Die kommende Heizperiode steht im Zeichen von Energiesparen. Besonders das Gas ist knapp, nachdem Russland die Lieferungen nach Deutschland eingestellt hat. Daher will die Bundesregierung mit einer Verordnung bestimmte Maßnahmen herbeiführen. Dazu gehört das Regulierung der Temperaturen in öffentlichen Gebäuden.
- Welche Räume werden im Winter 2022/23 noch beheizt?
- Wie warm darf es in öffentlichen Gebäuden laut Entwurf der Regierung sein?
- Was ist mit warmem Wasser?
Verordnung zum Energiesparen: Kein warmes Wasser, heizen nur bis 19 Grad
Die Verordnung der Regierung trat am 1. September 2022 in Kraft und gilt zunächst bis Ende Februar 2023. Folgende Maßnahmen gelten in öffentlichen Gebäuden:
- Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen nicht mehr geheizt werden - außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe.
- Öffentliche Gebäude sollen nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt werden. Das gilt, wenn die Menschen in den Räumen vorwiegend sitzen
- In öffentlichen Gebäuden, in denen die Menschen vorwiegend stehen oder gehen darf nur bis 18 Grad geheizt werden
- für körperlich schwere Tätigkeiten soll nur bis 12 Grad geheizt werden
- Es soll kein warmes Wasser fürs Händewaschen in öffentlichen Gebäuden geben - es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.
Ausnahmen gibt es für Kliniken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten oder weiteren Einrichtungen, bei denen höhere Lufttemperaturen in besonderer Weise zur Aufrechterhaltung der Gesundheit, der sich dort aufhaltenden Personen, geboten ist.
Welche Maßnahmen gelten noch ab September?
In der Verordnung sind auch andere Maßnahmen zum Energiesparen vorgesehen. Dazu gehört beispielsweise, dass Gebäude nicht mehr von außen beleuchtet werden und dass Werbeplakate nachts zwischen 22 und 6 Uhr nicht beleuchtet sein dürfen. Des Weiteren plant die Regierung besondere Energiesparmaßnahmen in Wohngebäuden. Auch im Einzelhandel gibt es besondere Vorgaben laut Energiesparverordnung.
Weihnachten 2022: Was ist mit der Weihnachtsbeleuchtung?
Die Bundesregierung hat eine Ausnahme für Weihnachtsbeleuchtung im Energiespargesetz beschlossen. Das Beleuchtungsverbot gelte nun nicht "bei der Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern, die anlässlich traditioneller oder religiöser Feste (wie beispielsweise Weihnachten) installiert und betrieben wird", erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. Trotzdem gibt es viele Städte, die auf die Beleuchtung verzichten möchten. Hier geht‘s zum Artikel über Weihnachtsbeleuchtung 2022 in Deutschland.
Energiesparen leicht gemacht - Wichtige Tipps oder Fragen zum Thema
Weitere Infos und wichtige Tipps zum Thema Energiesparen finden Sie unter swp.de/energiesparen. Haben Sie Fragen rund um das Thema, dann schreiben Sie uns gerne an energiesparen@swp.de.