Die kommende Heizperiode steht im Zeichen von Energiesparen. Das Gas ist knapp, nachdem Russland die Lieferungen nach Deutschland gedrosselt hat. Die Bundesregierung will mit einer Verordnung bestimmte Maßnahmen herbeiführen. Dazu gehören eine Reihe von Maßnahmen in Wohngebäuden, die insbesondere Vermieter in die Pflicht nehmen.
- Worüber müssen Vermieter ihre Mieter jetzt informieren?
- Was müssen Mieter im kommenden Winter beachten?
- Gibt es eine Höchsttemperatur für Wohngebäude?
Informationspflicht für Vermieter: Das gilt laut Energieeinsparverordnung
Im privaten Bereich gelten bestimmte Regelungen, die Mieter zum Energiesparen animieren sollen. Es soll aber keine verpflichtende Höchsttemperatur in Wohnungen geben. Folgende Maßnahmen sind aber geplant:
- Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, sollen vorübergehend ausgesetzt werden.
- Vermieter und Versorger, deren Gebäude mit Gas beliefert werden, sollen bis 30. September 2022 ihre Mieter darüber informieren, wie hoch die Energiekosten im kommenden Jahr werden könnten
- Vermieter und Versorger, deren Gebäude mit Gas beliefert werden, sollen ihre Mieter bis 30. September darüber informieren, wie sie am besten Energie sparen und wie sich das dann auf die Kosten auswirkt
- Für Vermieter von mehr als zehn Wohnungen gilt eine andere Frist: Sie müssen bis 30. Oktober 2022 den Mietern Bescheid geben
- Vermieter müssen bis 30. Oktober 2022 ihren Mietern Kontaktinformationen zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen und Einrichtungen, bei denen Informationen über Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung eingeholt werden können, zur Verfügung stellen
Energie sparen in Wohnungen: Keine beheizten Pools im Winter
Darüber hinaus gibt es für Besitzer von privaten Pools ebenfalls eine Regelung: Private Pools, ob drinnen oder draußen, sollen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden dürfen. Ausnahmen gibt es in Fällen, in denen die Beheizung zwingend notwendig für therapeutische Anwendungen oder zur Abwehr von Schäden an der Poolanlage ist.
Welche Maßnahmen gelten noch ab September 2022?
In der Verordnung sind auch andere Maßnahmen zum Energiesparen vorgesehen. Insbesondere trifft das öffentliche Gebäude, in denen nur noch bis maximal 19 Grad geheizt werden darf. Weitere Maßnahmen sind beispielsweise, dass Gebäude nicht mehr von außen beleuchtet werden und dass Werbeplakate nachts zwischen 22 und 6 Uhr nicht beleuchtet sein dürfen. Des Weitere plant die Regierung besondere Energiesparmaßnahmen in Wohngebäuden.
Weihnachten 2022: Was ist mit der Weihnachtsbeleuchtung?
Die Bundesregierung hat eine Ausnahme für Weihnachtsbeleuchtung im Energiespargesetz beschlossen. Das Beleuchtungsverbot gelte nun nicht "bei der Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern, die anlässlich traditioneller oder religiöser Feste (wie beispielsweise Weihnachten) installiert und betrieben wird", erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. Trotzdem gibt es viele Städte, die auf die Beleuchtung verzichten möchten. Hier geht‘s zum Artikel über Weihnachtsbeleuchtung 2022 in Deutschland.
Energiesparen leicht gemacht - Wichtige Tipps oder Fragen zum Thema
Weitere Infos und wichtige Tipps zum Thema Energiesparen finden Sie unter swp.de/energiesparen. Haben Sie Fragen rund um das Thema, dann schreiben Sie uns gerne an energiesparen@swp.de.