Bei diesem Artikel geht es um die neuen Corona-Verordnungen vom 12.01.22. Den aktualisierten Text vom 13.01.22 haben wir hier zusammengefasst.
Von diesem Mittwoch (12. Januar) an müssen Erwachsene im Südwesten beim Einkaufen eine FFP2-Maske tragen. Die Landesregierung wandelte am Dienstag wie erwartet die bisherige Soll-Bestimmung in der neuen Corona-Verordnung in eine Pflicht um. Betroffen von der FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen sind neben Geschäften auch die Gastronomie, Museen und Bibliotheken. In Bussen und Bahnen reicht nun doch weiter eine OP-Maske, diesen Bereich regelt der Bund. Auch in Büros und Betrieben muss keine FFP2-Maske getragen werden.

Neue Corona-Regeln BW: Das steht in der aktuellen Verordnung

Die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg wurde nach der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. Januar angepasst. Dabei ging es auch um die angepasste Quarantäne und die 2G-Plus-Regel in der Gastronomie.
Welche Maßnahmen in BW laut der neuen Verordnung noch gelten, ist hier nachzulesen:

Omikron-Variante verbreitet sich rasch in Deutschland

Das Land will sich für die hoch ansteckende Omikron-Variante des Coronavirus wappnen, auch wenn die Grenzwerte bei der Belastung der Kliniken derzeit nicht überschritten werden. „Der Rückgang der Infektionen ist gestoppt, die Inzidenz steigt wieder“, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). In anderen Bundesländern könne man sehen, „dass sich Omikron in Deutschland rasant verbreitet und die Infektionszahlen explosionsartig in die Höhe schießen“. Man müsse davon ausgehen, dass auch im Südwesten wieder mehr Menschen ins Krankenhaus müssen. Die Landesregierung will zudem an den Ausnahmen für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler festhalten. Die 12- bis 17-Jährigen können auch im Februar mit ihrem Schülerausweis als Testnachweis ins Café, Kino oder zum Fußballtraining.