Corona Kreis Göppingen
: Diese neuen Regeln gelten für den Infektionsschutz in Geislingen und Göppingen

Die Städte Geislingen und Göppingen haben am Donnerstag aufgrund von Entscheidungen des Landkreises Allgemeinverfügungen erlassen. Für private Veranstaltungen gelten strengere Beschränkungen.
Von
SWP
Geislingen/Göppingen
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Für private Feiern in gemieteten Räumen gelten im Kreis Göppingen neue Regeln aufgrund des Corona-Infektionsschutzes. (Symbolbild)

Pixabay

Die Stadt Geislingen hat am Donnerstag auf Vorschlag des Gesundheitsamts des Landratsamts Göppingen eine Allgemeinverfügung erlassen, die neue Regeln zum Infektionsschutz in der Corona–Pandemie beinhaltet. „Wir setzen auf Ortsebene um, was der Kreis entschieden hat“, macht Ordnungsamtsleiter Philipp Theiner im Gespräch mit der GZ klar.

Neue Corona–Regeln in Geislingen ab Freitag, 16.10.20

Für „private Veranstaltungen in Räumen, die zu diesem Zweck vermietet oder sonst zur Verfügung gestellt werden“, gelten strengere Beschränkungen bei der Teilnehmerzahl: Erlaubt sind 50 Personen, ausgenommen Beschäftigte. Die Allgemeinverfügung gilt ab Freitag, 16.10.20. Bei Verstößen droht die „Anwendung des unmittelbaren Zwangs“, teilt die Stadt mit. Bürger sollen sich zudem konsequent an Hygiene– und Abstandsregeln sowie Maskenpflicht halten. Mit den „weitergehenden kontaktreduzierenden Maßnahmen“ sollen eine weitere Ausbreitung des Virus eingedämmt und „besonders vulnerable Gruppen“ geschützt werden.

Kurz zuvor hatte das Gesundheitsamt am Donnerstag in einer Mitteilung die neue Regelung, basierend auf einem Erlass des Sozialministeriums, bekanntgegeben. Für Feierlichkeiten in privaten Räumen spricht das Amt zudem die Empfehlung aus, diese mit maximal 25 Teilnehmern auszurichten.

Seit dem Ende der Urlaubszeit verzeichnete das Gesundheitsamt einen „kontinuierlichen Anstieg der täglich eingehenden positiven Befunde“, heißt es in der Mitteilung. Die Behörde verweist auf die 7–Tage–Inzidenz, die am Mittwoch im Kreis Göppingen erstmals den Warnwert von 35 überstieg.

Stadt Göppingen: Veranstaltung mit mehr als 25 Personen beim Ordnungsamt anmelden

Die Stadt Göppingen erlässt ebenfalls eine Allgemeinverfügung, die einer Mitteilung zufolge am Samstag um 0 Uhr in Kraft tritt. Die gestattete Teilnehmerzahl für Veranstaltungen in gemieteten Räumen wird ebenfalls auf 50 limitiert. Außerdem müssen Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen vorab beim Ordnungsamt angemeldet werden.