In Bayern wurden weitere Corona-Maßnahmen beschlossen. Fußballspiele finden in Bayern beispielsweise schon seit dem Wochenende als Geisterspiele statt. Gelten soll dies dann zunächst bis zum Jahresende. Außerdem gilt seit Mittwoch, 08.12.21, auch in Bayern eine weitere Verschärfung der Kontaktbeschränkungen und 2G im Handel und in der Außengastronomie.
Um die Corona-Zahlen zu senken setzt die bayerische Landesregierung auf harte Einschnitte, vor allem für Ungeimpfte.
- Welche Corona-Regeln gelten aktuell in Bayern?
- Welche neuen Maßnahmen gelten laut VO?
- Ab wann gelten die neuen Regeln in Bayern?
Bayern: Regierung beschließt Geisterspiele und schärfere Corona-Regeln
Die Kliniken in Bayern sind nach wie vor am Limit. Deshalb werden die Maßnahmen an einigen Stellen weiter verschärft:
- Geisterspiele in der Fußball-Bundesliga
- schärfere Kontaktbeschränkungen
- Zugang zum Handel nur noch für Geimpfte und Genesene
Nach dem Bund-Länder-Gipfel hat das bayerische Kabinett diese und noch einige weitere Verschärfungen der Corona-Regeln am Freitag beschlossen. „Die neue Welle ist angeknackst, aber sie ist noch nicht endgültig gebrochen“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) – die Inzidenz im Freistaat sinkt nämlich aktuell etwas. Er betonte: „Die Inzidenz muss runter und die Intensivbetten müssen entlastet werden.“
Aktuelle Corona-Regeln in Bayern: Diese Maßnahmen gelten seit Mittwoch, 08.12.
In Teilen des bayerischen Einzelhandels dürfen ab Mittwoch nur noch Geimpfte und Genesene einkaufen. Die 2G-Regelung gilt allerdings nicht für Geschäfte des täglichen Bedarfs, was zu einer ganzen Reihe an Ausnahmen führt. Besonders hart sind die Corona-Regeln in den Hotspots – mit Inzidenz über 1000. Erfreulich: In ganz Bayern sinken aktuell die Werte; die Maßnahmen wirken also, wie Markus Söder beteuert.
- 2G: Im bayerischen Einzelhandel haben vom 8. Dezember an nur noch Geimpfte und Genesene Zugang – ausgenommen sind Einkäufe für den täglichen Bedarf.
- Für gastronomische Angebote im Freien gilt schon seit Samstag, 04.12. ebenfalls die 2G-Regel, Zugang also nur für Geimpfte und Genesene.
- An Silvester und am Neujahrstag werden Ansammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten. „Soweit rechtlich möglich“ sollen die Kommunen ein Feuerwerksverbot auf öffentlichen Plätzen erlassen. Und weiter heißt es im Kabinettsbeschluss: „Der Bund ist aufgefordert, wie im letzten Jahr ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik zu erlassen.“
- Für Ungeimpfte gelten seit letzter Woche (24. November) strikte Kontaktbeschränkungen
- Es dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Lediglich Kinder unter zwölf Jahren, Geimpfte und Genesene zählen nicht mit
- Fußballspiele in Bayern werden vorerst ohne Zuschauer stattfinden. Die neuen Beschlüsse gelten bereits ab diesem Samstag und betreffen den gesamten „Profisport für überregionale Ligen“, wie Söder sagte. In diesem Punkt geht Bayern weiter als die meisten anderen Länder - hierüber hatte es am Donnerstag auch keine Einigkeit gegeben.
- Zu Friseuren, Hochschulen, Musik-, Fahr- und Volkshochschulen sowie Bibliotheken haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang.
