dieser Seile. Erst am Unfalltag wurde er auf den betroffenen Kran verlegt.“ Das sei „ohne jegliche Einweisung über diese neu entstandene Gefahr“ passiert, teilt der Rechtsanwalt mit, ohne die ausführende Baufirma beim Namen zu nennen.

Kranführer leidet massiv unter den Folgen

Laut Koch belegen „Sachverständige sowie Zeugenaussagen übereinstimmend, dass die dünnen Stahlseile von der Führerkabine aus kaum oder gar nicht erkennbar waren“. Erst nach dem Unfall seien Kennzeichnungen angebracht worden. Der Anwalt findet daher: „Es ist unangemessen, einen Fahrer strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, ein Hindernis nicht zu sehen, das weder markiert noch kommuniziert wurde.“

Koch appelliert: „Der Tod dreier Arbeitskollegen ist ein schreckliches Ereignis, dessen Opfer unsere volle Anteilnahme verdienen. Unser Mandant leidet ebenfalls noch immer gesundheitlich massiv unter den Folgen des Unglücks. Gerade deshalb darf die Aufarbeitung dieses Unglücks nicht dazu dienen, eventuelle Mängel bei Planung, Überwachung und Unterweisung auf dem Rücken eines einzelnen Angestellten abzufedern.“

Porr: „Keine Anhaltspunkte auf sicherheitsrelevante Mängel“

Schon bevor sich Matthias Koch öffentlich im Namen seines Mandanten gegen die Anschuldigungen wehrte, hatte die SÜDWEST PRESSE bei der ausführenden Baufirma Porr nachgefragt. Der von der Staatsanwaltschaft beschuldigte Kranführer sei kein Porr-Mitarbeiter, sondern über ein externes Unternehmen eingesetzt gewesen, heißt es zu Wochenbeginn aus der Pressestelle in München. „Nach unseren Kenntnissen ist er nicht mehr in seinem Beruf tätig“, teilt die Firma mit.

Tödlicher Unfall Horber Hochbrücke 20.5.2025: Bei einem Arbeitsunfall am Dienstag, 20. Mai, auf der Hochbrücke in Horb sind drei Menschen ums Leben gekommen.

Das abgerissene Seil baumelte nach dem Unfall in der Luft.

Moritz Hagemann (Archiv)

Die Porr-Pressestelle betont, dass die Ermittlungen „keine Anhaltspunkte auf sicherheitsrelevante Mängel auf der Baustelle und an den technischen Einrichtungen ergaben“. Konsequenzen habe es trotzdem gegeben: „Unabhängig davon haben wir in enger Abstimmung mit der BG Bau zusätzliche Maßnahmen umgesetzt“, erklärt ein Firmensprecher. Das seien „insbesondere erweiterte Schulungen für Kranführer und eine verstärkte Sensibilisierung aller Mitarbeitenden für sicherheitsrelevante Themen“.

Der Unfall wird nun vor Gericht aufgearbeitet

Klar ist aber auch: Die Mitteilung des Rechtsanwaltes wirft kein gutes Licht auf die Baufirma. Die Details werden nun vor Gericht geklärt – ein Termin für die Verhandlung in Horb steht noch nicht fest. Diese gibt es, weil der Kranführer gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Einspruch eingelegt hatte. Dieser sah eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro vor.

Die Arbeiten an der Baustelle waren sechs Tage nach dem Unfall wieder aufgenommen worden, zunächst allerdings auf freiwilliger Basis. Inzwischen sind nach Firmenangaben rund 60 Mitarbeitende an der Hochbrücke tätig. Seit dem Unfall hat es dort keine Zwischenfälle mehr gegeben – zumindest keine, von denen die Öffentlichkeit erfahren hat. Die Gondeln, die im Mai 2025 noch eingesetzt wurden, um die Arbeiter auf die Plattformen zu bringen, seien im aktuellen Baufortschritt nicht mehr erforderlich. Die Bauarbeiten sollen bis 2028 andauern.

Zuspruch für den beteiligten Kranführer

In den sozialen Medien gab es schon nach der Mitteilung zum Abschluss der Ermittlungen Zuspruch für den beschuldigten Kranführer. Eine Nutzerin schrieb auf dem Facebook-Kanal der SÜDWEST PRESSE: „Ich möchte nicht wissen, wovon er nachts aufwacht, was für Albträume er seit diesem Tag hat.“ Ein anderer Nutzer befand: „Der arme Kranführer ist schon gestraft genug.“ Er sei ein Bauernopfer, heißt es in weiteren Kommentaren über den Kranführer, er werde als kleinstes Glied der Kette nun verantwortlich gemacht für einen Unfall, hinter dem manche Beobachter größere Sicherheitsmängel vermuten – die nun auch Rechtsanwalt Matthias Koch andeutet, obwohl die zuständigen Ermittler menschliches Versagen als einzigen Grund sehen.

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