Während der Corona-Pandemie hat sich eine Reihe neuer Begrifflichkeiten im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert. Aber was meinen wir eigentlich genau, wenn wir von Lock- oder Shutdowns, Ausgangssperren und Sperrstunden sprechen? Ein Leitfaden durch das Corona-Begriffschaos.
Ausgangssperre - was bedeutet das genau?
Eine Ausgangssperre ist eine politisch, militärisch oder polizeilich angeordnete Maßnahme. Tritt eine Ausgangssperre in Kraft, ist es verboten, bestimmte öffentliche Plätze und Straßen zu betreten. Die Einschränkungen können aber auch so weit gehen, dass Bürger ihr Haus oder ihre Wohnung nicht mehr verlassen dürfen. Dieses Verbot nennt man auch Ausgeh- oder Ausgangsverbot.
Auch die Teilnahme an Versammlungen oder an Teamsportarten kann im in Zuge dieser Maßnahme verboten werden.
Die umfassendste Form einer Ausgangssperre ist eine Situation, in der ein ausnahmsloses Ausgehverbot besteht. Bestehen Möglichkeiten, das Haus zu verlassen, spricht man von Ausgangsbeschränkungen.
Wann gilt die Ausgangssperre?
Ausgangssperren werden ausgesprochen, wenn sich ein Land in einem Ausnahmezustand befindet, und dienen dazu, die Menschen zu schützen. Ein Ausnahmezustand besteht zum Beispiel dann, wenn sich eine Seuche ausbreitet oder Krieg herrscht.
In der Regel ist eine Ausgangssperre zeitlich und räumlich begrenzt.
Im Frühling verhängten mehrere Regionen in Deutschland Ausgangsbeschränkungen. Eine bundesweite Ausgangssperre galt in Deutschland bisher noch nicht.
Momentan besteht eine Ausgangssperre beispielsweise in Frankreich. Dort dürfen die Bürger zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr morgens ihr Haus nicht verlassen. In bestimmten Fällen können Ausnahmen von der „couvre-feu“ gewährt werden:
- der Arbeitsweg,
- medizinische Notfälle,
- die Pflege von Angehörigen,
- die Betreuung von Kindern,
- der Weg zum Flughafen oder Bahnhof für Langstreckenreisen
- oder das Gassigehen mit dem Hund,
sind in Frankreich Gründe für eine Ausnahme. Bei Verstößen gegen die Beschränkungen drohen 135 Euro Bußgeld.
Ausgangssperren in Deutschland - eher ein „Lockdown light“
Als Synonym zum Begriff „Ausgangssperre“ wird in Zeiten von Corona häufig auch das Wort „Lockdown“ verwendet. Es kommt aus der Sicherheitssprache und beschreibt das Abriegeln von Gebäuden, Arealen, Gebieten oder ganzen Regionen.
Die Ausgangssperren, welche in Deutschland bisher verhängt wurden, könnten mit dem Wort „Lockdown light“ beschrieben werden. Der Grund: es kam lediglich zu einer Regulierung der Anzahl der direkten Kontakte in der Öffentlichkeit. Außerdem wurde nicht kontrolliert, ob sich jemand zu nicht notwendigen Zwecken auf öffentlichen Plätzen bewegte.
Shutdown vs. Lockdown - was ist der Unterschied?
Der Begriff „Shutdown“ kommt aus der US-amerikanischen Verwaltungssprache. Betriebspausen oder ein Produktionsstillstand, aber auch das Herunterfahren, z. B. eines Computers können mit einem Shutdown gemeint sein. Im Kontext des Coronavirus bezieht sich der Begriff Shutdown auf die Stilllegung des gesellschaftlichen Lebens. Damit ist zum Beispiel die Schließung von Geschäften, Schulen und Unternehmen gemeint.
„Shutdown“ beschreibt demnach gut, was im April und Mai in Deutschland galt, als Universitäten, Schulen und Kitas geschlossen blieben. Aber auch ein vollständiger Shutdown bestand in Deutschland bisher zu keinem Zeitpunkt der Pandemie. Krankenhäuser, der Handel, der öffentlicher Nahverkehr, aber auch die Polizei oder Feuerwehr, waren die gesamte Zeit über, wenn auch eingeschränkt, in Betrieb.
Welche Regeln gelten für die häusliche Quarantäne?
Unter einer Quarantäne versteht man die vorübergehende Isolation von Personen, die mit einer ansteckenden Krankheit infiziert sind oder unter Verdacht stehen, infiziert zu sein. So soll die weitere Verbreitung der Krankheit verhindert werden. Derzeit wird diese Isolation in den meisten Fällen durch eine „häusliche Quarantäne“ ersetzt. Das bedeutet, dass der Patient die eigenen vier Wände nicht verlassen darf und den Kontakt mit Mitbewohnern vermeiden soll, bis die Ansteckungsgefahr vorüber ist. Die Inkubationszeit des Coronavirus beträgt laut Robert Koch-Institut bis zu 14 Tage. Deshalb ist auch die häusliche Quarantäne auf diesen Zeitraum angesetzt.
Derzeit wird eine Quarantäne für jeden angeordnet, der akut gefährdet ist, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, oder tatsächlich infiziert ist. Als gefährdet gilt, wer sich mindestens 15 Minuten lang von Angesicht zu Angesicht mit einem Infizierten unterhalten hat, oder zum Beispiel im Kino oder im Flugzeug in der Nähe eines Corona-Infizierten saß.
Während der Quarantäne müssen die Betroffenen zweimal täglich Fieber messen, sowie ein Tagebuch über mögliche Symptome, die Körpertemperatur und jegliche Kontakte mit anderen Menschen führen.
Erledigungen, wie beispielsweise Einkäufe oder Behördengänge müssen während der Quarantäne verschoben oder von anderen Menschen übernommen werden. Dabei darf es jedoch zu keinem direkten Kontakt mit der sich in Quarantäne befindenden Person kommen. Die Einkäufe müssen also z. B. vor der Haustür abgestellt werden.
Kann ich zur Quarantäne gezwungen werden?
Eine Quarantäne kann auch gegen den eigenen Willen angeordnet werden. Dies wird durch das Infektionsschutzgesetz geregelt, welches besagt, dass zur Abwendung der Ausbreitung bestimmter Infektionskrankheiten Grundrechte und damit auch das Recht der Freiheit der Person eingeschränkt werden können. Zuständig sind hier die Gesundheitsämter der Länder.
Ein Verstoß gegen die angeordnete Quarantäne kann mit hohen Geldbußen oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Die Gesundheitsämter führen zusammen mit der Polizei entsprechende Kontrollen durch.
Was ist eine Sperrstunde?
Eine Sperrstunde ist die Uhrzeit, zu der Gaststätten ihren Betrieb einstellen müssen. In Deutschland gelten momentan je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen, ob und wann Sperrstunden gelten. In Baden-Württemberg müssen Hotspot-Regionen im Land eine Sperrstunde festlegen.
Wie ist die Infektionlage in Deutschland?
Welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, ist eng damit verbunden, wie sich die Zahlen entwickeln. Momentan steigt die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Deutschland weiter an. Am Montag den 26. 10. 2020 um 08:16 Uhr meldete das Robert Koch-Institut:
- Neuinfektionen innerhalb einer Woche: 69.027
- Gesamtzahl der Infektionen seit Beginn der Pandemie: 437.698
- Mit oder an Corona Verstorbene: 10.062
An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Twitter, der den Artikel ergänzt. Sie können sich diesen mit einem Klick anzeigen lassen und wieder ausblenden.
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihnen externe Inhalte von Twitter angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.