Zur Eindämmung des Coronavirus haben die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder m Sonntag einschneidende Maßnahmen beschlossen. Bereits im Vorfeld war von der Überlegung über eine bundesweite Ausgangssperre die Rede. In einer Telefonkonferenz habe man sich jedoch auf ein umfassendes Kontaktverbot geeinigt:
- Verbot von Ansammlungen von mehr als zwei Personen für ganz Deutschland
- Ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen
- Diese Regelung gilt zunächst für 14 Tage.
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte sich in der Runde gegen eine komplette Ausgangssperre ausgesprochen, die weitere Minimierung der Kontakte aber befürwortet. Baden-Württemberg hatte bislang für die Regelung vier Wochen vorgesehen.
Angela Merkel muss nach Kontakt zu Infiziertem in Quarantäne
Diese Corona Regeln von Baden-Württemberg gelten jetzt bundesweit
Ansonsten gelten jetzt die in Baden-Württemberg bereits am Wochenende eingeführten Regeln auch in ganz Deutschland. Folgende Einrichtung müssen bundesweit geschlossen werden:
- Gaststätten
- Frisöre
- Tattoostudios
Kretschmann lobt und mahnt vor „besonders bedrohlicher“ Corona-Lage
„Das öffentliche Leben wird also weitgehend runtergefahren, aber wir machen Baden-Württemberg nicht komplett dicht“, sagte Kretschmann. „Die allermeisten Menschen halten sich inzwischen an die Vorgaben, die Corona-Partys sind verschwunden“, lobte der Ministerpräsident. Zugleich sei die Situation in Baden-Württemberg besonders bedrohlich.
Corona-Hilfe: Hilfsprogramm vom Land trotz Rettungsfonds vom Bund
Bei den Hilfen für die Wirtschaft müssen sich Bund und Land unterdessen noch abstimmen. Die Bundesregierung erwägt ein Kumulationsverbot, das heißt, Unternehmen dürften nur Hilfen von einer staatlichen Ebene annehmen. Das Land hat am Donnerstag ein eigenes Fünf-Milliarden-Euro-Hilfsprogramm beschlossen. Sie begrüße ausdrücklich, dass „der Bund nun einen Rettungsfonds für Solo-Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern angekündigt hat“, sagte Baden-Württembergs CDU-Spitzenkandidatin Susanne Eisenmann. „In Baden-Württemberg werden wir unabhängig davon an unserem Rettungsschirm mit fünf Milliarden Euro festhalten und unseren Fonds dann auf den des Bundes abstimmen“, kündigte Eisenmann gegenüber dieser Zeitung an. Ziel müsse sein, dass so zudem betroffene Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern direkte Zuschüsse für laufende Kosten erhalten können.
Diese Bundesländer haben sich im Voraus auf das Kontaktverbot verständigt
Eine Gruppe von zwölf Ländern hatte sich bereits vor der Schaltkonferenz im Grundsatz auf ein umfassendes Kontaktverbot verständigt. Dazu gehörten Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Demnach sollte es sich ausdrücklich nicht um eine Ausgangssperre, sondern um eine Art Kontaktverbot im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus handeln. Neben Merkel hatten auch die für den Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus wichtigsten Minister teilgenommen.
Vereinzelte Verstöße gegen Ausgangsbeschränkungen wegen Corona
Verschärfte Ausgangsbeschränkungen in den einzelnen Ländern wurden am Sonntag weitgehend eingehalten. Mehrere Länder - allen voran Bayern - hatten ihre Bestimmungen bereits verschärft. Die Polizei in Bayern verzeichnete nach eigenen Angaben nur vereinzelte Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen. Generell seien die Menschen diszipliniert und hielten sich an die Auflagen, ergaben Nachfragen bei den Polizeipräsidien am Sonntagmorgen. Bei den Verstößen handelte es sich demnach um Einzelfälle. Ähnliches wurde aus anderen Ländern berichtet.
Meinungen zur Ausgangssperre: Von Verzicht bis zu Sanktionen
In der Debatte um Ausgangsbeschränkungen hatten sich in den vergangenen Tagen zahlreiche Politiker zu Wort gemeldet. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) wollte in der Corona-Krise auf Ausgangssperren verzichten, wie er der „Welt am Sonntag“ sagte. „Stellen Sie sich einmal vor, dass Familien mit mehreren Kindern in engen Wohnungen ohne Balkon und Garten gar nicht mehr an die frische Luft gehen könnten. Das ist über einen längeren Zeitraum kaum vorstellbar.“ Andere pochten auf einheitliche Regelungen inklusive Sanktionen.
Markus Söder erntet Kritik für Bayerns Ausgangsbeschränkung
Bei den Beratungen am Sonntag gab es dem Vernehmen nach heftigen Streit zwischen Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und NRW-Regierungschef Armin Laschet (CDU). Laschet habe Söder demnach massiv attackiert, weil dieser bereits am Freitag „ohne Absprache“ mit dem Bund und den anderen Ländern eigene Maßnahmen mit Ausgangsbeschränkungen für Bayern verordnet hatte. Söder habe daraufhin damit gedroht, die Schalte zu verlassen. Dies berichtete auch die „Bild“-Zeitung.