- Alle Clubs, Diskotheken und Bars müssen bis mindestens 15. Dezember schließen
- Bei einer Inzidenz über 1000 wird alles geschlossen. Ausnahmen bleiben Schulen und Kitas, Handel (allerdings Kundschaftsbeschränkung: pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich nur ein Kunde in dem Laden befinden), Alten- und Pflegeheime (hier gilt aber eine Testpflicht vor dem Betreten)
Verfassungsgerichtshof lässt neue bayerische Corona-Regeln in Kraft
Die im Dezember noch einmal deutlich verschärften bayerischen Corona-Regeln bleiben unverändert in Kraft. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte es in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung ab, einzelne Vorschriften der bayerischen Corona-Verordnung durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen. Es sei zudem «nicht davon auszugehen, dass die Popularklage im Hinblick auf die aktuell geltenden Vorschriften in der Hauptsache erfolgreich sein wird», teilte das Gericht mit.
Der Antragsteller hatte unter anderem eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften beklagt und die Corona-Regeln gleich reihenweise außer Vollzug setzen lassen wollen: etwa das Verbot von Weihnachtsmärkten, die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene, die 2G- und 2G-plus-Regelungen, die Sperrstunde in der Gastronomie, die pauschale Schließung von Clubs und Kneipen sowie die noch strikteren Einschränkungen in regionalen Corona-Hotspots.
Das höchste bayerische Gericht wies sämtliche Forderungen zurück: Es sei nicht ersichtlich, dass die Staatsregierung die Spielräume im Bundesinfektionsschutzgesetz überschritten habe oder unter Verletzung von Grundrechten der Bayerischen Verfassung gehandelt habe. Die Richter verwiesen dabei auf die zugespitzte Corona-Lage in Bayern.
Testpflicht auch für Kinder in Kitas in Bayern
Auch Kleinkinder unterliegen beim Besuch von Kindertagesstätten im neuen Jahr einer Corona-Testnachweispflicht. Das beschloss das bayerische Kabinett am Dienstag. Kinder, die älter als ein Jahr sind, dürften nach den Weihnachtsferien nur noch die Kita besuchen, wenn sie drei Mal wöchentlich getestet werden. Der Entwurf des Sozialministeriums werde noch weiter ausgearbeitet. Vonseiten der Eltern hatte es Kritik gegeben, unter anderem weil die Laborkapazitäten für die Tests unter Umständen nicht ausreichen könnten. Welche Tests werden akzeptiert? Alle Infos im folgenden Artikel:
2G statt 2G-plus: Bayern lockert Corona-Regeln für Skigebiete
Nach scharfer Kritik aus der Tourismusbranche an der 2G-plus-Pflicht für Gondeln und Seilbahnen in Bayern hat die Staatsregierung nun nachgesteuert. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen würden angepasst und die 2G-plus-Regel durch die 2G-Regel ersetzt, erläuterte der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) am Dienstag nach der Sitzung des Kabinetts in München. Zugang zu den Seilbahnen und Gondeln hätten danach also Genesene und Geimpfte, betonte er. Ein negativer Schnelltest sei dann nicht mehr erforderlich.
Mit dieser Anpassung unterstützen man die bayerischen Skigebiete, „ohne die Infektionsrisiken zu erhöhen“, sagte Aiwanger: „Die heimischen Seilbahn-Betreiber wären durch die 2G-plus-Regelung im Wettbewerb klar benachteiligt worden.“ Touristen wären wegen des Testgebotes nach Österreich, Italien oder in die Schweiz abgewandert, wo überall keine zusätzliche Testpflicht gefordert wird. Aiwanger appelliere an alle Skifahrer, sich an die nun geltenden Regeln zu halten.
München verbietet Alkoholkonsum in der Fußgängerzone
Die Stadt München hat wegen der Corona-Pandemie ein Alkoholverbot in der Fußgängerzone und am Viktualienmarkt erlassen. Das Verbot gelte von Mittwoch an täglich zwischen 11.00 und 23.00 Uhr, teilte die Stadt am Dienstag (07.12.) mit. An Silvester und Neujahr gelte das Verbot durchgehend vom 31. Dezember um 11.00 Uhr bis zum 1. Januar um 23.00 Uhr. Es wäre unverständlich, den Christkindlmarkt abzusagen, aber zugleich Alkoholkonsum auf stark frequentierten Flächen in der Innenstadt weiter zuzulassen, sagte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD).
