Das aktuelle Infektionsgeschehen in der Corona-Krise ist besorgniserregend. Die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland ist auf Rekordhoch - 7830 Neuinfektionen laut RKI-Dashboard bereits am vergangenen Samstag. Nach erwartungsgemäß niedrigeren Fallzahlen vom Sonntag und Montag hat das Robert Koch-Institut am Dienstag 6868 Neuinfektionen vermeldet. Gegen diesen Trend wollen Bund und Länder jetzt mit härteren Corona-Regeln insbesondere in den deutschen Risikoregionen vorgehen. Zugleich stellte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nach ihrem Treffen mit den Ministerpräsidenten am vergangenen Mittwoch mögliche weitere Verschärfungen in Aussicht.
Wann werden Coronaregeln verschärft?
Die Schwelle für strengere Corona-Regeln wird in deutschen Risikogebieten und Hotspots gesenkt. Bereits ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen sollen diese jetzt greifen. Wichtiger Bestandteil der verschärften Corona-Maßnahmen ist die Maskenpflicht: So soll dort dann die Maskenpflicht ausgeweitet werden, wo Menschen dichter beziehungsweise länger zusammenkommen. Außerdem soll die Gästezahl bei privaten Feiern auf 25 Teilnehmer im öffentlichen und 15 Teilnehmer im privaten Raum begrenzt werden.
Neue Corona-Regelen - Kontaktbeschränkung bei maximal zehn Personen
Steigt die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus weiter auf 50 pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, sollen folgende Begrenzungen:
- bei privaten Feiern eine Begrenzung auf maximal zehn Teilnehmer im öffentlichen Raum sowie auf höchstens zehn Teilnehmer aus maximal zwei Haushalten im privaten Raum geben.
- Kontaktbeschränkungen auf maximal zehn Personen im öffentlichen Raum.
- Sollten diese Maßnahmen den Anstieg nicht zum Stillstand bringen, wird dies auf bis zu fünf Personen oder die Angehörigen zweier Haushalte verringert.
Neu Corona-Regeln: Sperrstunde in der Gastronomie bei zu vielen Neuinfektionen
Vorgesehen ist außerdem eine Sperrstunde der Gastronomie ab 23 Uhr, die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen soll auf 100 Personen begrenzt werden. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes. In Bayern gilt diese Sperrstunde schon beim Überschreiten des 35er-Werts. Ab 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner soll eine Sperrstunde ab 22 Uhr gelten.
Ob eine Sperrstunde grundsätzlich rechtlich standhält, ist allerdings fraglich. In Berlin hat das Verwaltungsgericht die dortige Regelung am Freitag gekippt. Es argumentierte, eine Sperrstunde sei für eine nennenswerte Corona-Bekämpfung nicht erforderlich.
Corona-Risikogebiete: Keine Reisen wegen zu vieler Neuinfektionen
Dringlich appellierten Bund und Länder an die Menschen in Deutschland, nun nicht erforderliche innerdeutsche Reisen in Risikogebiete hinein und aus ihnen heraus zu vermeiden. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die Bürger in ihrer am Samstag ausgestrahlten, wöchentlichen Videobotschaft eindringlich um Mithilfe bei der Bekämpfung der Pandemie aufgerufen. Sie bat unter anderem, auf Reisen und Feiern zu verzichten, die „nicht wirklich zwingend notwendig“ seien. Es zähle jetzt jeder Tag.
Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie weitgehend in eigener Verantwortung über Einschränkungen oder aber die Lockerung von Auflagen entscheiden. Hier der aktuelle Stand in den Ländern in ausgewählten Lebensbereichen. Die Regelungen erfolgen unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.
Welche Bußgelder drohen bei Missachtung der Corona-Regeln?
Corona-Bußgelder in Baden-Württemberg
Für Maskenverweigerer etwa in Geschäften, Restaurants oder Freizeitparks gilt ein Bußgeld von mindestens 50 Euro. In Gaststätten müssen Besucher eine Maske tragen, wenn sie nicht am Tisch sitzen. Zudem können Gäste, die bei ihren persönlichen Daten in Restaurants falsche Angaben machen, mit einem Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro bedacht werden. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sind mindestens 100 Euro fällig. Wer auf dem Schulgelände keine Maske trägt, kann ein Bußgeld von mindestens 25 Euro bekommen.
