In deiesm Artikel geht es um die neue Version der Coronaverordnung in Baden-Württemberg. Dazu gibt es einen neuen Artikel mit den aktuellen Infos – alle Corona-Regeln laut aktueller VO BW in der Übersicht mit Infografiken und PDF als Download.
  • Die Corona-Zahlen in Deutschland und Baden-Württemberg steigen
  • Die Omikron-Variante breitet sich im ganzen Land aus, in Stuttgart soll sie bereits dominierend sein
  • Am Dienstag, 11.01.22, tagt das Landeskabinett, um über die auf der MPK beschlossenen Regeln zu beraten
  • Die Übersicht über die aktuellen Regeln laut Verordnung und die möglichen Anpassungen
Auch bei der ersten Sitzung der grün-schwarzen Landesregierung im neuen Jahr steht die Corona-Pandemie und die Sorge vor der Omikron-Variante im Zentrum. Zwar ist Baden-Württemberg recht glimpflich ins neue Corona-Jahr gestartet, doch Entwarnung gibt es keine. Die Zahl der Covid-Patienten auf Intensivstationen sinkt zwar derzeit, aber gelockert wird trotzdem nicht.
Auf der Ministerpräsidentenkonferenz haben sich Bundeskanzler Olaf Scholz, Gesundheitsminister Karl Lauterbach und die Länderchefs angesichts der Omikron-Welle auf weitere Regeln zur Bewältigung der Pandemie verständigt.
  • Welche der in Baden-Württemberg geltenden Corona-Regeln werden nach der MPK angepasst?
  • Die aktuellen Maßnahmen in BW und mögliche Änderungen im Überblick.

Tragen von FFP2-Masken Pflicht in Gastronomie und Einzelhandel

In Baden-Württemberg gilt eine FFP2-Maskenpflicht in Gastronomie und Einzelhandel, das wurde auf der Regierungspressekonferenz am Dienstag bestätigt. In Läden und in der Gastronomie sollen FFP2-Masken zur Pflicht werden.

BW überarbeitet Corona-Verordnung: Was das Kabinett beschließen will

Das grün-schwarze Kabinett will am Dienstag in Stuttgart beschließen, an der Alarmstufe II mit härteren Einschränkungen festzuhalten, auch wenn die Grenzwerte bei der Belastung der Kliniken zurzeit nicht überschritten werden. Dagegen hält die grün-schwarze Landesregierung an den Ausnahmen für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler fest. Die 12- bis 17-Jährigen können auch im Februar mit ihrem Schülerausweis als Testnachweis ins Café, Kino oder zum Fußballtraining.
Für die Quarantäne gibt es ab Mittwoch ebenfalls neue Regeln: Sie wird für Kontaktpersonen genauso verkürzt wie die Isolierung von Corona-Infizierten. Hintergrund ist die Sorge, dass ansonsten das öffentliche Leben zusammenbricht, wenn alle möglichen Beschäftigten wegen Omikron zuhause bleiben müssten.

Ministerpräsidenten beschließen 2G+ wie in BW – Corona-Regeln werden geändert

Die Corona-Regeln zu Kontaktbeschränkungen und Quarantänefristen ändern sich nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 07. Januar. So will die Bundesregierung verhindern, dass die Omikron-Welle zu groß wird. Zudem wurde eine „2G Plus“-Regel in der Gastronomie, wie sie bereits in Baden-Württemberg für Bars und Restaurants gilt. Das ging bereits vorab aus der öffentlich gewordenen Beschlussvorlage zur MPK hervor.

2G+ mit Ausnahme für Geboosterte, kürzere Quarantäne – die neuen Corona-Regeln

Bund und Länder haben sich nun auf das 2G+ Modell in der Gastronomie für ganz Deutschland geeinigt. Dabei müssen auch doppelt geimpfte und genesene Personen zusätzlich einen negativen Schnelltest vorweisen. Ausgenommen von der Testpflicht sind geboosterte Personen ab dem Tag ihrer Auffrischungsimpfung. Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, haben keinen Zutritt.
Außerdem wurde beschlossen: Geboosterte müssen nicht mehr in Quarantäne, wenn sie nur Kontaktpersonen sind. Bei Infizierten gilt: Wenn keine Symptome mehr da sind, darf die Quarantäne nach 10 Tagen beendet werden. Mit einem negativen Corona-Test dürfen Genesene bereits nach sieben Tagen aus der Quarantäne. Bei Berufen in vulnerablem Umfeld ist ein PCR-Test nötig.

Alarmstufe-2-Wert unterschritten: Werden die Regeln in BW gelockert?

