In Bayern sind die Maßnahmen längst verschärft worden. Laut aktuellen Corona-Regeln gilt jetzt auch teilweise die 2G-Plus-Regel, der Zutritt wird hier nur Genesenen oder Geimpften mit negativem Corona-Test gewährt. Am Montagabend haben die Gesundheitsminister von Bund und Ländern über einen möglichen flächendeckenden Wegfall der Testpflicht für Menschen mit Booster-Impfung bei 2G-plus-Regeln diskutiert.
- Zur Eindämmung der Pandemie gelten in Bayern seit Freitag verschärfte Corona-Regeln.
- Vielerorts gilt die 2G-Regel, teilweise auch 2G+.
- Kommen jetzt Ausnahmen von 2G-Plus für Menschen mit Booster-Impfung?
Testpflicht in Bayern besteht auch Booster-Impfung noch
Nach der Sitzung der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von Bund und Ländern, an der erstmals auch Lauterbach teilgenommen hatte, sagte der bayerische Gesundheitsminister und aktuelle GMK-Vorsitzende Klaus Holetschek (CSU), dass die Mehrheit der Minister die Meinung vertritt, dass zwei Wochen nach der Booster-Impfung „ein hervorragender Schutz“ besteht. Daher könne die Testpflicht für diese Personengruppe in allen Ländern wegfallen. Auch Bayern prüfe derzeit diese Möglichkeit. Gibt es in Bayern also bald Ausnahmen von der Testpflicht für Menschen, die bereits ihre Booster-Impfung erhalten haben? Noch ist das nicht sicher.
2G+ in Bayern – Brauchen Geimpfte und Genesene einen Corona-Test?
Gilt 2G+, sind nur Menschen zu einer Veranstaltung oder einem Ort zugelassen, die vollständig geimpft oder von einer COVID-19-Infektion genesen sind und zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können. Dabei kann es sich um einen Selbsttest handeln, den man vor Ort unter Aufsicht macht, einen maximal 24 Stunden alten Schnelltest oder einen bis zu 48 Stunden alten PCR-Test. Ungeimpfte haben bei 2G-Plus keinen Zutritt.
Angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen gilt 2G-Plus in Bayern aktuell für:
- Kulturveranstaltungen (Theater, Konzerte, etc.)
- Messen, Tagungen, Kongresse
- Freizeiteinrichtungen (z. B. Zoos, botanische Gärten, Schwimmbäder, Saunen, Führungen, Freizeitparks, etc.)
- Private und öffentliche Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten (z. B. Weihnachtsfeiern, Hochzeiten, Geburtstage, etc.)
Ausnahme bei Booster-Impfung: Alle Infos zur Testpflicht für Geboosterte in Bayern
Auch in Baden-Württemberg gilt aktuell vielerorts die 2G-Plus-Regel. Allerdings sind Personen mit einer Boosterimpfung in Baden-Württemberg von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Bisher ist unbekannt, ob es eine solche Ausnahme auch in Bayern geben wird und wenn ja wann diese eingeführt wird. Die 2G-Plus-Regel gilt demnach in Bayern bisher ohne Ausnahmen auch für vollständig Geimpfte. Für Menschen mit der dritten Corona-Impfung könnte sich das allerdings durchaus noch ändern.
Geboosterte in Bayern: Kommt die Befreiung von der Testpflicht bei 2G-plus?
Die Befreiung von verpflichtenden Corona-Tests für Menschen mit Booster-Impfung soll möglicherweise von bislang drei Bundesländern auf andere ausgeweitet werden. Bayerns Ressortchef Klaus Holetschek (CSU) kündigte nach einer Konferenz der Gesundheitsminister am Montag an, dass der Freistaat diese Möglichkeit prüfen werde. Auch der designierte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe bei der Konferenz einen entsprechenden Hinweis gegeben.
In Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gilt eine entsprechende Regelung bereits seit Samstag. Mecklenburg-Vorpommern prüft ebenfalls. Lauterbach nahm erstmals an der Sitzung teil, der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zum letzten Mal. Lauterbach soll zusammen mit den anderen Mitgliedern des künftigen Bundeskabinetts aus SPD, Grünen und FDP an diesem Mittwoch vereidigt werden.
An den Online-Beratungen der Minister nahm auch der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission teil, Thomas Mertens. Dessen Äußerung, wenn er Vater eines sieben Jahre alten Kindes wäre, würde er dieses derzeit nicht gegen Corona impfen lassen, sei missverstanden worden, sagte Holetschek. Mertens habe deutlich gemacht, er habe so verstanden werden wollen, dass er einem Kind keinen Impfstoff geben würde, für den es noch keine Empfehlung gebe.
Strenge Corona-Regeln für Ungeimpfte in Bayern bleiben nach Urteil des Verfassungsgerichts
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, quasi flächendeckend 2G, die Schließung von Bars und Kneipen: All dies hatte ein Antragsteller vor dem Verfassungsgerichtshof kippen wollen. Die zuletzt noch einmal deutlich verschärften bayerischen Corona-Regeln bleiben unverändert in Kraft. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte es in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung ab, einzelne Vorschriften der 15. Corona-Verordnung durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen. Es sei zudem „nicht davon auszugehen, dass die Popularklage im Hinblick auf die aktuell geltenden Vorschriften in der Hauptsache erfolgreich sein wird“, teilte das Gericht mit. Auch die neue 2G-Regel in weiten Bereichen des Handels, nach der nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben, bleibt unangetastet
Aktuelle Maßnahmen wirken – Inzidenz in Bayern geht leicht zurück
Die Corona-Inzidenz in Bayern sinkt langsam weiter. Am Mittwoch, 08.12.21, meldete das Robert Koch-Institut (RKI) eine Inzidenz von 495,1 für den Freistaat. Das sind 5,8 weniger als am Vortag. Die Zahl der Covid-Patienten auf den bayerischen Intensivstationen stieg dagegen leicht an. Das bundesweite Intensivregister meldete mit Stand 12.15 Uhr 1047 erwachsene Covid-19-Patienten im Freistaat – das sind 20 weniger als am Vortag.
Bei der Bewertung des Infektionsgeschehens ist allerdings zu berücksichtigen, dass Experten derzeit von einer Untererfassung bei den Corona-Zahlen ausgehen. Gesundheitsämter und Kliniken kommen demnach teils mit der Meldung von Fällen nicht mehr hinterher. Zudem wurden teilweise Intensivpatienten aus Bayern in andere Bundesländer verlegt.