Corona-Bußgelder in Bayern
Eine Maske ist im ÖPNV für alle Fahrgäste ab sechs Jahren verpflichtend. Nur aus gesundheitlichen Gründen und mit einem ärztlichen Attest sind Ausnahmen möglich. Der Bußgeld-Regelsatz liegt bei 250 Euro im einmaligen Fall und bis 500 Euro bei mehrmaligen Verstößen. Sobald der Grenzwert von 50 Neuinfektionen in einer Region in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner überschritten ist, soll es auf stark besuchten öffentlichen Plätzen eine Maskenpflicht geben. Wer in Gaststätten falsche Angaben macht, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen.
Corona-Bußgelder in Nordrhein-Westfalen
Wer etwa in Supermärkten keine Maske trägt, muss ein Bußgeld von 50 Euro zahlen. Im öffentlichen Nahverkehr sind sogar 150 Euro fällig - ohne zusätzliche Aufforderung. Im Restaurant kostet es 250 Euro, wenn man einen falschen Namen angibt. Zwar müssten auch die Wirte die Angaben auf Plausibilität überprüfen, sie würden aber nicht bestraft.
Corona-Regeln für Weihnachtsmärkte und öffentliche Veranstaltungen
Weihnachtsmärkte und Co. in BW
Die Entscheidung, ob und wie Weihnachtsmärkte stattfinden, liegt bei den Kommunen. Voraussetzung sei, dass die Corona-Infektionslage in der Region es erlaube, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 100 Menschen sind erlaubt. Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen durchsetzbar sind und die Kontakte nicht nachvollzogen werden können, bleiben bis mindestens Ende des Jahres verboten.
Weihnachtsmärkte und Co. in Bayern
Weihnachtsmärkte sind mit entsprechenden Konzepten und an Orten mit geringen Neuinfektionsraten grundsätzlich möglich. Allgemein dürfen die Wirte von Schankwirtschaften und Diskotheken ihre Räume für private und kulturelle Veranstaltungen vermieten. Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen wie Tagungen oder Kongresse werden unter gleichen Bedingungen zugelassen wie kulturelle Veranstaltungen - das heißt bei zugewiesenen Plätzen mit bis zu 400 Gästen im Freien und 200 in Innenräumen. Ohne Platzzuweisung liegt die Obergrenze bei 200 beziehungsweise 100 Menschen. Lokal kann das je nach Infektionslage variieren. Außerdem müssen Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sowie auf Tagungen, Kongressen, Messen, in Kinos und Kulturstätten.
Weihnachtsmärkte und Co. in NRW
Weihnachtsmärkte sind erlaubt, wenn sie etwa umzäunt sind, so dass man die Besucherströme lenken und begrenzen kann. An den Eingängen müssen Desinfektionsspender hängen. Stehtische zum Beispiel an Glühweinständen sind erlaubt - aber jeder muss an seinem Platz stehen bleiben und es muss eine Liste geführt werden. In den Gängen zwischen den Marktständen muss man keine Maske tragen.
Ab 35 Neuinfizierten pro 100:000 Einwohnern binnen sieben Tagen sind Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1000 Personen verboten. Steigt der Wert über 50, sind sowohl im Außenbereich als auch in geschlossenen Räumen maximal 100 Personen zulässig – die zuständigen Behörden können Ausnahmen erlauben. Weitere Ausnahmen sind Demos - solange sie unter Corona-Bedingungen stattfinden.
Ab 35 Neuinfizierten pro 100:000 Einwohnern binnen sieben Tagen sind Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1000 Personen verboten. Steigt der Wert über 50, sind sowohl im Außenbereich als auch in geschlossenen Räumen maximal 100 Personen zulässig – die zuständigen Behörden können Ausnahmen erlauben. Weitere Ausnahmen sind Demos - solange sie unter Corona-Bedingungen stattfinden.
Diese Corona-Regeln gelten jetzt für Private Feiern
Das gilt für private Feiern wegen Corona in BW
Private Feiern und Feste sind seit Montag nur noch mit bis zu zehn Menschen erlaubt. Mehr als zehn Menschen dürfen nur zusammenkommen, wenn alle von ihnen aus maximal zwei Haushalten kommen oder miteinander verwandt sind - also Geschwister und deren Kinder, Ehegatten und Partner.
Das gilt für private Feiern wegen Corona in Bayern
Hochzeits- und andere Feiern, aber auch Vereinssitzungen dürfen stattfinden mit bis zu 100 Personen in Innenräumen oder bis zu 200 Personen im Freien. Lokal können diese Bestimmungen variieren je nach Entwicklung der Corona-Fallzahlen. Wenn der Inzidenzwert von 35 in einer Kommune überschritten wird, gilt: In öffentlichen oder angemieteten Räumen dürfen sich dann maximal noch 50 Personen aufhalten, in privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen. Nur noch 25 Menschen in öffentlichen oder angemieteten Räumen dürfen feiern, wenn es regional mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gibt.
