Viele Ulmer dürften sich nicht gerade über die neuen Corona-Regeln in der Stadt freuen: Kaum hatte die Landesregierung von Baden-Württemberg angesichts stark steigender Infektionszahlen im Land die höchste Corona-Pandemiestufe 3 mit weitreichenden Folgen für die Menschen in BW ausgerufen, reagiert die Stadtverwaltung Ulm auf diese Entwicklung. Noch am Samstagabend teilte OB Gunter Czisch mit, dass von Montag an neue Corona-Regeln gelten würden. Diese Entscheidung war zu erwarten gewesen, weil Ulm seit einer Woche bei der 7-Tage-Inzidenz die Grenzwerte überschreitet.
- Am Samstag, 17.10.2020 lag der Wert laut RKI bei 51,3.
- Am Sonntag, 18.10.2020 sank er dem RKI zufolge auf 47,3 - was aber mit den grundsätzlich niedrigeren Zahlen am Wochenende zusammenhängen kann.
Eigene Corona-Regeln der Stadt Ulm gekippt
Aus diesem Grund, so die Stadtverwaltung, werde ab Montag (19.10.2020) eine Allgemeinverfügung inkraft treten, „um die rasante Ausbreitung des Virus noch eindämmen zu können“, wie es heißt. Die Verfügung sollte bis 1. November gelten. Ulms Oberbürgermeister Gunter Czisch sagte zu den neuen Maßnahmen: „Unser besonderes Augenmerk legen wir darauf, nur Regelungen zu erlassen, von denen wir nach den Meldungen der vergangenen Tage auch ausgehen können, dass diese einer gerichtlichen Überprüfung stand-halten werden.“
Allerdings: Am Sonntagabend wurde bekannt, dass die Allgemeinverfügung der Stadt schon wieder am Montag geändert werde, denn am 19.10.2020, gilt die neue Landes-Corona-Verordnung Baden-Württemberg.
Corona-Verordnung des Landes überlagert die Verfügungen der Städte
Der Hintergrund: Ministerpräsident Winfried Kretschmann zufolge gelten die weitergehenden Maßnahmen der Landesregierung "unabhängig von der Inzidenz vor Ort landesweit für alle".
Das heißt, es werden auch die Allgemeinverfügungen der Städte quasi „überlagert“. Dementsprechend, bestätigte das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises am Sonntagabend, gelte das auch für die Verfügungen welche das Landratsamt Alb-Donau-Kreis und die Stadt Ulm „gemeinsam und abgestimmt am Samstag auf den Weg gebracht hatten“. Diese Regeln betrafen Teilnehmergrenzen für private Veranstaltungen in öffentlichen und privaten Räumen. Doch diese sind nun hinfällig.
Ab Montag, 19.10.2020 gelten diese neuen Corona-Regeln der Landesregierung auch für Ulm und den Alb-Donau-Kreis:
Das sind die neuen Corona-Regeln für Ulm und den Alb-Donau-Kreis
In der Mitteilung des Alb-Donaukreises sind die nun für alle Gemeinden gültigen Regeln aufgeführt. Dazu gehören:
- Die Pflicht zum Tragen einer Maske wird ausgeweitet und greift nunmehr auch in Fußgängerzonen, wenn nicht der Mindestabstand eingehalten werden kann.
- Von dieser Pflicht ausgenommen sind sportliche Betätigungen.
- Ferner greift die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den „für den Publikumsverkehr eröffneten Bereichen öffentlicher Einrichtungen“.
- Ansammlungen von mehr als 10 Menschen sind verboten. Ausnahmen von dieser Höchstgrenze gelten dem Landratsamt zufolge, wenn die Personen in gerader Linie verwandt, Geschwister und deren Nachkommen sind oder höchstens zwei Haushalten angehören, jeweils einschließlich der Ehegatten und Partner.
- Private Veranstaltungen mit mehr als 10 Teilnehmenden sind untersagt. Ausnahmen von dieser Höchstgrenze gelten, wenn die Personen in gerader Linie verwandt, Geschwister und deren Nachkommen sind oder höchstens zwei Haushalten angehören, jeweils einschließlich der Ehegatten und Partner.
- Sonstige Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmern sind nach der Verordnung nun gänzlich verboten. Die Verordnung regelt aber Ausnahmen im Einzelfall.
OB Czisch appelliert an Bürger: AHAL-Regel einhalten
Ulms OB Czisch forderte bereits am Samstag von den Ulmern Eigenverantwortung: Er sagte, es sei „am allerwichtigsten, dass wirklich jede und jeder Einzelne“ sich an die A-H-A-L-Regel halte:
- Abstand,
- Hygieneregeln
- Alltagsmaske
- und - jetzt im Winterhalbjahr wichtig - Lüften.
Das, so Czisch, sei das Minimum: „Wenn wir uns alle an diese Regeln halten, können wir Infektionen verhindern – nicht alle, aber einen großen Teil."