Die gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten, die während der Corona-Pandemie zeitweise bestand, ist bereits im März 2022 ausgelaufen. Wie Schätzungen des Ifo-Instituts vom Mai zeigen, arbeitet immer noch knapp ein Viertel der Arbeitnehmer in Deutschland im Heimbüro. Mit Blick auf den Herbst und einem berichteten Anstieg der Corona-Zahlen könnte der Prozentsatz weiter steigen. Ein neues Infektionsschutzgesetz wurde bereits beschlossen. Nun wurde bekannt, dass das Bundesarbeitsministerium sogar eine grundsätzliche Rückkehr zur Homeoffice-Angebots-Pflicht plant.
- Was bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
- Was soll für Hygienekonzepte gelten?
Alle Infos zu den Plänen von Hubertus Heil zur Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht gibt es hier in der Übersicht.
Soll die Homeoffice-Pflicht im Herbst 2022 wiederkommen?
Eine Homeoffice-Angebots-Pflicht war im März 2022 ausgelaufen. Nun seien erneut steigende Infektionszahlen zu erwarten, heißt es im Entwurf der Regierung. Arbeitgeber sollen wieder verpflichtet werden, Beschäftigten zum Schutz vor Corona-Infektionen anzubieten, von zu Hause aus zu arbeiten. Dabei soll es allerdings Ausnahmen geben. Das geht aus dem Referentenentwurf für eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aus dem Haus von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Zuvor hatte das Nachrichtenportal „The Pioneer“ berichtet. Die Regelung soll zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten und bis zum 7. April 2023 gelten.
Corona: Wozu Arbeitgeber verpflichtet werden sollen
Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, ein Hygienekonzept mit bewährten Schutzmaßnahmen zu erstellen. Dazu zähle unter anderem eine „Verminderung betrieblicher Personenkontakte, zum Beispiel durch die Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen und durch das Angebot an die Beschäftigten, im Homeoffice zu arbeiten“.Der Arbeitgeber soll den Beschäftigten anbieten, „geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. Außerdem sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, allen Beschäftigten, die weiter in Präsenz arbeiten, mindestens zweimal pro Woche einen Corona-Test anzubieten.
Arbeiten im Homeoffice: Das gilt aktuell für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Auch wenn derzeit keine Homeoffice-Pflicht mehr besteht, bieten viele Arbeitgeber ihren Beschäftigen nach wie vor an, „remote“ zu arbeiten. Oft gibt es Betriebsvereinbarungen zu hybridem Arbeiten. Generell gilt jedoch: Homeoffice ist von beiden Seiten freiwillig. Es gibt kein Recht auf Homeoffice. Das heißt, ein Anspruch auf Homeoffice besteht ohne entsprechende Vereinbarungen nicht. Umgekehrt muss ein Arbeitnehmer dem Homeoffice zustimmen, denn grundsätzlich sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
mit dpa
Neue Gesetze und Regelungen im Herbst
Ab September, spätestens aber im Oktober gibt es eine Reihe von Änderungen und neuen Gesetzen. Hier eine Übersicht verschiedener Themen, die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer relevant werden können: