- Die Inzidenz und die Corona-Zahlen in Tschechien sind vergleichen mit vielen anderen Ländern in Europa aktuell niedrig.
- Deutschland wird von Tschechien der „grünen Kategorie“ zugeordnet.
- Dennoch gelten für die Einreise einige Bestimmungen.
- Welche Regeln muss man in Tschechien bei Nachweisen für Corona-Tests, Impfung & Co. beachten?
- Sind Reisen nach Tschechien im Sommer 2021 möglich?
Die Zahl der Neuinfektionen blieb in Tschechien zuletzt auf einem niedrigen Niveau. Nach aktuellen Zahlen steckten sich innerhalb von sieben Tagen 12 Menschen je 100.000 Einwohner mit dem Coronavirus an. Trotzdem gelten für die Einreise nach Tschechien und Rückreise nach Deutschland bestimmte Regeln. Die Bundesregierung stuft Tschechien seit Sonntag, 6. Juni, jedoch nicht mehr als Risikogebiet ein.
Einreise nach Tschechien: Diese Regeln und Bestimmungen gelten
Die Regierung in Prag fährt aus Sorge vor der ansteckenderen Delta-Variante weiter einen vorsichtigen Kurs. Momentan setzt die Tschechische Republik das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie zugerechnet. Deutschland ist derzeit der grünen Kategorie zugeordnet. Die Einreise aus Deutschland sowie allen anderen EU-Ländern ist aus jeglichem Grund möglich.
Corona-Test, Impfnachweis, Anmeldung: Einreisebestimmungen für Tschechien
Wer aus Deutschland nach Tschechien einreisen will, muss entweder
- negativ auf das Coronavirus getestet sein (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Antigentest nicht älter als 48 Stunden)
- vollständig geimpft
- oder genesen sein.
- Zudem ist vorab ein Online-Meldeformular auszufüllen. Ausnahmen gelten für den Transit und den kleinen Grenzverkehr.
Lockerungen der Corona-Regeln in Tschechien
In Tschechien sind am Sonntag, 01.08.2021. weitere Corona-Lockerungen in Kraft getreten. Wer geimpft, getestet oder von einer Covid-Erkrankung genesen ist, darf in den schon länger wieder geöffneten Diskotheken nun auch wieder auf die Tanzfläche. Bislang war Tanzen wegen des Infektionsrisikos verboten. Schwimmbäder dürfen wieder Badegäste ohne Beschränkung der Personenzahl aufnehmen. An Sport- und Kulturveranstaltungen dürfen wieder bis 7000 Menschen im Freien und 3000 in Innenräumen teilnehmen, wenn alle einen Covid-Pass haben.
Auch zahlreiche andere Begrenzungen der Besucherzahlen fallen weg oder werden abgemildert. Das gilt etwa für Ausstellungen sowie Kultur- und Sportveranstaltungen. Nicht in allen Fällen ist ein Covid-Zertifikat als Bedingung für die Lockerungen vorgeschrieben. So sind etwa Besichtigungen von Schlössern oder Führungen durch Zoos auch ohne Nachweis erlaubt, wenn die Teilnehmerzahl die 20 nicht überschreitet.
Die Regierung begründet die Lockerungen damit, dass sich die Lage stabilisiert habe. Nach Angaben des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) fiel die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in Tschechien binnen 14 Tagen zum Ende der Woche auf 26,75 - ein ähnlicher Wert wie in Deutschland.
Testpflicht für Reiserückkehrer bei Einreise nach Deutschland seit 1. August
Seit Sonntag, 01.08.2021 gilt für Reiserückkehrer eine Verschärfung der Corona-Regeln. Es gilt nun eine Einreise-Testpflicht. Alle Personen ab zwölf Jahren müssen bei ihrer Einreise nach Deutschland nachweisen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis.
Aktuelle Corona-Zahlen: Inzidenz in Tschechien ist relativ niedrig
Die Fallzahlen in Tschechien sinken in den vergangenen Tagen und Wochen stetig. Hier sind die aktuellen Zahlen (06.08.2021):
- 7-Tage-Inzidenz: 11,1
- Neuinfektionen: 227
- Infektionen insgesamt: 1.674.410
- Neue Todesfälle: 0
- Todesfälle insgesamt: 30.371
- Impfquote (Erstimpfung): 53,23 Prozent
- Impfquote (vollständig): 46,39 Prozent
Corona in Tschechien: Aktuelle Situation und Beschränkungen
Die Hotels in Tschechien sind vielerorts noch vergleichsweise leer. Getestet, genesen oder geimpft muss jeder sein, der eine Gaststätte, ein Kino, ein Schwimmbad oder ein Konzert besuchen will. In Geschäften und im ÖPNV gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
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