In Baden-Württemberg sind die Corona-Zahlen zu Hospitalisierungsrate und Intensivbettenbelegung erneut unter den Grenzwerten für die Alarmstufe II. Sind jetzt Lockerungen der Corona-Regeln möglich?

Grenzwert für Alarmstufe II unterschritten – Kommen Lockerungen in Baden-Württemberg?
Alarmstufe 2 BW Corona
Grenzwert für Alarmstufe II unterschritten – Kommen Lockerungen in Baden-Württemberg?
Stuttgart
Die Landesregierung hat bei der Verhängung der Alarmstufe II auf der Inzidenz hinterherlaufende Kennzahlen gesetzt. Das war offensichtlich nicht das Richtige. Nun droht die Rückkehr der einfachen Alarmstufe. Kretschmann hatte jedoch schon angekündigt, dass seine Regierung hier auch noch einmal nachschärfen wird.

Corona-Testpflicht für Kinder ab einem Jahr in Kitas - Aktuelle Regeln in Baden-Württemberg

Mit Blick auf die Omikron-Variante hat sich die baden-württembergische Landesregierung bereits am 14. Dezember 2021 im Ministerrat darauf verständigt, dass in Kitas und auch in Einrichtungen der Kindertagespflege künftig vermehrt getestet werden soll. Kinder, die das erste Lebensjahr abgeschlossen haben, können ab dem 10. Januar nur noch an den Betreuungsangeboten der Kitas in BW teilnehmen, wenn ein negatives Testergebnis auf das Corona-Virus vorliegt. Die Tests können entweder vor Ort in der Kita durchgeführt werden oder zu Hause von den Eltern. In letzterem Fall müssen die Eltern der Einrichtung gegenüber erklären, dass sie der Testung nachgekommen sind und das Testergebnis negativ war. Tests von anerkannten Teststationen werden ebenfalls anerkannt. Vorgesehen ist, dass entweder dreimal pro Woche ein Schnelltest vorgenommen oder zweimal pro Woche ein PCR-Test gemacht wird.

Kein Lockdown oder Schließung – dafür aber Kontaktbeschränkung?

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat sich mit Blick auf die Ausbreitung der Omikron-Variante für maßvolle Kontaktbeschränkungen ausgesprochen. Es müsse alles getan werden, um die Schließung von Schulen und Betrieben zu verhindern, sagte er der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag (06.01.) am Rande der traditionellen Dreikönigskundgebung der Liberalen in Stuttgart. Es sei die neue Krisenstrategie der Bundesregierung, auf Boostern und auf maßvolle Kontaktbeschränkungen zu setzen – „und nicht auf pauschale und flächendeckende Schließungsmaßnahmen oder gar Lockdowns“.

Isolierung und Quarantäne: Aktuelle Corona-Regel in Baden-Württemberg

Aktuell gilt in Deutschland grundsätzlich: Bei engem Kontakt zu einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person soll man für zehn Tage in häusliche Quarantäne. Diese kann mit einem negativen Antigen-Schnelltest auf sieben Tage verkürzt werden, mit einem negativen PCR-Test auf fünf Tage. Die Entscheidung über die Quarantäne liegt beim zuständigen Gesundheitsamt.
Zu unterscheiden ist davon die Isolierung: Wer infiziert ist, soll 14 Tage nach Symptombeginn in Isolierung - vollständig Geimpfte fünf Tage, wenn sie danach symptomfrei und negativ PCR-getestet sind.

Kontaktbeschränkungen und aktuelle Regeln für private Feiern in BW

Aktuell gilt in Baden-Württemberg noch die Alarmstufe II. Diese tritt in Kraft, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen 450 oder mehr Corona-Patienten auf Intensivstationen behandelt werden. Stand 08.01. wurden erstmals wieder weniger als Corona-Patienten auf Intensivstationen in BW registriert.
Aus der aktuellen Alarmstufe folgen die Regeln für private Treffen und Kontaktbeschränkungen. Für private Treffen in BW gilt aktuell die Obergrenze von maximal zehn Geimpften und Genesenen. Ist auch nur eine ungeimpfte Person dabei, gelten strengere Kontaktregeln. In diesem Fall dürfen sich Angehörige eines Haushaltes mit höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Haushaltes treffen. Nicht zur Personenzahl zählen Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre.
Private Feiern unter Geimpften und Genesenen sind mit maximal zehn Personen in Innenräumen und 50 Personen draußen erlaubt. Wenn Ungeimpfte teilnehmen, wird die Größe der Veranstaltung weiter beschränkt. Dann gelten die Regeln für Ungeimpfte, in diesem Fall dürfen also höchstens zwei Haushalte zusammen feiern.