Bayern sei über den Verlauf „irritiert“, erfuhr die dpa aus bayerischen Regierungskreisen. Laschet habe sich bisher in der Debatte immer sehr zurückgehalten und gezögert, auch als es jüngst um die Schließung von Schulen und Kindergärten gegangen sei. Man vermute daher ein anderes Motiv, es gehe Laschet wohl mehr um seine persönlichen Ambitionen als um die Corona-Krise, hieß es.
Q & A: Fragen und Antworten zu Kontaktsperren
Darf ich meine Kinder und den Ehepartner noch umarmen?
In den Kernbereich des persönlichen Lebens mischt sich der Staat nicht ein. Hier setzt der Gesetzgeber allerdings auf die Vernunft. Im Haushalt wird niemand den anderen anstecken wollen. Deshalb gelten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen für Infektionskrankheiten, also: Hände regelmäßig waschen, Abstand halten, wenn man Krankheitszeichen spürt. Besondere Vorsicht gilt gegenüber Älteren und Menschen mit schweren Erkrankungen, die im Haushalt leben.
Darf ich noch Besuch empfangen?
Davon raten die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten ab.
Kann ich noch mit jemandem spazieren gehen?
Mit der Familie ja. Für Menschen, die außerhalb des eigenen Haushalts leben, gelten Einschränkungen: In allen Bundesländern außer Bayern ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt, in Bayern ist auch das untersagt. (BaWü: Ausnahmen gelten für Großeltern, Eltern, Kinder und Lebenspartner, auch wenn sie nicht im eigenen Haushalt leben. Mit ihnen kann man sich also jederzeit treffen.) (Berlin: Personalausweis ist mitzuführen.)
Darf ich mit jemandem gemeinsam Sport treiben, joggen oder Radfahren?
Hier gilt dasselbe wie beim Spaziergehen. Erlaubt mit der Familie oder mit einer anderen Person, Sicherheitsabstand wird vorausgesetzt. Man kann nacheinander durchaus auch mehrere Freunde treffen und mit ihnen Sport treiben, aber eben nur einen nach dem anderen.
In Bussen und Bahnen steht man oft viel enger beieinander. Wie ist es dort?
Öffentliche Verkehrsmittel sind vom Kontaktverbot ausgenommen, so lange man damit auf direktem Weg zur Arbeit fährt. Gleiches gilt für den Weg zum Einkaufen von Waren des täglichen Bedarfs, für Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderliche Terminen und Prüfungen oder Hilfe für andere.
Dürfen meine Kinder sich noch mit ihren Freunden treffen?
Auch hier gilt: mit jeweils einem Freund oder einer Freundin ja. Spielen ist außerhalb der eigenen Wohnung also nur zu zweit erlaubt. Auch hier sollte allerdings auf den Sicherheitsabstand geachtet werden.
Kann ich meinen Hund Gassi führen oder mein Pferd betreuen?
Die Betreuung von Tieren ist nach wie vor möglich. Allerdings gelten auch hier die Abstandsregeln sowie die Einschränkungen für die Zahl der Anwesenden.
Darf ich noch Geburtstag mit der Familie und Freunden feiern?
Egal ob draußen oder in der Wohnung, Gruppen feiernder Menschen sind für Bund und Länder „angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel“.
Darf die Polizei künftig Wohnungen kontrollieren?
Ja, das ist grundsätzlich möglich, wenn es Hinweise zum Beispiel auf unerlaubte Partys gibt. In Zeiten von Corona wiegt das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit – also die Abwehr einer Corona-Infektion – schwerer als die grundgesetzlich verbriefte Unverletzlichkeit der Wohnung. Das Recht dazu gibt das Infektionsschutzgesetz.
Was ist mit Bundestag und Landtagen?
Für Parlamente gelten Ausnahmen. Sie dürfen tagen, allerdings wurden bestimmte Vorkehrungen getroffen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.
Kann ich an der Ostermesse teilnehmen?
Nach jetzigem Stand sind alle öffentlichen Veranstaltungen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderen Gebetshäusern untersagt. Zahlreiche Kirchen bieten als Ersatz Video-Übertragungen von Predigten und Gottesdiensten an. Öffentliche Ostergottesdienste wird es in diesem Jahr nach jetzigem Stand nicht geben.
Darf ich eine Pizza oder einen Döner essen gehen?
Abholen ja, dort sitzen nein.
Meine Haare sehen schlimm aus, und ich bin total verspannt. Kann man da etwas machen?
Nein, da heißt es durchhalten. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, etwa verschriebene physiotherapeutische Maßnahmen, bleiben hingegen möglich.
Hat denn überhaupt noch ein Geschäft offen?
Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte einschließlich Spätverkaufsstellen haben weiter geöffnet. Auch Wochenmärkte können mit Einschränkungen weiterhin Waren anbieten. Apotheken, Einrichtungen mit Sanitätsbedarf sowie zum Erwerb von Hör- und Sehhilfen, Drogerien, Tankstellen, Waschsalons, Zeitungsgeschäfte und Buchläden sind geöffnet. Gleiches gilt für Baumärkte, Geschäfte für den Gartenbau- und Tierbedarf, Fahrradgeschäfte, Handwerk und Handwerkerbedarf sowie den Großhandel.
Kann der Handwerker noch ins Haus kommen?
Die Tätigkeit von Handwerkern ist vollständig weiter möglich.
Welche Strafen gibt es? Wer gegen die Kontaktbeschränkungen verstößt, soll von Ordnungsbehörden und der Polizei bestraft werden können.