Die kommende Heizperiode steht im Zeichen von Energiesparen. Besonders das Gas ist knapp. Aus Russland kommt kein Erdgas mehr durch die Pipeline Nord Stream 1. Daher will die Bundesregierung mit einer Verordnung bestimmte Maßnahmen herbeiführen. Hier sind alle Infos:
- Welche Maßnahmen sollen im Herbst und Winter gelten?
- Was gilt in öffentlichen Gebäuden?
- Was gilt in privaten Gebäuden?
- Was ist mit dem Einzelhandel?
- Wann tritt die Verordnung in Kraft?
Energie sparen im Winter: Das gilt ab 1. September 2022
Verbraucher, Industrie und der öffentliche Dienst - sie alle sollen noch einmal nachlegen beim Energiesparen. „Nach dem derzeitigen Stand muss Deutschland etwa 20 Prozent Gaseinsparung erreichen, um eine Gasmangellage abzuwenden“, schreibt das Wirtschaftsministerium. Fünf bis acht Prozent seien schon geschafft, heißt es.
Eine Reihe von Maßnahmen tritt zum 1. September in Kraft um den Energieverbrauch kurzfristig im nächsten halben Jahr, also bis Februar, zu drücken.
Energieeinsparverordnung: 19 Grad in öffentlichen Gebäuden, kein warmes Wasser
Folgende Maßnahmen gelten in öffentlichen Gebäuden:
- Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen nicht mehr geheizt werden - außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe.
- Öffentliche Gebäude sollen nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt werden. Das gilt, wenn die Menschen in den Räumen vorwiegend sitzen
- Es soll kein warmes Wasser fürs Händewaschen in öffentlichen Gebäuden geben - es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.
- Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen soll ausgeschaltet werden.
- Beleuchtete Werbeanlagen sollen von 22 Uhr abends bis 6 Uhr am Folgetag ausgeschaltet werden.
Ausnahmen gibt es für Kliniken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten oder weiteren Einrichtungen, bei denen höhere Lufttemperaturen in besonderer Weise zur Aufrechterhaltung der Gesundheit, der sich dort aufhaltenden Personen, geboten ist.
Energie 2022 sparen: Vermieter müssen Mieter über hohe Energiekosten informieren
Im privaten Bereich gelten bestimmte Regelungen, die Mieter zum Energiesparen animieren sollen. Es soll aber keine verpflichtende Höchsttemperatur in Wohnungen geben. Folgende Maßnahmen sind aber in Kraft getreten:
- Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, sollen vorübergehend ausgesetzt werden.
- Vermieter und Versorger, deren Gebäude mit Gas beliefert werden, sollen bis 30. September 2022 ihre Mieter darüber informieren, wie hoch die Energiekosten im kommenden Jahr werden könnten
- Vermieter und Versorger, deren Gebäude mit Gas beliefert werden, sollen ihre Mieter bis 30. September darüber informieren, wie sie am besten Energie sparen und wie sich das dann auf die Kosten auswirkt
Verordnung: Keine beheizten Pools, Einzelhandel soll Türen schließen
Darüber hinaus gibt es für Besitzer von privaten Pools ebenfalls eine Regelung: Private Pools, ob drinnen oder draußen, sollen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden dürfen.
Auch für den Einzelhandel gibt es eine Energiesparmaßnahme: Das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen in Geschäftsräumen des Einzelhandels ist untersagt.
Der Einzelhandel in Deutschland will Energie und damit auch Energiekosten einsparen: Die Beleuchtung werde reduziert, Türen sollten nicht dauerhaft offenstehen, teilte der Handelsverband Deutschland (HDE) mit. Damit nicht bei geschlossenen Ladentüren weniger Kundinnen und Kunden ins Geschäft kämen, wolle der Einzelhandel ihnen mit Plakaten zeigen: "Türen zu, Geschäft offen".
Händlerinnen und Händler können die Plakate laut Verband herunterladen und selbst ausdrucken. Sie können sie auch beim HDE bestellen oder bei einigen Landesverbänden auch abholen.
Weihnachten 2022: Was ist mit der Weihnachtsbeleuchtung?
Die Bundesregierung hat eine Ausnahme für Weihnachtsbeleuchtung im Energiespargesetz beschlossen. Das Beleuchtungsverbot gelte nun nicht "bei der Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern, die anlässlich traditioneller oder religiöser Feste (wie beispielsweise Weihnachten) installiert und betrieben wird", erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. Trotzdem gibt es viele Städte, die auf die Beleuchtung verzichten möchten. Hier geht‘s zum Artikel über Weihnachtsbeleuchtung 2022 in Deutschland.
Wie lange gelten die Regeln zum Energiesparen?
Die erste Energiesparverordnung gilt seit dem 1. September sechs Monate lang. Eine zweite Verordnung soll ab Oktober zwei Jahre lang gültig sein - vorgesehen ist etwa die Pflicht für Wohnungseigentümer zu einer jährlichen Heizungsprüfung und zum Austausch ineffizienter Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizungen.
Energiesparen leicht gemacht - Wichtige Tipps oder Fragen zum Thema
Weitere Infos und wichtige Tipps zum Thema Energiesparen finden Sie unter swp.de/energiesparen. Haben Sie Fragen rund um das Thema, dann schreiben Sie uns gerne an [email protected].