Es gehe darum, einen „sicheren Tourismus im Interesse aller Beteiligten gewährleisten zu können“, so der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher bei einer Konferenz zu anstehenden Wintersaison.
Welche Maßnahmen müssen eingehalten werden, um dieses Ziel zu erreichen?
Was gilt für die Einreise?
Nach einem Aufenthalt in folgenden Ländern oder der Durchreise durch die genannten Länder sind alle Bürger dazu verpflichtet, im Moment der Einreise in Italien einen negativen Corona-Test vorzuweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist oder sich innerhalb 48 Stunden nach der Einreise einem Test zu unterziehen:
Bürger, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Italien in Rumänien aufgehalten haben, müssen in Quarantäne. An den Grenzen werden verstärkt gesundheitsbehördliche Kontrollen durchgeführt.
Landeshauptmann Arno Kompatscher erklärte, dass bei einem Anstieg der Corona-Infektionen die Grenzen nicht geschlossen würden. Es werde eine unterschiedliche Bewertung einzelner Regionen geben. Für Südtirol bedeutet das, dass es in der Risikoeinschätzung eigens bewertet und daher nicht unbedingt mit Italien gleichgesetzt wird.
Müssen Tickets vorab reserviert werden?
Derzeit gibt es in keinem der Alpenländer Pläne zur zahlenmäßigen Beschränkung von Liftkarten. Es wird jedoch empfohlen, Tickets vorab zu kaufen, um Menschenansammlungen an den Kassenhäuschen zu vermeiden.
Welche Regeln gelten für Bus und Gondel?
In den Skibussen gelten die gleichen Bestimmungen wie in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Das bedeutet, dass Fahrgäste einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Außerdem muss der in Südtirol geltende Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. In den Bussen dürfen sämtliche Sitzplätze belegt werden. Sich gegenüber sitzende Fahrgäste müssen einen Meter Abstand voneinander halten. Sitzen sie in derselben Fahrtrichtung und nebeneinander, kann der Abstand von einem Meter unterschritten werden. Fahrkarten werden nur an Automaten und den vorgesehenen Verkaufsstellen ausgestellt, nicht an Bord. Die Fahrgäste werden dazu angehalten, geordnet ein- und auszusteigen und dabei die ausgewiesenen Türen zu nutzen. Außerdem werden die Busse verstärkt gereinigt und desinfiziert.
Für die Seilbahnen gilt, dass in den Wartebereichen ebenfalls der Mindestabstand eingehalten werden muss. Personen, die demselben Haushalt angehören, können näher zusammenstehen. Außerdem müssen die Fahrgäste einen Mund-Nase-Schutz tragen. Fahrgästen mit einer Körpertemperatur über 37,5° wird kein Zutritt zu den Seilbahnen gewährt. Außerdem werden maximal zwei Drittel der zulässigen Personenkapazität pro Gondel genutzt. Im Gegenzug wird wenn möglich die Taktung des Fahrbetriebs erhöht. Bei Sesselliften dürfen die Windhauben nicht heruntergeklappt werden. Kabinen werden regelmäßig gelüftet und desinfiziert.
In Skiliften, Bergstationen und anderen geschlossenen Gebäuden ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes Pflicht. Diese Regel gilt für Personen ab 6 Jahren. Nach 18.00 Uhr muss auch auf beschäftigten Plätzen im Freien ein Mundschutz getragen werden.
Sicherheitskonzepte der Skischulverbände
Die Südtiroler Skischulen empfehlen, den Skipass online zu kaufen und ihn dann an speziellen „Abholboxen“ abzuholen. Da bei der Online-Registrierung sämtliche Daten sofort von den Skischulen erfasst werden, ist die Nachverfolgung möglicher Infektionsketten dadurch besser gewährleistet. Die beschlossenen Maßnahmen variieren zwischen den Skigebieten. Im Gebiet Gröden gilt, dass die Mitarbeiter regelmäßig zu den aktuellen COVID-19-Maßnahmen geschult werden. Das Personal muss dort einen Mund-Nasen-Schutz tragen und täglich seine Körpertemperatur messen lassen.
Für deutsche Reisende, die Skiurlaub im angrenzenden Ausland machen, wird die Nutzung der jeweiligen nationalen Warn-App empfohlen. Auch wenn die App nach der Rückkehr nach Deutschland nicht mehr aktiv ist, wird der Teilnehmer über den Kontakt zu einer Corona-infizierten Person informiert.
Was ist bei den Skikursen besonders wichtig?
Die Skikurse werden in kleineren Gruppen abgehalten, als in den vorherigen Saisons. Es besteht jedoch keine eindeutige Vorgabe zur Teilnehmeranzahl. Auch während der Kurse muss der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Im Falle der Unterschreitung des Mindestabstandes, beispielsweise bei notwendigen Hilfestellungen im Rahmen des Skiunterrichts, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die vorherige Desinfektion der Hände vorgeschrieben.
Welche Regeln gelten für die Einkehr in Südtirol?
Für Gastronomiebetriebe in den Skigebieten gelten in Südtirol die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen für Bars und Restaurants. In den Hütten dürfen sich daher nicht mehr Menschen aufhalten, als es Sitzplätze gibt. Die Tische müssen so angeordnet werden, dass frontal gegenübersitzende Personen einen Meter Abstand voneinander halten können. Weniger Abstand zwischen Personen ist nur mit Trennvorrichtungen möglich. Lediglich Personen aus dem selben Haushalt sind von diesen Regeln ausgenommen. Es gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, der nur am Tisch bzw. Tresen und nur für die „unabdingbar notwendige Zeit des Verzehrs“ abgelegt werden darf, so IDM Südtirol. Aufgrund der begrenzten Platzanzahl wird den Gästen empfohlen im Vorhinein Reservierungen vorzunehmen.
Eine Verpflichtung zur Hinterlegung von Kontaktdaten gilt momentan in Südtirol nicht.
Was wird aus Après-Ski und Discobesuchen?
Die sonst so beliebte Hütten-Gaudi wird in Südtirol in diesem Jahr nur eingeschränkt stattfinden können. Überfüllte Bars und Hütten gelten als klassische Infektionsherde und sollten dementsprechend unbedingt vermieden werden. Ein umfassendes Konzept zu Après-Ski-Regeln besteht für Südtirol jedoch bisher noch nicht.
„Covid-Protected Areas“ in Südtirol
In Südtirol können Unternehmen und Unterkünfte ein Covid-Schutzgebiet mit speziellen Sicherheitsmaßnahmen für Mitarbeiter und Gäste einrichten. Hier müssen die Gäste z. B. einen negativen Coronatest vorzeigen können. Die Mitarbeiter müssen täglich ihre Körpertemperatur messen lassen. Dadurch können bestimmte Einschränkungen in öffentlichen Bereichen wie z. B. Essbereichen oder Schwimmbädern aufgehoben werden.
Das Einhalten der Sicherheits-, Schutz- und Hygienemaßnahmen ist zentrales Element der kommenden Skisaison. Welche Punkte sind besonders wichtig?
- In allen Innenräumen, im Bereich der Stationen und in den Gondeln bzw. Sesseln ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes vorgeschrieben.
- Abstandsmarkierungen vor Kassen, beim Einstieg in die Bahn und außerhalb der Wartebereiche beachten
- Nutzung der vor Ort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel
- Kabinentüren schließen und öffnen automatisch somit ist keine Berührung notwendig
- Bargeldlose Zahlung wird empfohlen und bevorzugt, Barzahlung wird jedoch ebenfalls akzeptiert.