2G-Regel in Bayerns Außengastronomie und im Einzelhandel
Es gilt quasi flächendeckend die 2G-Regel. Zudem gibt es keinen Glühwein mehr draußen für Ungeimpfte zu kaufen. Markus Söder und das Kabinett führen in Bayern auch in der Außengastronomie die 2G-Regel ein. Damit werden auch Weihnachtsmärkten und sonstigen Verkaufsständen „die Hände gebunden“. Im Einzelhandel haben bundesweit bald auch nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt.
2G+ Regel in Bayern: Ausnahmen von der Testpflicht nach der Booster-Impfung?
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) betont: „Die Inzidenz muss runter und die Intensivbetten müssen entlastet werden.“ Für viele Bereichen wie den Einzelhandel oder die Außengastronomie wurde daher nun die 2G-Regelung eingeführt. Darüber hinaus gilt teilweise auch die 2G-Plus-Regel, der Zutritt wird hier nur Genesenen oder Geimpften mit negativem Corona-Test gewährt. Wo ist dies der Fall und gibt es in Bayern auch Ausnahmen von der Testpflicht für Menschen, die bereits ihre Booster-Impfung erhalten haben? Alle Infos im folgenden Artikel:
Inzidenz in Bayern aktuell – Corona-Zahlen gehen leicht zurück
Der Corona-Inzidenzwert in Bayern geht seit einigen Tagen zurück. Das Robert Koch-Institut (RKI) meldete am Dienstagmorgen, 07.12.21, eine Sieben-Tage-Inzidenz von 521,0 für den Freistaat. Die bundesweite Inzidenz war leicht gestiegen auf knapp 432,2. Das bundesweite Intensivregister meldete am Morgen 1065 erwachsene Covid-19-Patienten im Freistaat und somit zwei weniger als am Vortag.
Bei der Bewertung des Infektionsgeschehens ist allerdings zu berücksichtigen, dass Experten derzeit von einer Untererfassung bei den Corona-Zahlen ausgehen. Gesundheitsämter und Kliniken kommen demnach teils mit der Meldung von Fällen nicht mehr hinterher. Zudem wurden teilweise Intensivpatienten aus Bayern in andere Bundesländer verlegt.
Schule Bayern: Beginnen die Weihnachtsferien früher
Die Weihnachtsferien sollen in den Schulen in Bayern nicht früher als geplant starten, wie Söder und Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) sagten. Auch die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler soll demnach nicht ausgesetzt werden.
Gegen die Pandemie sind 1200 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz
Um das Coronavirus zu bekämpfen sind in Bayern zurzeit 1187 Soldaten der Bundeswehr im Einsatz. 767 Soldaten seien auf insgesamt 73 Kontaktnachverfolgungsstellen verteilt, teilte ein Sprecher der Bundeswehr am Montag auf Anfrage in München mit.
Ein weiterer Teil entfällt auf Kliniken: In 19 Einrichtungen sind nach Angaben der Bundeswehr 341 Soldaten beschäftigt. 49 weitere leisten Ihren Dienst derzeit in insgesamt zehn Impfzentren. Zudem verteilen sich weitere 30 auf eine Pflegeeinrichtung und 2 Landratsämter.
„Die Soldaten erhalten vor Ort ihren Auftrag durch eine Einweisung der jeweiligen Einrichtung“, hieß es von Seiten der Bundeswehr. Kurz nach Beginn der Pandemie waren im Freistaat etwa 200 Soldaten im Corona-Einsatz.
Omikron in Bayern: Keine großflächige Verbreitung
In München wird das Abwasser künftig genau auf die Omikron-Variante des Coronavirus untersucht. Bislang sei im Abwasser der Landeshauptstadt die neue Variante noch nicht nachgewiesen worden, berichtete das bayerische Wissenschaftsministerium am Freitag.
Ein Forschungsteam des Tropeninstituts am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) analysiert das Abwasser, um so Rückschlüsse auf die Verbreitung von Corona ziehen zu können. Ähnliche Untersuchungen gibt es auch in anderen Orten. Nach Angaben des Ministeriums wird in München derzeit nur die Delta-Variante nachgewiesen. „Daraus kann geschlossen werden, dass es bisher keine großflächige Verbreitung von Omikron in München gibt“, hieß es.