• Ab 1.August müssen Einreisende nach der Urlaubs-Reise einen negativen Corona-Test nachweisen
  • Grund dafür sind steigende Corona-Zahlen und Inzidenzwerte in Deutschland und in beliebten Urlaubsländern
  • Die Testpflicht soll nicht nur wie bisher am Flughafen gelten, sondern auch bei der Einreise bzw. Rückreise mit dem Auto oder der Bahn
Urlauber müssen sich ab 1. August auf erweiterte Testpflichten bei der Rückkehr nach Deutschland gefasst machen. Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zum Ende der Sommerferien zu verhindern, tritt an diesem Sonntag eine Testpflicht für Urlaubsheimkehrer in Kraft. Alle Menschen ab zwölf Jahren müssen bei ihrer Einreise nach Deutschland nachweisen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Eine solche Vorgabe gibt es bisher schon für alle Flugpassagiere. Künftig gilt sie für alle Verkehrsmittel - also auch bei Einreisen per Auto oder Bahn.

Einreise-Testpflicht startet - Bußgeld bei Verstößen

Die baden-württembergische Landespolizei warnt bereits vor Bußgeldern, sollten Einreisende die Vorgaben verletzen. „Ich empfehle jedem, nicht zu versuchen die Testpflicht zu umgehen“, sagte Ralf Kusterer, der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft in Baden-Württemberg, den Stuttgarter Nachrichten. Wer an der Grenze erwischt werde, riskiere nicht nur ein Bußgeld, sondern auch, dass er nicht einreisen dürfe.

Corona-Gipfel: Bund-Länder-Treffen am 10. August

Wie soll Deutschland in der Corona-Pandemie weiter vorgehen? Welche Corona-Maßnahmen wird es künftig geben? Über diese Frage werden die Ministerpräsidenten der Länder am 10. August diskutieren. Sie werden sich über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie abstimmen, teilte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) und Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD) mit. Alle Infos dazu liefert folgender Artikel:

Rückkehr aus dem Urlaub 2021: Das sind die Corona-Regeln bisher

Bei den Corona-Regeln für Einreisen nach Deutschland gilt seit Mittwoch eine kleinere Änderung bei den Quarantäne-Vorgaben. Wer aus einem Gebiet mit neuen, ansteckenderen Virusvarianten kommt, kann die vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne nun mit einem negativen Test vorzeitig beenden, wenn die Region noch während der Quarantänezeit herabgestuft wird - zu einem Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet mit hohen Infektionszahlen. Grundsätzlich ist vorzeitiges „Freitesten“ für Einreisende aus Virusvariantengebieten sonst nicht möglich
Derzeit gilt die Testpflicht nur für Menschen, die per Flugzeug nach Deutschland einreisen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte der „Bild“-Zeitung (Mittwoch) gesagt, dass nachweislich Geimpfte oder Genesene kein negatives Testergebnis nachweisen müssten.
Seehofer und auch Söder sagten, dass die Kontrollen im Individualverkehr stichpunktartig erfolgen sollten. Stationäre Grenzkontrollen wolle keiner und mache auch keiner, sagte Söder.

Corona-Schnelltests soll es für Studierende bald nicht mehr kostenlos geben

Aus Sicht von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer sollten ungeimpfte Studierende Corona-Schnelltests künftig selbst bezahlen müssen. „Es ist inzwischen ja landesweit für jeden möglich, sich kostenlos gegen das Coronavirus impfen zu lassen und sich und andere so zu schützen“, sagte die Grünen-Politikerin im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Überall im Land bekomme man inzwischen problemlos einen Impftermin. „Ich finde, wer diese Angebote nicht annehmen möchte und sich ohne Vorliegen medizinischer Gründe gegen eine Impfung entscheidet, sollte sich selbst um Tests kümmern“, sagte Bauer. Weiterhin kostenlose Schnelltests seien aus ihrer Sicht das falsche Signal. Die Ministerin hat für das kommende Wintersemester wieder deutlich mehr Präsenzveranstaltungen angekündigt. Mehr als die Hälfte des Studienangebots soll demnach in den Unis stattfinden können. Sind Studierende getestet, geimpft oder genesen und tragen sie eine Maske, muss auch kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Bei geringeren Abständen kann die Kapazität der Räume nach der Corona-Verordnung zu 60 oder, sofern die Inzidenz unter 50 liegt, bis zu 75 Prozent genutzt werden – eine zentrale Forderung der Hochschulen. Wird der Mindestabstand eingehalten, fallen die Vorgaben weg. Die Hochschulen gehen aber nach Ministeriumsangaben davon aus, dass ohne die sogenannte 3G-Regel und ohne Masken nur 10 bis 20 Prozent der Lehre in Präsenz ablaufen kann.