• In Baden-Württemberg ist am Samstag, 4. Dezember, eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten
  • Damit gibt es auch für Geimpfte mehr Beschränkungen
  • Die 2G+ Regel wird etwa ausgeweitet: Sie gilt beispielsweise auch in Restaurants
  • BW hat nun aber beschlossen: Wer ein drittes Mal gegen Corona geimpft ist, braucht keinen Test mehr

Geboosterte dürfen in Baden-Württemberg ohne negativen Corona-Test im Restaurant essen

Baden-Württemberg geht den Sonderweg und führt weitere Verschärfungen der bisherigen Corona-Regeln ein. So sollen unter anderem Weihnachtsmärkte geschlossen sowie Sport-, Kultur- und Freizeitveranstaltungen aufgrund der hohen Infektionslage im Land deutlich stärker eingeschränkt werden. Die im Land bereits gültigen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte - ein Haushalt plus eine weitere Person - bleiben bestehen. Bei der Testpflicht für Geboosterte lockert BW jetzt aber die Regeln.

Lockerungen für Geimpfte und Genesene und Personen mit Booster-Impfung in BW

Ursprünglich wollte die Landesregierung wegen der sich zuspitzenden Krise eine harte 2G-plus-Regel einführen, wonach nur noch Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen Test etwa in Restaurants dürfen – nur Menschen mit einer Auffrischungsimpfung sollten ausgenommen werden. Doch dann machte das Land am Sonntag einen Rückzieher und nahm auch Geimpfte und Genesene von der Testpflicht aus. Allerdings müssen Genesene nachweisen, dass die Infektion maximal sechs Monate zurückliegt. Und für Geimpfte gilt: Die zweite Impfung sollte weniger als ein halbes Jahr her sein.

Baden-Württemberg: Das sind die Ausnahmen der 2G-Plus-Regel

Ausnahmen von dieser sogenannten 2G-plus-Regel gibt es bei Geimpften mit höchstens vor sechs Monaten abgeschlossener Grundimmunisierung (zweiter Impfung). Grundlage dieser Abweichungen seien wissenschaftliche Expertisen, so das Ministerium. Die CDU-Fraktion betonte, sie habe sich dafür stark gemacht, dass auch Menschen, deren Zweitimpfung oder Genesung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, ebenfalls von der Testpflicht befreit werden. Es dürfe keine vollständig Geimpften erster und zweiter Klasse geben.
Die SPD sprach von verspäteten, unklaren und widersprüchlichen Informationen, die die Menschen verunsicherten. „So nimmt das Vertrauen und die Akzeptanz in die Politik weiter ab. Und es ist schädlich für die weitere Pandemie-Bekämpfung im Land“, sagte Landtagsfraktionschef Andreas Stoch. So waren etwa am Freitag erst Vorteile für Booster-Geimpfte ausgeschlossen worden, diese wenige Stunden später aber doch gewährt worden.

Auffrischungsimpfung gegen Corona: Der beste Immunschutz

Der Impfschutz gegen Corona lässt nach einer gewissen Zeit nach – bei älteren Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen ist dieser nachlassende Impfschutz besonders stark zu beobachten. Daher empfehlen Expertinnen und Experten eine Auffrischungsimpfung nach fünf bis sechs Monaten. Wie das Robert-Koch-Institut (RKI) auf ihrer Webseite schreibt, kann durch die Booster-Impfung ein „längerfristiger robuster Impfschutz“ gewährleistet werden. Zudem geben Geboosterte das Virus seltener weiter als zweimal Geimpfte, so das RKI. „Ein guter Individualschutz und eine reduzierte Transmission tragen dazu bei, schwere Erkrankungs- und Todesfälle zu verhindern. Somit entlasten Auffrischimpfungen mittelfristig das Gesundheitssystem in Deutschland und sind insbesondere mit Blick auf mögliche nachfolgende Infektionswellen besonders wichtig.“