Die Bundesregierung hat wieder schärfere staatliche Eingriffsmöglichkeiten für eine erwartete Corona-Welle im Herbst und Winter auf den Weg gebracht. Anfang September wurde eine neue Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, um gut durch den Herbst zu kommen. Ab 1. Oktober 2022 gelten dann neue Corona-Regeln.
Die Pläne sehen unter anderem eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen vor. Die Länder können noch weitere Maskenpflichten verhängen.
  • Welche Pläne gibt es für die Rückkehr zur Maskenpflicht?
  • Was entscheiden die einzelnen Bundesländer?
  • Ab wann gelten neue Corona-Maßnahmen?

Neue Corona-Regeln im Herbst: Muss man ab Oktober wieder Maske tragen?

Die zuständigen Minister Karl Lauterbach (SPD) und Marco Buschmann (FDP) hatten Anfang August die Grundzüge der geplanten Neuregelung vorgestellt. Zum Schutz vor einer Corona-Herbstwelle soll es den Ländern ab Oktober wieder möglich werden, etwa in Geschäften Maskenpflicht zu verhängen. In Fernzügen sollen FFP2-Masken vorgeschrieben sein.
Nachdem die meisten Corona-Regeln schon Anfang des Frühjahrs weggefallen sind, gibt es derzeit nur noch eine Art Basis-Schutz beim Maskentragen. Die Pflicht gilt etwa in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.

Länder sollen im Herbst wieder Maskenpflichten verhängen können

Zum Schutz vor einer Herbst-Coronawelle sollen die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen.
Die einzelnen Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen und in Restaurants soll es allerdings Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben. Befürchtet ein Land, dass sein Gesundheitssystem oder andere kritische Infrastruktur zusammenbricht, sollen auch Maskenpflichten bei Veranstaltungen draußen möglich sein, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Dann soll es auch keine Ausnahmen für Getestete, Genesene und Geimpfte geben.
Die Maßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten.

Wo soll in ganz Deutschland weiter Maskenpflicht gelten?

Bundesweit soll weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Eine Maskenpflicht in der Schule war zuletzt nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre - und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr.

Maskenpflicht im ÖPNV: Länder dürfen sie behalten

Mit dem neuen Gesetz steht es die Bundesländern frei, ob die Maskenpflicht in Bus und Bahn weiter bestehen bleibt, oder ob sie gestrichen wird. Der Bund bestimmt lediglich, dass im Regional- und Fernverkehr der Deutschen Bahn weiter Maske getragen werden muss. Noch gibt es keine Andeutungen, dass die Länder ein Abschaffen der Maske im ÖPNV in Erwägung ziehen. Sollten die Bundesländer unterschiedliche Vorgaben treffen kommt es in Deutschland wieder zum Flickenteppich der Corona-Regeln.
mit dpa und AFP