Corona ist noch immer da, auch wenn zahlreiche andere Krisen die Pandemie mittlerweile überschatten. Anfang September wurde eine neue Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, um gut durch den Herbst zu kommen.
Ab 1. Oktober 2022 greifen in Deutschland neue Corona-Regeln. Zum Schutz vor einer Corona-Herbstwelle soll es den Ländern ab Oktober wieder möglich werden, etwa eine Maskenpflicht zu verhängen. Aber auch 3G-Regeln und Testpflichten sind Bestandteil des Gesetzes. Hier ist der Überblick.
Corona-Regeln: 3G und Maskenpflicht in Restaurants möglich
Die neuen Corona-Maßnahmen gelten ab dem 1. Oktober. Die bisherigen Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz laufen vorher aus.
Die Einführung einer Maskenpflicht in Geschäften, Restaurants und Co. soll den Ländern ab Herbst wieder ermöglicht werden. In Fernzügen sollen FFP2-Masken vorgeschrieben sein. In Flugzeugen hingegen nicht.
Es sollen wieder 3G-Regeln eingeführt werden können, wenn Betreiber das möchten: Wer keine Maskenpflicht im Restaurant, der Bar oder bei Veranstaltungen haben will, der kann stattdessen einen aktuellen Test, oder einen Impf- oder Genesenennachweis verlangen. Die Neuerungen gehen auf einen Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) von Anfang August zurück.
Schulen und Tests: Corona-Regeln im Herbst 2022
- Es soll auch eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen geben.
- Schulschließungen sollen nicht mehr möglich sein. Aber: Im Klassenzimmer soll es wieder eine Maskenpflicht geben können, wenn die Länder das wollen. Medizinische Masken würden für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 eingeführt werden, ebenso wie Tests.
- Der Bund kann auch wieder eine Home-Office-Pflicht einführen
- Noch härtere Maßnahmen sind wohl auch möglich. Dazu muss aber erst der Bundestag die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ beschließen. Geschieht das, wären auch Teil-Lockdowns wieder möglich.
- Ausgangsbeschränkungen sind ebenfalls möglich, wenn das Gesundheitssystem überlastet ist.
Maskenpflicht im ÖPNV: Länder dürfen sie behalten
Mit dem neuen Gesetz steht es die Bundesländern frei, ob die Maskenpflicht in Bus und Bahn weiter bestehen bleibt, oder ob sie gestrichen wird. Der Bund bestimmt lediglich, dass im Regional- und Fernverkehr der Deutschen Bahn weiter Maske getragen werden muss. Noch gibt es keine Andeutungen, dass die Länder ein Abschaffen der Maske im ÖPNV in Erwägung ziehen. Sollten die Bundesländer unterschiedliche Vorgaben treffen kommt es in Deutschland wieder zum Flickenteppich der Corona-Regeln.
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