Reiserückkehrer und lokale Corona-Hotspots lassen die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Deutschland deutlich ansteigen. Bund und Länder haben sich auf Notfallmechanismen zur Eindämmung der Corona-Pandemie geeinigt. Wann kommt es zu Einschränkungen?

Steigende Neuinfektionen: Bayern und Baden-Württemberg legen eigene Grenzwerte fest

Neben der in ganz Deutschland geltenden Grenze von einem 7-Tage-R-Wert von 50, gibt es in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Grenzwerte.
  • In Bayern liegt die Messlatte niedriger. Dort greift die Notbremse ab einem 7-Tage-R-Wert von 35.
  • In Berlin liegt die Grenze bei 30
  • Niedersachsen greift bei einem Wert von 30 bis 35 ein.
  • In Baden-Württemberg gilt ab einer Marke von 35 eine Vorwarnstufe.
In Bayern wird der Grenzwert mit Frühwarnwert bezeichnet. In Baden-Württemberg hingegen heißt er Vorwarnstufe. Der 7-Tage-R-Wert gibt an, wie viele von 100.000 Einwohnern sich in den letzten sieben Tagen mit dem Coronavirus infiziert haben.

Kritischer Grenzwert: Wann kommt es zu Einschränkungen?

Steigt der 7-Tage-R-Wert über die kritische Marke von 50 greifen Notfallmechanismen. Auf die Grenze von hatten sich die Bundesländer und die Bundesregierung Anfang Mai geeinigt. „Gerade wenn weitreichende Öffnungen erfolgt sind, steigt die Gefahr einer dynamischen Entwicklung“, heißt es im Beschluss von Anfang Mai von Bund und Ländern, die die Maßnahmen begründen. Um eine unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern, müssten bei Überschreitung des Grenzwerts mit Beschränkungen reagiert werden.

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Notfallmechanismen in Corona-Zeiten: Diese Einschränkungen sind möglich

Ist der Grenzwert überschritten müssen Landkreise und Städte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden, beispielsweise den Gesundheitsämtern, ein Beschränkungskonzept erarbeiten. Diese werden im Einzelfall ausgehandelt. Im Fall der bayrischen Stadt Rosenheim, die den Grenzwert am Wochenende 22./23. August überschritten hatte, gehörten zu den Maßnahmen:
  • Beschränkung der Zahl der Teilnehmer bei öffentlichen Veranstaltungen
  • Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum (nur noch Mitglieder eines Haushalts oder maximal fünf Menschen dürfen sich dort gemeinsam aufhalten)
  • Wiederholung von Tests bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten nach zwei bis fünf Tagen

Landkreise im Shutdown: Wie weit die Corona-Maßnahmen gehen können

Laut Beschluss von Bund und Ländern sind aber auch härtere Maßnahmen denkbar. Bei weiter steigender Zahl an Neuinfektionen können Gebiete abgeriegelt werden. Auch eine Einschränkung der Gastronomie bzw. des Einzelhandels sind möglich.
Ist das Infektionsgeschehen klar abgegrenzt, beispielsweise in einem Pflegeheim oder einer anderen weitestgehend abgeschlossenen Einrichtung, gelten die Beschränkungen nur für diese Einrichtung.