2G+ und Sperrstunde in Bars und Restaurants: Die aktuellen Regeln für die Gastronomie in BW

In der Gastronomie in Baden-Württemberg gilt aktuell die 2G-Plus-Regel. Auch Geimpfte und Genesene benötigen einen negativen Corona-Test, wenn sie eine Bar oder ein Restaurant besuchen möchten. Dieser kann auch vor Ort per Selbsttest unter Aufsicht gemacht werden und gilt dann nur dort. Menschen mit Booster-Impfung sind von der 2G-Plus-Regel ausgenommen. Sie müssen keinen negativen Corona-Test vorlegen, genauso wenig, wie Geimpfte, deren vollständige Impfung maximal 3 Monate alt ist. Auch Genesene, deren Infektion maximal 3 Monate zurückliegt, benötigen kein negatives Testergebnis.
Darüber hinaus gilt in Baden-Württemberg seit dem 27.12.21 eine Sperrstunde von 22:30 Uhr bis 5 Uhr.

Einzelhandel in Baden-Württemberg: Ausnahmen von der 2G-Regel

In Baden-Württemberg gilt für den Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, generell die 2G-Regel. Nur Geimpfte und Genesene haben Zutritt zu diesen Geschäften. Für den Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, gilt eine Ausnahme. Hier haben auch Ungeimpfte ohne Corona-Test Zutritt. Von der Ausnahmeregel betroffen sind:
  • Apotheken
  • Ausgabestellen der Tafeln
  • Babyfachmärkte
  • Bäckereien
  • Banken und Sparkassen
  • Baumärkte
  • Baumschulen
  • Blumenfachgeschäfte
  • Drogerien
  • Futtermittelmärkte
  • Gartenmärkte
  • Gärtnereien
  • Getränkemärkte
  • Hofläden
  • Hörgeräteakustiker
  • Konditoreien
  • Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden)
  • Metzgereien
  • mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse
  • Optiker
  • Orthopädieschuhtechniker
  • Poststellen und Paketdienste
  • Reformhäuser
  • Raiffeisenmärkte
  • Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr
  • Reinigungen
  • Sanitätshäuser
  • Stellen des Zeitschriften- und Zeitungsverkaufs
  • Supermärkte
  • Tankstellen
  • Tierbedarfsmärkte
  • Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume
  • Waschsalons
  • Wochenmärkte

Kultur und Sport in Baden-Württemberg: Was für Veranstaltungen gilt

In Baden-Württemberg sind Veranstaltungen in der aktuell geltenden Alarmstufe II nur noch mit bis zu 50 Prozent Kapazität, aber maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. Teilnehmenden vor Ort möglich. Davon betroffen sind alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.

Verkürzung der Quarantänezeiten für Schülerinnen und Schüler

Für Schülerinnen und Schüler wird künftig die Quarantänezeit verkürzt. Laut Bundeskanzler Olaf Scholz beträgt die Absonderungszeit fünf Tage, wenn ein Test negativ ausfällt.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisierte die beschlossene Verkürzung der Quarantänezeiten für Schülerinnen und Schüler. „Dadurch setzen wir alle, die sich an Schulen aufhalten, einer erhöhten Infektionsgefahr aus“, sagte der stellvertretende GEW-Vorsitzende Andreas Keller den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Auch der Deutsche Lehrerverband äußerte Kritik an dem Beschluss. „Wenn diese Aufweichung der Quarantäneregeln dazu führt, dass mehr Infizierte unerkannt in Schulen herumlaufen, wird der Schuss nach hinten losgehen“, sagte der Vorsitzende des Verbands, Heinz-Peter Meidinger, den Funke-Zeitungen.

Nachweis auf Omikron-Infektion in BW oft nicht möglich

Wer sich in Baden-Württemberg mit der Omikron-Variante des Coronavirus ansteckt, erfährt dies in vielen Fällen nicht. Für einen eindeutigen Nachweis ist eine sogenannte Vollgenomsequenzierung notwendig. Diese sei jedoch nicht immer möglich, teilte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Stuttgart mit.
Nicht jede positive Probe sei für eine nachgeschaltete Vollgenomsequenzierungen geeignet, hieß es. So gebe es etwa Proben, die keine ausreichende Virenlast aufwiesen. Die Sequenzierung benötige aber mehr Ausgangsmaterial als der PCR-Test, mit dem die Infektion nachgewiesen werde. Um Ressourcen zu schonen, würden ungeeignete Proben gar nicht erst sequenziert, teilte der Sprecher mit. Von den positiven Proben kämen nur 50 bis 60 Prozent für eine Sequenzierung infrage. Und auch bei diesen Proben könne nicht bei allen ein korrektes Ergebnis angegeben werden.