Die Neufassung der Maskenpflicht in Baden-Württemberg ist so schnell erfolgt, dass sie gar nicht alle mitbekommen haben: Sollte eine Verschärfung zunächst eigentlich nur in so genannten „Corona-Hotspots“ mit mehr als 50 Neuinfektionen pro Woche und 100.000 Einwohnern gelten, so ist Baden-Württemberg wegen Pandemiestufe 3 nun flächdeckend erfasst. Auch die Stadt Ulm war von der Entwicklung in Stuttgart überrollt worden und musste eine eigens für die lokalen Bedürfnisse ausgearbeitete Allgemeinverfügung wieder aufheben.
Verwirrend ist dabei vor allem auch, dass die Maskenpflicht je nach Bundesland etwas unterschiedlich gefasst ist. So gelten in Bayern und NRW nicht immer die gleichen Regeln wie in Baden-Württemberg.
Maskenpflicht BW: Das sind die neuen Regeln
- Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bereichen, die „dem Fußgängerverkehr gewidmet“ sind, unter anderem
- in Fußgängerzonen
- auf Marktplätzen
- auf Gehwegen
- in öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien
- in Bahnhöfen
- an Bushaltestellen
- sowie in anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen
- In Schulen gilt die Maskenpflicht ab Klasse 5 nun auch im Unterricht - für Schüler und Lehrer
Das ist der Graubereich bei der Maskenpflicht in Baden-Württemberg
Einen Graubereich gibt es allerdings dadurch, dass die Maskenpflicht immer nur dann gilt, „soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann“, heißt es in der Corona-Verordnung.
Daher ist ein gewisses Maß an Eigenverantwortung gefragt, denn während man in der Ulmer Innenstadt in manchen Bereichen ausreichend Abstand zu anderen Passanten halten kann, so dürfte das in der Regel an stark frequentierten Plätzen, wie etwa in der Stuttgarter Königstraße oder in Ulm am Ehinger Tor schwer, werden. Die Ordnungsämter hielten sich am Montag mit Kontrollen noch etwas zurück, dürften die Maskenpflicht in Baden-Württemberg aber in den nächsten Tagen verstärkt kontrollieren.