Das gilt für private Feiern wegen Corona in NRW
Steigt die Neuinfektionszahl über 35, sind nur noch 25 Feiernde bei Festen aus herausragendem Anlass außerhalb der Wohnung erlaubt. Bei einem Infektionswert von 50 dürfen nur noch zehn Personen teilnehmen.
Aktuelle Corona-Regeln für Reisen und Beherbergung in Deutschland
Coronaregeln für Reisen Reisen in BW
In Baden-Württemberg gibt es keine Einreiseverbote oder Quarantänepflicht für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten. Das auch in der Landesregierung umstrittene Beherbergungsverbot wurde vom Verwaltungsgerichtshof außer Vollzug gesetzt.
Coronaregeln für Reisen Reisen in Bayern
Das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots gilt in Bayern ab diesem Samstag nicht mehr.
Coronaregeln für Reisen Reisen in NRW
In NRW gibt es keine Beschränkungen und vorerst kein Beherbergungsverbot für Urlauber aus nationalen Risikogebieten.
Was wegen Corona jetzt in Schulen und Kitas gilt
Schule und Kita in BW - das gilt jetzt
An weiterführenden Schulen gilt seit Montag die Maskenpflicht auch im Unterricht. Bislang galt sie nur auf sogenannten Begegnungsflächen wie Schulfluren, Aula und Toiletten. Kitas können öffnen.
Schule und Kita in Bayern - das gilt jetzt
Es gibt mehrstufige Pläne für Schulen, Kindergärten und Co., wie es abhängig vom lokalen Pandemie-Verlauf weitergeht. Die generelle Maskenpflicht für alle Schüler weiterführender Schulen und Lehrer im Unterricht ist aufgehoben. Beim Überschreiten des 35er-Werts gilt die Pflicht künftig automatisch auch im Schulunterricht ab der fünften Klasse, beziehungsweise bei Überschreiten des 50er-Werts auch an Grundschulen. Kinder mit Schnupfen und laufender Nase sollen auch nicht mehr automatisch vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden.
Schule und Kita in NRW - das gilt jetzt
An den Schulen gilt Maskenpflicht, während des Unterrichts dürften die Schüler die Masken allerdings wieder abnehmen. Kita-Kinder werden wieder regulär betreut. In einigen Städten mit besonders hohen Infektionszahlen gilt auch während des Unterrichts wieder Maskenpflicht.
Aktuell Kontaktbestimmungen wegen Corona - Diese Regeln gelten in BW, Bayern und NRW
Kontaktbeschränkung wegen Corona in BW
An privaten Treffen dürfen seit Montag nur noch maximal zehn Menschen oder die Angehörigen von zwei Haushalten teilnehmen. Auch öffentliche Ansammlungen werden auf zehn Menschen beschränkt. Generell ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Kontaktbeschränkung wegen Corona in Bayern
Im öffentlichen Raum dürfen sich Gruppen von bis zu zehn Personen treffen. In privaten Räumen und Gärten gibt es keine strikte zahlenmäßige Beschränkung, allerdings soll dort die Personenzahl so begrenzt werden, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Lokal kann die Vorgabe je nach Infektionsgeschehen variieren. Wenn der Inzidenzwert stabil über 50 steigt, sollen sich nur noch Personen von maximal zwei Hausständen, nahe Angehörige oder Gruppen von bis zu fünf Personen versammeln können.
Kontaktbeschränkung wegen Corona in NRW
Grundsätzlich dürfen sich Gruppen mit bis zu zehn Personen aus verschiedenen Haushalten in der Öffentlichkeit treffen. Ab einem Neuinfektionswert von 50 sind im jeweiligen Kreis oder in der Stadt nur noch Treffen von fünf Menschen erlaubt.
Was gilt jetzt wegen Corona bei Demonstrationen?
Neue Corona-Regeln - Demos in BW
Versammlungen sind erlaubt - allerdings mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes, zum Beispiel zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.
Neue Corona-Regeln - Demos in Bayern
Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten. Bei größeren Versammlungen ab 200 Personen unter freiem Himmel gilt in Bayern regelmäßig eine Maskenpflicht.
Neue Corona-Regeln - Demos in NRW
Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt - bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche.
Doppelt so viele Tests pro Tag geplant
Die baden-württembergische Landesregierung will die Corona-Testkapazitäten um 100 Prozent steigern. So viele Tests pro Tag sollen dann im Land möglich sein.